Die Hauptuntersuchung beim TÜV durchführen zu lassen, ist für viele Autofahrerinnen und -fahrer ein notwendiges Übel. Nicht nur dient sie der eigenen Sicherheit, der TÜV schützt auch andere Verkehrsteilnehmer. Schließlich ist es nötig, hin und wieder Zeit zu investieren, um das Auto fahrtüchtig zu halten. Doch was können Autofahrer tun, wenn Sie den TÜV-Termin überziehen? Welche Fristen gilt es einzuhalten und ab wann drohen Bußgelder? Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema.
TÜV überziehen: alles, was Sie wissen müssen
Wann der nächste TÜV-Termin ansteht, erfahren Sie, wenn Sie einen Blick auf die Prüfplakette werfen. Notieren Sie sich den Zeitpunkt am besten in Ihrem Kalender. Die TÜV-Plakette richtig zu lesen, ist denkbar einfach. In der Mitte befindet sich eine Zahl, die das Jahr angibt, in dem Sie zur Untersuchung müssen – beispielsweise 22 für 2022. Der zweite Ring ist mit den Zahlen 1 bis 12 gegen den Uhrzeigersinn beschriftet. Die Zahl, die oben steht, zeigt den Monat an. 7 steht beispielsweise für Juli. Nicht wenige Fahrzeugbesitzer vergessen, den Termin für die Hauptuntersuchung wahrzunehmen. Grundsätzlich ist es möglich, den TÜV einen Monat zu überziehen, ohne Strafen fürchten zu müssen. Haben Sie diesen Zeitraum ebenfalls überschritten, erhalten Sie meist eine Verwarnung – falls die Polizei Sie kontrolliert. Führen Sie allerdings einen Anhänger mit sich, der eine Sicherheitsprüfung benötigt, erwartet Sie sofort ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro.
Ist der TÜV 3 Monate abgelaufen, erwartet Sie eine Strafe in Höhe von 15 bis 25 Euro. Je länger Sie warten und die TÜV-Untersuchung überziehen, desto stärker steigen die Kosten. Hinzu kommt, dass Sie nach 8 Monaten einen Punkt in Flensburg kassieren.
Wie bereits aus den ersten Punkten hervorgeht: Den Termin für diese zweijährige Untersuchung sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Gesetzlich verankert sind alle Bedingungen zu dieser Hauptuntersuchung im § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Geben Sie Ihr Fahrzeug nicht rechtzeitig in die Werkstatt, müssen Sie TÜV-Gebühren wegen Überziehung zahlen. Wie hoch diese sind, richtet sich danach, wie lange der TÜV-Termin bereits abgelaufen ist.
Für Pkw und leichte Anhänger (ausgenommen sicherheitsprüfungspflichtige Fahrzeuge) gilt:
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1 Monat: Wenn Sie 4 Wochen überziehen, müssen Sie kein Bußgeld zahlen.
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2 - 4 Monate: Sie überziehen zwischen 5 und 16 Wochen? Dann müssen Sie mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen.
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4 - 8 Monate: In einem überschrittenen Zeitraum zwischen 16 - 32 Wochen zahlen Sie ein Bußgeld von 25 Euro.
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Mehr als 8 Monate: Wäre Ihr Termin für den TÜV mehr als ein halbes Jahr fällig, müssten Sie ein Bußgeld von 60 Euro zahlen und erhielten einen Punkt in Flensburg.
Fahren Sie ein Fahrzeug, für das eine Sicherheitsprüfung verpflichtend ist, verändern sich die Fristen und Bußgelder. In diesem Fall gilt:
Frist überzogen innerhalb von 2 Monaten |
15 Euro Strafe |
Frist überzogen ab 2 bis innerhalb von 4 Monaten |
25 Euro Strafe |
Frist überzogen ab 4 bis innerhalb von 8 Monaten |
60 Euro und 1 Punkt in Flensburg |
Frist überzogen ab 8 Monaten |
75 Euro und 1 Punkt in Flensburg |
Sie merken: Ist Ihr Auto 4-16 Wochen über dem TÜV, fällt die Strafe noch einigermaßen mild aus. Haben Sie das Fälligkeitsdatum für den TÜV ein halbes Jahr überzogen, wird es kritisch: Von den 60 bzw. 75 Euro einmal abgesehen sind die Punkte in Flensburg dennoch eine Maßregelung, die Sie nicht gerne in Ihrer Akte haben wollen. Hinzu kommt die erhöhte TÜV-Gebühr, wenn Sie die Untersuchung verspätet durchführen lassen.
