Umzug aus beruflichen Gründen
Um einen Umzug aus beruflichen Gründen handelt es sich, wenn einer der folgenden Faktoren für den Wohnortwechsel ausschlaggebend ist:
- Ihr Arbeitgeber verlegt seinen Standort.
- Sie ziehen um, weil Sie den Arbeitgeber gewechselt haben.
- Ihr Arbeitgeber hat Sie an einen anderen Standort versetzt.
- Sie verringern durch den Umzug die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich. Dabei sollte sich die tägliche Fahrzeit um mindestens eine Stunde verringern.
- Sie beziehen oder räumen eine Dienstwohnung.
- Sie ziehen an den Arbeitsort, um eine doppelte Haushaltsführung zu beenden.
Sollte einer der genannten Gründe auf Sie zutreffen, können Sie die mit dem Umzug verbundenen Kosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Zu den Werbungskosten gehören alle Kosten, die entstehen, um Geld zu verdienen. Absetzen können Sie also alle beruflich veranlassten Ausgaben, sofern Ihr Arbeitgeber Sie Ihnen nicht steuerfrei erstattet hat.