Nicht nur die Polizei bestraft beschwipste Fahrer, auch Versicherer behandeln Fahren unter Alkoholeinfluss keinesfalls als Kavaliersdelikt. Denn: Durch die so genannte Trunkenheits- bzw. Alkoholklausel innerhalb der Kfz-Versicherung ist der Versicherer dazu berechtigt, Schadenszahlungen zu kürzen oder zu verweigern. Die Klausel besagt, dass unter Alkoholeinfluss Autofahren zu unterlassen ist, sonst droht nicht nur der Verlust des Führerscheins, sondern auch Probleme mit der Versicherung. Die Alkoholgrenze für Autofahrer ist daher einzuhalten. Ab 1,1 Promille wird deshalb von der Kaskoversicherung nichts mehr bezahlt. Bereits ab 0,3 Promille dürfen Versicherer ihre Leistungen kürzen.
- Alkoholklausel im Versicherungsvertrag
Fährt ein Autofahrer unter Alkoholeinfluss, so kommt er seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kfz-Versicherer nicht nach bzw. handelt grob fahrlässig. Bei Unterzeichnung des Vertrages wird auch die Trunkenheitsklausel in den Allgemeinen Kfz-Versicherungsbedingungen akzeptiert. Diese besagt, dass ein Kfz nur in nüchternem Zustand geführt werden darf. Kommt es durch Alkohol am Steuer zu einem Unfall, erlischt der Versicherungsschutz teilweise oder sogar ganz.
- Zahlt die Haftpflichtversicherung bei Alkohol am Steuer?
Kommt es durch Trunkenheit am Steuer zu einem Unfall, zahlt die Pkw-Versicherung nicht. Und selbst wenn sie es tut, dann nur stark eingeschränkt. Entscheiden Sie sich als Fahrer also lieber für ein alkoholfreies Getränk. So können Sie nicht nur den Abend, sondern im Zweifelsfall auch vollen Versicherungsschutz genießen.