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Sie möchten sich ein eigenes Zweirad kaufen? Ob Motorrad, Roller, E-Bike oder E-Scooter – jedes Fahrzeug ist für andere Fahrgewohnheiten und Anforderungen geeignet. Überlegen Sie deshalb zuerst, wo und wie oft Sie fahren möchten. Prüfen Sie anschließend das Fahrzeug, den Kaufvertrag und den passenden Versicherungsschutz. So treffen Sie Ihre Entscheidung gut vorbereitet.
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Erst das Fahrzeug, dann die Suche
Motorrad, Moped, Roller, E-Bike oder E-Scooter: Überlegen Sie zuerst, wie oft und auf welchen Strecken Sie fahren möchten. Davon hängt ab, welches Fahrzeug passt und welchen Führerschein Sie dafür brauchen.
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Gebraucht gründlich prüfen
Der Kauf eines gebrauchten Zweirads kostet oft weniger als ein Neufahrzeug. Es kann jedoch Risiken geben. Prüfen Sie deshalb Technik und Papiere. Machen Sie eine Probefahrt, sofern das Fahrzeug zugelassen, versichert ist und Sie fahrberechtigt sind.
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Vertrag und Absicherung gehören dazu
Halten Sie den Kauf schriftlich fest und klären Sie früh die Versicherung. Denn je nach Fahrzeug brauchen Sie ein Versicherungskennzeichen oder eine Zulassung, bevor Sie losfahren dürfen.
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Kurze Wege in der Stadt: Ein Roller, E-Scooter oder ein wendiges E-Bike bringt Sie ohne lästige Parkplatzsuche ans Ziel.
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Pendeln über mittlere Strecken: Ein Leichtkraftrad mit 125 Kubikzentimetern oder ein S-Pedelec spart Zeit, ist sparsam und eignet sich für längere Pendelstrecken.
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Touren und Fahrspaß: Für längere Strecken und die Landstraße ist ein Motorrad die erste Wahl.
| Fahrzeug | Führerschein | Ab wie viel Jahren? |
| Mofa (bis 25 km/h) | Mofa-Prüfbescheinigung | 15 Jahre |
| Moped und Roller (bis 45 km/h, bis 50 ccm) | Klasse AM | 16 Jahre (regional ab 15) |
| Leichtkraftrad (bis 125 Kubikzentimeter, bis 11 kW) | Klasse A1 | 16 Jahre |
| Motorrad bis 35 kW | Klasse A2 | 18 Jahre |
| Motorrad unbegrenzt | Klasse A | 24 Jahre (oder 20 mit 2 Jahren A2) |
| Pedelec (bis 25 km/h, bis 250 Watt) | kein Führerschein | kein Mindestalter |
| S-Pedelec (bis 45 km/h) | Klasse AM | 16 Jahre |
| E-Scooter (bis 20 km/h) | kein Führerschein | 14 Jahre |
Gut zu wissen:
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Die Fahrerlaubnisklasse B, also der Autoführerschein, umfasst auch die Klasse AM. Damit dürfen Sie Fahrzeuge dieser Klasse fahren, zum Beispiel bestimmte Mopeds und Roller.
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Für ein Leichtkraftrad mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimetern benötigen Sie grundsätzlich eine Fahrerlaubnis der Klasse A1. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Fahrerlaubnisklasse B um die Schlüsselzahl B196 erweitern. Dafür ist eine entsprechende Fahrerschulung erforderlich.
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Für Motorräder benötigen Sie je nach Leistung die passende Fahrerlaubnisklasse A1, A2 oder A.
* Quelle: § 52 FZV - Einzelnorm
Klären Sie am besten schon vor dem Kauf 2 wichtige Dinge: welchen Versicherungsschutz Sie gesetzlich benötigen und wie Sie Ihr neues Fahrzeug richtig anmelden.
Für versicherungspflichtige motorisierte Zweiräder ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie kommt für Schäden auf, die Sie anderen im Straßenverkehr zufügen. Diesen Basisschutz können Sie freiwillig erweitern:
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Teilkasko: Sie greift zum Beispiel bei Diebstahl, Sturm, Brand, Glasbruch und Marderbiss.
