Fahrzeugschein, Kennzeichen, Autoschlüssel
    NÜTZLICHE INFOS RUND UM IHR FAHRZEUG

    Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief oder Führerschein verloren – was müssen Sie tun?

    Sei es ein Umzug, Diebstahl oder lediglich eine umgefallene Kaffeetasse – es gibt verschiedene Szenarien, die dazu führen, dass Fahrzeugpapiere oder der Führerschein verloren gehen. Eine Entwertung durch Flüssigkeit ist unproblematisch. Anders sieht es jedoch aus, wenn Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief oder Führerschein verloren gehen, weil sie verlegt oder gestohlen wurden. In diesen Fällen ist es wichtig, dass Sie schnell handeln. Wir erklären Ihnen, wie Sie vorgehen müssen und welche Gebühren auf Sie zukommen.

    Zulassungsbescheinigung Teil I

    Verlust des Fahrzeugscheins

    Der Fahrzeugschein, auch Zulassungsbescheinigung I genannt, dient in erster Linie als Identifikationsnachweis Ihres Fahrzeugs. Es bescheinigt, dass Sie der Halter sind und dass das Auto angemeldet ist. Doch was tun, wenn der Fahrzeugschein verloren gegangen ist?

    • Melden Sie sich bei der zuständigen Zulassungsbehörde. In diesem Fall bei der Zulassungsstelle, bei der Ihr alter Fahrzeugschein ausgestellt wurde.
    • Beantragen Sie ein neues Dokument. Dafür benötigen Sie Ihren Personalausweis (oder Reisepass mit Meldebescheinigung), die Zulassungsbescheinigung II und einen Nachweis für eine gültige Hauptuntersuchung . Denken Sie außerdem an die Verlusterklärung für Ihren Fahrzeugschein. Wurden die Papiere gestohlen, benötigen Sie einen Nachweis der Polizei.

    Fahrzeugschein verloren und später wiedergefunden? Das ist kein Problem. Bringen Sie die alten Dokumente zur Zulassungsstelle und lassen Sie diese entwerten.

    fahrzeugbrief

    Verlust des Fahrzeugbriefs

    Der Fahrzeugbrief, auch Zulassungsbescheinigung Teil II, ist sehr wichtig. Geht dieser verloren, haben Sie deutlich mehr Aufwand als beim Fahrzeugschein. Das Dokument dient als Eigentumsnachweis, dass Ihnen das Fahrzeug gehört. Weiterhin ist nachvollziehbar, wie viele Vorbesitzer oder Vorbesitzerinnen das Auto bzw. das Motorrad hatte. Achten Sie immer darauf, den Fahrzeugbrief nie im Fahrzeug oder direkt beim Fahrzeugschein aufzubewahren. Haben Sie den Fahrzeugbrief verloren und wollen ihn neu beantragen, gehen Sie wie folgt vor:

    • Informieren Sie sofort die zuständige Zulassungsstelle, bei der Ihr Fahrzeug angemeldet ist.
    • Wurde der Fahrzeugbrief gestohlen, müssen Sie sich mit der Polizei in Verbindung setzen.
    • Für eine neue Beantragung benötigen Sie den Personalausweis (oder Reisepass), die Zulassungsbescheinigung Teil I, Diebstahlanzeige bzw. Verlusterklärung des Fahrzeugbriefs und einen Nachweis über die Hauptuntersuchung sowie eine Vollmacht, falls Sie einen Bevollmächtigten schicken.

    Führerschein verloren: So gehen Sie vor

    Um einen Führerschein neu zu beantragen, müssen Sie zur nächsten Führerscheinstelle. Dies sollten Sie schnell tun, denn ohne Fahrerlaubnis dürfen Sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Bei Verlust des Führerscheins benötigt die Fahrerlaubnisbehörde folgende Unterlagen:

     

    • Reisepass oder Personalausweis

    • Biometrisches Lichtbild

    • Verlusterklärung bzw. Diebstahlanzeige

    Haben Sie Ihren Führerschein verloren, benötigen Sie eventuell eine Karteikartenabschrift. Das ist notwendig, wenn das Dokument an einem früheren Wohnort ausgestellt wurde.

    Führerschein verloren: Dürfen Sie trotzdem mit dem Auto fahren?

    Sie sind dazu verpflichtet, eine gültige Fahrerlaubnis mitzuführen. Geht Ihr Führerschein verloren, sollten Sie das Autofahren lassen, ansonsten drohen rund zehn Euro Bußgeld. Wer nicht aufs Fahren verzichten kann, zum Beispiel aus beruflichen Gründen, kann sich eine Befreiung ausstellen lassen. Diese beglaubigt Ihnen, dass Sie ein neues Dokument beantragt haben, und befreit Sie von der Führerscheinmitführpflicht. Sie ist jedoch nur gültig in Kombination mit Ihrem Personalausweis. Bedenken Sie zudem, dass durch die Bescheinigung Extrakosten auf Sie zukommen.