Alle wichtigen Informationen können Sie auf einen Blick erfassen:
- Die Zahl oben steht für den Monat, in dem die HU ansteht.
- Die Zahl zeigt immer nach oben.
- In der Mitte steht eine Zahl für das Jahr der nächsten Hauptuntersuchung.
- Die Farbe der Plakette variiert je nach Jahreszahl und wiederholt sich alle sechs Jahre.
Stellen die Prüfer Mängel am Auto fest, die die Verkehrssicherheit einschränken, müssen Sie zur HU-Nachprüfung. Dafür haben Sie einen Monat Zeit. In der Regel fallen für die Nachuntersuchung erhöhte TÜV-Gebühren von 12 bis 30 Euro an. Versäumen Sie es, Ihr Fahrzeug rechtzeitig bei einer Prüforganisation anzumelden, kommen zusätzliche Kosten auf Sie zu. Nach dem Bußgeldkatalog fallen für überzogenen TÜV-Gebühren bei der HU-Zweituntersuchung in Höhe von 40 Euro an.
Wenn Sie den TÜV-Termin Ihres Autos überziehen, hat das im Allgemeinen keine Auswirkungen auf Ihre Versicherung.
Problematisch kann es allerdings sein, wenn Sie mit überzogenem TÜV-Siegel in einen Unfall verwickelt werden. Die HU dient ja dazu, zu verhindern, dass Verkehrsunfälle durch Sicherheitsmängel am Fahrzeug entstehen. Wenn Sie den Kfz-TÜV überziehen, ist es daraus folgend möglich, dass Ihre Versicherung Sie in Regress nimmt. Dazu muss Sie allerdings nachweisen, dass der Unfall durch technische Mängel verursacht wurde und eine fristgerechte HU ihn verhindert hätte.
Umfassenden Schutz bei Unfällen verspricht die Kfz-Versicherung der R+V – jetzt informieren.
Eine HU im Ausland durchführen zu lassen, ist nicht möglich. Dauert der Auslandsaufenthalt länger, können Sie die Untersuchung bei der Rückkehr allerdings nachholen. Wenn Sie die Hauptuntersuchung mit Ihrem Auto im Ausland überziehen, müssen Sie sie aber unverzüglich nachholen – sobald Sie wieder in Deutschland sind. Sie sollten außerdem Ihren Kfz-Haftpflichtversicherer informieren. Nur dann bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Sämtliche Regelungen mit Zeitpunkt, Ablaufdatum und möglichem Bußgeld bestehen nicht nur für Pkw, sondern auch für Motorräder. So wie Autos müssen auch Motorräder alle zwei Jahre zum TÜV, damit hier die Verkehrssicherheit geprüft wird. Die Zeiträume sind genau wie beim Pkw gestaffelt. Doch was passiert, wenn Sie beim Motorrad den TÜV überziehen?
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1 Monat: Wenn Sie 4 Wochen überziehen, müssen Sie kein Bußgeld zahlen.
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2 - 4 Monate: Sie überziehen zwischen 5 und 16 Wochen? Dann müssen Sie mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen.
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4 - 8 Monate: In einem überschrittenen Zeitraum zwischen 16 - 32 Wochen zahlen Sie ein Bußgeld von 25 Euro.
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Mehr als 8 Monate: Wäre Ihr Termin für den Motorrad-TÜV mehr als ein halbes Jahr fällig, müssten Sie ein Bußgeld von 60 Euro zahlen und erhielten einen Punkt in Flensburg.
Auch die Maßnahmen bzw. Sanktionen sind ähnlich wie beim Auto, wenn Sie mit Ihrem Motorrad den TÜV verpasst haben. So wie Pkw-Besitzer kassieren Sie auch beim Motorrad Punkte in Flensburg, wenn Ihre TÜV-Plakette ein halbes Jahr abgelaufen ist.
Tipp: Mit unserer Motorrad-Versicherung können Sie sich zumindest rechtlich gegen Unfallschäden absichern.
Zuletzt aktualisiert: Februar 2024
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