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Vollkasko: Sie umfasst zusätzlich selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus.
Wie Sie den Schutz nachweisen und das Fahrzeug anmelden, hängt vom Typ ab:
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Motorräder und zulassungspflichtige Roller: Diese brauchen eine Zulassung mit amtlichem Kennzeichen. Die Versicherung weisen Sie mit einer elektronischen Bestätigung (eVB-Nummer) nach.
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Moped, nicht zulassungspflichtige Kleinroller, S-Pedelec und E-Scooter: Für diese Fahrzeuge benötigen Sie ein Versicherungskennzeichen oder eine Versicherungsplakette. Der Nachweis gilt jeweils vom 1. März bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres. Ab dem 1. März benötigen Sie einen neuen Nachweis.
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Pedelec bis 25 km/h: Es gilt rechtlich als Fahrrad und braucht weder Kennzeichen noch Zulassung. Schäden, die Sie anderen mit einem Pedelec zufügen, können über Ihre Privathaftpflichtversicherung abgesichert sein. Prüfen Sie, ob und in welchem Umfang Ihr Vertrag dafür Schutz bietet.
Ein Neufahrzeug verfügt über aktuelle Technik. Bei einem Neufahrzeug gelten die gesetzlichen Rechte zur 2-jährigen Sachmängelhaftung. Zusätzlich kann der Hersteller oder Verkäufer eine freiwillige Garantie anbieten. Ein gebrauchtes Zweirad ist dagegen meist deutlich günstiger. Der niedrige Kaufpreis kann den Einstieg erleichtern. Gleichzeitig können jedoch höhere Reparaturkosten entstehen. Wenn Sie sich für ein gebrauchtes Zweirad entscheiden, kann sich der Zustand von Modell zu Modell unterscheiden. Schauen Sie deshalb vor dem Kauf genau hin. Nehmen Sie sich Zeit und bringen Sie am besten jemanden zur Besichtigung mit, der sich technisch auskennt. Prüfen Sie diese 3 Bereiche:
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Rahmen und Lack: Suchen Sie nach Rissen, Rost und Sturzspuren. Frische Lackstellen können einen Unfall verdecken.
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Reifen und Bremsen: Prüfen Sie Profil, Alter und Zustand der Reifen sowie den Verschleiß von Belägen und Scheiben.
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Motor und Getriebe (sofern vorhanden): Undichte Stellen, Ölaustritt oder ungewöhnliche Geräusche beim Schalten sind Warnsignale.
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Elektrik: Testen Sie Licht, Blinker, Hupe und alle Kontrollleuchten.
Prüfen Sie das Akkugehäuse deshalb vor dem Kauf auf äußerliche Schäden und lassen Sie sich die Funktion des Akkus vorführen. Wenn Sie den Zustand genauer beurteilen möchten, kann ein Fachhändler die Restkapazität des Akkus prüfen.
Schauen Sie sich auch den Motor an. Wurde die elektronische Unterstützung verändert, kann das den Antrieb beschädigen. Je nach Art der Manipulation können außerdem die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz beeinträchtigt sein oder entfallen. Lassen Sie deshalb prüfen, ob das Fahrzeug noch den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Nutzen Sie es erst im Straßenverkehr, wenn das geklärt ist.
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Fahrgestellnummer abgleichen: Vergleichen Sie die Nummer direkt am Fahrzeug mit den Angaben in den Papieren. So erkennen Sie Unstimmigkeiten zwischen Fahrzeug und Papieren. Bestehen Zweifeln an der Herkunft des Fahrzeugs, lassen Sie dies vor dem Kauf prüfen.
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Wartungshistorie prüfen: Ein lückenloser Wartungsnachweis oder Scheckheft dokumentiert regelmäßige Wartungen. Das ist ein Hinweis auf einen sorgfältigen Umgang mit dem Zweirad, ersetzt jedoch keine technische Prüfung.
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Reparaturrechnungen einsehen: Alte Werkstattrechnungen verraten Ihnen genau, welche Teile zuletzt ausgetauscht oder repariert wurden.