    Neue Fahrzeugpapiere beantragen, diese Ausgaben kommen auf Sie zu

    Haben Sie Ihren Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief oder Führerschein verloren, müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen:

     

    • Zulassungsbescheinigung I: rund 50 €

    • Zulassungsbescheinigung Teil II: bis zu 80 €

    • Führerschein: bis zu 75€

    Hinzu kommen die Kosten für die Eidesstattliche Erklärung bei Verlust des Fahrzeugscheins, -briefs oder Führerscheins, die rund 30 Euro beträgt. Bei den genannten Angaben handelt es sich um Durchschnittswerte. Je nach Bundesland können die Ausgaben unterschiedlich hoch ausfallen. Einbezogen werden ebenfalls Arbeits- und Verwaltungsaufwand.

    Wie lange dauert die Neuausstellung der Dokumente?

    Geht die Kfz-Zulassung, Fahrzeugschein oder Führerschein verloren, müssen Sie Zeit einplanen. Wenn Sie die Dokumente neu beantragen, unterscheiden sich die Bearbeitungszeiten:

     

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    • Beim Fahrzeugschein können Sie Glück haben. Beantragen Sie diesen bei der Zulassungsbehörde, wird er Ihnen teilweise schon am Antragstag ausgehändigt. Beim Bürgeramt dauert es hingegen eine Woche.

    • Beim Fahrzeugbrief wird der Verlust zunächst öffentlich gemacht. Dies dauert zwei Wochen. Der Grund: Vielleicht meldet sich der Finder. Anschließend erfolgt die Neuerstellung. Diese kann etwa zwei Monate dauern.

    • Wenn Sie den EU-Führerschein beantragen , kann es sehr schnell gehen, dann haben Sie das neue Dokument innerhalb von zwei Wochen in der Hand. Bei manchen Behörden dauert es hingegen bis zu acht Wochen.

    Gut zu wissen

    Mit Blick auf die Bearbeitungszeiten wird ersichtlich, warum Sie sich schnell kümmern sollten, wenn Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein oder Führerschein verloren gehen.

    Fahrzeugschein, -brief oder Führerschein verloren – wir beantworten Ihre Fragen

    Gehen Fahrzeugbrief und/oder Fahrzeugschein verloren, werden Sie Ihr Auto nicht verkaufen können – zumindest nicht an seriöse Händler. Denn diese verlangen stets die vollständigen Dokumente. Bei einem Verkauf sollten Sie also darauf achten, dass Sie alle Unterlagen vorliegen haben und bei Bedarf rechtzeitig neue beantragen. Dies ist ebenfalls wichtig bei einer Abmeldung oder Ummeldung. Wurden Fahrzeugschein und/oder Fahrzeugbrief verloren, können Sie Ihr Auto nicht abmelden. Bei der Ummeldung benötigen Sie ebenfalls die kompletten Fahrzeugpapiere, wenn Sie ein neues Kennzeichen wollen.

    Viele Autofahrer nutzen Kopien Ihrer Fahrzeugunterlagen und des Führerscheins, um vor einem Verlust gewappnet zu sein. Dies ist allerdings nicht erlaubt. Führer- und Fahrzeugschein müssen Sie immer im Original mit sich führen. Ansonsten droht ein Bußgeld von ca. 10 €. Damit der Fahrzeugschein nicht verloren geht, können Sie ihn im Handschuhfach lagern. Dort können Sie ihn nicht vergessen. Dauerhaft sollte er sich dort jedoch nicht befinden, da es bei einem Diebstahl des Fahrzeugs mit Ihrer Kfz-Versicherung Probleme geben könnte. Den Fahrzeugbrief benötigen Sie im Alltag nicht. Daher sollte er sicher verstaut werden – an einem Ort, an dem der Fahrzeugbrief nicht verloren gehen kann. Geeignet wären ein Tresor oder ein Bankschließfach.

    Egal, ob Ihr Führerschein, Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief durch Diebstahl verloren geht, Sie müssen diesen Umstand auf jeden Fall der Polizei melden. Es handelt sich hierbei schließlich um eine Straftat, die meldungspflichtig ist.

    Melden Sie sich so schnell wie möglich bei der örtlichen Polizei. Denn der Fahrzeugschein muss sich in Ihrem Besitz befinden, falls Sie in eine Fahrzeugkontrolle geraten. Fragen Sie bei der Polizei nach, damit man Ihnen eine Bestätigung ausstellt, dass Ihr Fahrzeugschein verloren gegangen ist. Diese hilft Ihnen sowohl bei potenziellen Kontrollen als auch dabei, neue Dokumente in Deutschland zu beantragen.

    Gehen Kfz-Zulassung oder andere Fahrzeugpapiere verloren, wird zunächst eine Verlustmeldung öffentlich gemacht. Sollte es passieren, dass diese wiedergefunden werden (durch Sie selbst oder eine andere Person), müssen Sie umgehend die zuständige Zulassungsstelle kontaktieren.

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    Zuletzt aktualisiert: April 2022

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