Unter folgenden Voraussetzungen bietet die R+V Versicherungsschutz, auch wenn der Fahrer keinen Führerschein hat:
- Es handelt sich um einen offiziellen Verkehrsübungsplatz (z.B. des ADAC oder der Deutschen Verkehrswacht).
- Das Mindestalter des Fahrers ist 16 Jahre.
- Der Beifahrer ist im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
So können Sie eine Höherstufung im Schadensfall vermeiden: Fragen Sie nach, ob der Eintrittspreis eine Tageshaftpflicht- und/oder eine Vollkaskoversicherung beinhaltet oder ob Sie diese zusätzlich abschließen können.