Hilfecenter

    Was kann ich tun, wenn die Zwangsstilllegung meines Fahrzeuges droht?

    Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie eine Ordnungsverfügung vom Straßenverkehrsamt mit der Information „Kein gültiger Versicherungsschutz“ erhalten haben. Wir prüfen den Vorgang. 

    • Loggen Sie sich in Ihr Kfz-Vertragscenter ein.
    • Wählen Sie den Vertrag aus, dessen Kennzeichen entstempelt werden soll.
    • Klicken Sie auf „Mitteilung senden“ .
    • Wählen Sie das Thema „Zwangsstilllegung droht“ aus.

     

    Wenn Sie ehemaliger R+V24-Kunde sind oder ab dem 01.07.2022 Ihren Kfz-Versicherungsvertrag online abgeschlossen haben, erhalten Sie hier im Hilfecenter alle Antworten auf Ihre Fragen. Für Kfz-Kunden, die vor dem 01.07.2022 über www.ruv.de abgeschlossen haben, gilt dieser Link.

     

    Bei weiteren Fragen nutzen Sie unsere Suche. Wir haben bereits viele Fragen für Sie beantwortet.

    Haben Sie eine Frage zu Ihrem Vertrag? Loggen Sie sich bitte ins Kfz-Vertragscenter ein und senden Sie uns eine Mitteilung. Wählen Sie dazu Ihren Vertrag aus und klicken Sie unter „Aktionen“ auf „Mitteilung senden“.

     

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