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Vorgeschichte erfragen: Fragen Sie den Verkäufer offen nach der Anzahl der Vorbesitzer und ob das Fahrzeug in Unfälle oder Umfaller verwickelt war.
Kein Datenblatt kann das eigene Gefühl ersetzen. Erst eine Probefahrt zeigt, ob das Zweirad zu Ihnen passt, wie es sich fährt und ob die Technik einwandfrei läuft. Planen Sie dafür genug Zeit ein und starten Sie mit kaltem Motor, denn ein warmgefahrener Motor kann Startprobleme verdecken.
Achten Sie unterwegs auf das Gesamtbild:
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Motor und Antrieb: Der Motor läuft rund, ohne Ruckeln oder Aussetzer. Bei E-Fahrzeugen sollte die Unterstützung gleichmäßig einsetzen und bei der vorgesehenen Geschwindigkeit enden.
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Bremsen und Fahrwerk: Das Fahrzeug zieht bei einer kräftigen Bremsung nicht zur Seite, sondern läuft stabil geradeaus.
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Schaltung und Lenkung: Alle Gänge lassen sich sauber schalten und die Lenkung weist kein Spiel auf.
Für die rechtliche Absicherung gilt:
Wer eine Probefahrt machen möchte, muss im Besitz der passenden Fahrerlaubnis für das jeweilige Zweirad sein. Kommt es während der Testfahrt zu einem Unfall, kommt grundsätzlich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs für gesetzliche Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten in Betracht. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, hängt von den Umständen des Einzelfalls, dem Versicherungsvertrag und den geltenden Bedingungen ab. Lassen Sie sich die Probefahrt deshalb vorab vom Besitzer oder Händler ausdrücklich erlauben.
Insbesondere beim Kauf über einen gewerblichen Händler ist es üblich, vor dem Start eine Probefahrtvereinbarung zu unterzeichnen. Diese Vereinbarung dokumentiert die Absprachen zur Probefahrt und kann zum Beispiel Regelungen zu einer Selbstbeteiligung enthalten. Den bestehenden Versicherungsschutz ändert sie jedoch nicht automatisch.
Ein Handschlag reicht nicht. Halten Sie den Kauf immer schriftlich fest, denn der Vertrag schafft Klarheit und ist im Streitfall Ihr wichtigster Nachweis. Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind, sollten Sie beim Aufsetzen des Dokuments auf wichtige Angaben achten. Zudem macht es einen großen Unterschied, ob Sie das Zweirad von einer Privatperson oder einem gewerblichen Händler erwerben.
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Vertragspartner: Namen und Adressen von Käufer und Verkäufer gehören hinein.
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Fahrzeugdaten: Marke, Modell, Fahrgestellnummer, Kilometerstand und Erstzulassung genau eintragen.
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Zustand und Mängel: Bekannte Schäden und Unfälle offen festhalten, das schützt beide Seiten.
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Preis und Übergabe: Kaufpreis, Zahlungsweise sowie Ort und Datum der Übergabe notieren.
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Unterlagen: Bestätigen, welche Papiere und Schlüssel Sie erhalten haben.
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Kauf beim Händler: Der Händler haftet grundsätzlich für Sachmängel. Bei gebrauchten Zweirädern kann er die Frist unter bestimmten Voraussetzungen verkürzen. Zeigt sich ein Mangel, haben Sie je nach Situation zum Beispiel Anspruch auf Reparatur oder Ersatz.
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Kauf von Privat: Privatverkäufer können die Sachmängelhaftung ausschließen. Ob eine Formulierung wie „gekauft wie gesehen” ausreicht, hängt vom gesamten Kaufvertrag ab. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln gilt der Ausschluss nicht.
Wichtig: Prüfen Sie den Kaufvertrag vor der Unterschrift sorgfältig und lassen Sie sich unklare Formulierungen erklären.
