Hilfecenter

    Kann ich die Schadenfreiheitsklasse der ausländischen Vorversicherung übernehmen?

    Ja, wenn Sie zuvor Versicherungsnehmer bei einer europäischen Versicherung waren.

    Wir benötigen eine englisch- oder deutschsprachige Bescheinigung Ihrer Vorversicherung nach §5 Absatz 7 Pflichtversicherungsgesetz.

    Im R+V-Tarifrechner machen Sie bitte folgende Angaben:
    Geben Sie bei "Versicherungsschutz" unter "Schadenfreiheitsklasse" die im Ausland schadenfrei gefahrenen Jahre an.
    Bei "Abschluss" wählen Sie bei "Referenzvertrag für die SF-Einstufung" Ihre Vorversicherung aus. Wenn diese nicht aufgeführt wird, bitte den Punkt "sonstiges ausländisches Vor-VU (Versicherungs-Unternehmen)" auswählen.

    Die Bescheinigung der ausländischen Vorversicherung benötigen wir innerhalb von sechs Wochen im Original:
    R+V Direktversicherung AG, Niedersachsenring 13, 30163 Hannover
    Wenn diese nicht innerhalb von 6 Wochen bei uns ankommt, können wir die beantragte SF-Klasse nicht übernehmen und stufen Sie neu ein. Dies erhöht Ihren Beitrag. 

     

    Wenn Sie ehemaliger R+V24-Kunde sind oder ab dem 01.07.2022 Ihren Kfz-Versicherungsvertrag online abgeschlossen haben, erhalten Sie hier im Hilfecenter alle Antworten auf Ihre Fragen. Für Kfz-Kunden, die vor dem 01.07.2022 über www.ruv.de abgeschlossen haben, gilt dieser Link.

     

    Bei weiteren Fragen nutzen Sie unsere Suche. Wir haben bereits viele Fragen für Sie beantwortet.

    Haben Sie eine Frage zu Ihrem Vertrag? Loggen Sie sich bitte ins Kfz-Vertragscenter ein und senden Sie uns eine Mitteilung. Wählen Sie dazu Ihren Vertrag aus und klicken Sie unter „Aktionen“ auf „Mitteilung senden“.

     

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