Neben dem eigentlichen Kaufpreis sollten Sie von Anfang an die laufenden Kosten im Blick behalten. Je nach Fahrzeugtyp setzen sich die monatlichen und jährlichen Ausgaben aus verschiedenen Posten zusammen:
- Versicherung und Steuern: Für viele motorisierte Zweiräder ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Für Pedelecs gelten jedoch andere Regeln. Ein finanzieller Vorteil für kleinere Klassen: Für Mopeds, Kleinkrafträder (bis max. 45 km/h und max. 50 ccm) und E-Scooter, die lediglich ein Versicherungskennzeichen bzw. eine Plakette führen, fällt keine Kfz-Steuer an.
- Energie und Kraftstoff: Bei klassischen Verbrennern schlagen die regelmäßigen Spritkosten zu Buche, während Sie bei E-Fahrzeugen die Stromkosten für die Ladungen einplanen müssen.
- Wartung und Verschleiß: Kalkulieren Sie regelmäßige Ausgaben für Inspektionen, frische Reifen und kleinere Reparaturen ein. Speziell bei E-Fahrzeugen sollten Sie bedenken, dass nach mehreren Jahren ein kostenintensiver Akkutausch erforderlich sein kann.
Denken Sie bereits vor dem Fahrzeugkauf an die persönliche Schutzausrüstung. Ein geeigneter Helm sowie wetterfeste Schutzkleidung gehören zur Grundausstattung und sollten im Gesamtbudget von Beginn an fest eingerechnet sein.
Der reine Kauf eines solchen E-Scooters ist rechtlich zwar legal, seine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr jedoch untersagt. Im öffentlichen Straßenverkehr (auf Straßen und Radwege) dürfen Sie nur E-Scooter nutzen, die über die erforderliche Betriebserlaubnis (ABE) verfügen und ordnungsgemäß versichert sind. Als Nachweis benötigen sie eine gültige Versicherungsplakette. Achten Sie beim Kauf darauf, dass das Modell für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist sowie über eine Zulassung verfügt. Andernfalls dürfen Sie das Gerät ausschließlich auf Privatgelände nutzen.
Ob Sie ein Fahrzeug für eine längere Testphase mit nach Hause nehmen dürfen, hängt von der Vereinbarung mit dem Verkäufer ab. Sollte sich der Besitzer darauf einlassen, müssen Sie die Rahmenbedingungen unbedingt vorab schriftlich in einer Vereinbarung festhalten. Klären Sie zudem im Vorfeld ab, wie das Fahrzeug aktuell versichert ist, damit Sie während dieser erweiterten Probezeit nicht ohne ausreichenden Schutz unterwegs sind.
Kaufen Sie das Zweirad bei einem Händler, gelten die gesetzlichen Regeln zur Sachmängelhaftung. Entscheidend ist, ob der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war.
Zeigt sich innerhalb der ersten 12 Monate nach Übergabe ein Sachmangel, wird grundsätzlich vermutet, dass der Mangel bei der Übergabe vorlag. Wenden Sie sich deshalb zuerst an den Händler. Er muss den Mangel in der Regel prüfen und für eine Reparatur oder eine andere Form der Nacherfüllung sorgen.
Die Regel gilt nicht in jedem Fall. Entscheidend ist die Art des Mangels und die Umstände des Einzelfalls.
Bei einem Privatkauf hingegen wird die Gewährleistung im Vertrag meist wirksam ausgeschlossen. Hier haben Sie nachträglich nur dann eine Handhabe, wenn Sie nachweisen können, dass der Verkäufer Ihnen einen schweren Mangel arglistig verschwiegen hat.
Beide Wege haben klare Vor- und Nachteile, die Sie gegeneinander abwägen sollten:
- Beim Händler zahlen Sie häufig einen höheren Kaufpreis, profitieren dafür aber von den gesetzlichen Mängelrechten gegenüber einem gewerblichen Verkäufer und genießen den Schutz der gesetzlichen Sachmängelhaftung. Das gibt Ihnen beim Kauf ein großes Stück Sicherheit.
- Beim Kauf von privat lassen sich hingegen oft echte Schnäppchen machen. Allerdings tragen Sie das Risiko für unentdeckte Mängel weitestgehend selbst.