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Ich kaufe mir ein Fahrzeug

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Auf einen Blick

Das Wichtigste zum Thema Fahrzeugkauf

  • Erst der Bedarf, dann das Fahrzeug

    Bevor Sie ein Fahrzeug kaufen, sollten Sie Ihren Bedarf klären. Wofür benötigen Sie es, wie oft werden Sie es nutzen und welches Budget steht Ihnen zur Verfügung? Berücksichtigen Sie neben dem Preis auch die Kosten für Versicherung, Steuer und Unterhalt.

  • Neu oder gebraucht, gekauft oder geleast?

    Die Art der Finanzierung und der Zustand des Fahrzeugs wirken sich auf den Preis, den Wertverlust und Ihre Flexibilität aus. Welche Variante zu Ihnen passt, hängt von der Nutzung und dem Budget ab.

  • Die Absicherung hängt vom Fahrzeug ab

    Ein Camper benötigt einen anderen Schutz als ein Zweirad. Welche Versicherung sinnvoll und notwendig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. 

Worauf sollten Sie beim Fahrzeugkauf achten?

Unabhängig davon, ob Sie ein Auto, einen Camper oder ein Zweirad kaufen möchten: Ein paar Grundfragen stellen sich bei jedem Fahrzeugkauf. Klären Sie diese am besten, bevor Sie sich für ein Fahrzeug entscheiden. 

Die Entscheidung zwischen einem Neu- und einem Gebrauchtwagen ist nicht nur eine reine Budgetfrage. Es ist eine Abwägung zwischen Sicherheit und Kosten. Beide Optionen haben ihre Vorteile, bringen jedoch auch unterschiedliche finanzielle und praktische Konsequenzen mit sich:

  • Das Neufahrzeug: Wenn Sie sich für einen Neuwagen entscheiden, profitieren Sie von einer Herstellergarantie, modernster Technik und freier Ausstattungswahl. Allerdings tragen Sie auch den größten Wertverlust, der bereits im 1. Jahr durchschnittlich 20 bis 25 % ausmacht. 

  • Das Gebrauchtfahrzeug: Bei einem Gebrauchtfahrzeug hat der Vorbesitzer den größten Wertverlust bereits übernommen. Dafür steigt mit Laufleistung und Alter das Risiko, denn unentdeckte Mängel und anstehende Reparaturen sind wahrscheinlicher. 

Hinter dieser Frage stecken 2 Entscheidungen: Wollen Sie das Fahrzeug besitzen oder nur nutzen? Falls Sie es besitzen möchten: Bezahlen Sie sofort oder in Raten? Am Ende gibt es 3 Wege, die zu unterschiedlichen Situationen passen:

  • Der Barkauf: Wenn Sie den Kaufpreis sofort bezahlen, gehört Ihnen das Fahrzeug ab dem 1. Tag. Sie binden zwar viel Eigenkapital, dafür sparen Sie sich Zinsen, monatliche Raten und Verpflichtungen gegenüber Banken oder Händlern. 

  • Die Finanzierung: Auch hier gehört das Fahrzeug am Ende Ihnen, Sie zahlen den Wagen jedoch über einen Kredit ab. Das schont Ihre Liquidität, kostet Sie aber Zinsen. Achten Sie dabei darauf, ob Sie einen klassischen Ratenkredit wählen oder eine Ballonfinanzierung mit niedrigen Monatsraten und hoher Schlussrate. 

  • Das Leasing: Hierbei erwerben Sie kein Eigentum, sondern zahlen eine monatliche Gebühr für die Nutzung des Wagens über einen festgelegten Zeitraum. Das ist ideal, wenn Sie immer ein modernes Fahrzeug fahren möchten und sich nicht um den späteren Wiederverkauf kümmern wollen. Allerdings müssen Sie auf Kilometergrenzen und den Zustand des Fahrzeugs bei der Rückgabe achten.

Die Entscheidung, ob Sie Ihr Fahrzeug bei einem gewerblichen Händler oder von einer Privatperson kaufen, hat Auswirkungen, die über den Preis hinausgehen. Dieser Schritt hat Auswirkung darauf, wie gut Sie rechtlich abgesichert sind, wenn nach dem Kauf plötzlich Probleme auftreten. Der Hauptunterschied liegt im gesetzlichen Schutz vor Mängeln:

  • Der Kauf beim Händler: Gewerbliche Verkäufer müssen Ihnen bei Gebrauchtwagen immer mindestens 1 Jahr Gewährleistung einräumen. Tritt in den ersten 12 Monaten ein Mangel auf, greift die Beweislastumkehr. Das Gesetz vermutet dann, dass der Fehler schon beim Kauf vorlag. Der Händler muss das Gegenteil beweisen oder den Mangel beheben. 

  • Der Privatkauf: Privatverkäufer dürfen die gesetzliche Gewährleistung im Kaufvertrag ausschließen. Sie kaufen das Fahrzeug dann tatsächlich wie gesehen. Spätere Reparaturkosten müssen Sie selbst übernehmen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Verkäufer eine Eigenschaft schriftlich zusichert oder einen bekannten, schweren Mangel arglistig verschweigt. 

Egal für welchen Weg Sie sich entscheiden: Machen Sie niemals mündliche Absprachen per Handschlag. Nutzen Sie immer einen schriftlichen Kaufvertrag, in dem alle Daten des Fahrzeugs, der Kilometerstand sowie alle bekannten Mängel dokumentiert sind. Nur so haben Sie im Ernstfall ein Beweismittel.

Warum hängt Ihre Versicherung vom Fahrzeug ab?

Jedes Fahrzeug braucht eine Versicherung, aber welche, hängt vom Fahrzeug ab. Die Kfz-Haftpflicht ist für jedes zulassungspflichtige Fahrzeug vorgeschrieben. Teilkasko und Vollkasko können Sie je nach Bedarf ergänzend abschließen. Was darüber hinaus sinnvoll ist, unterscheidet sich je nach Fahrzeug:

  • Spezifische Risiken: Beim E-Auto zählt die Absicherung des teuren Akkus, beim Camper das Inventar und beim Motorrad der Diebstahlschutz. 

  • Nutzung und Saison: Wohnmobile und Zweiräder werden oft nur im Sommer genutzt und haben ein Saisonkennzeichen. Ein Alltagsauto wird dagegen meist das ganze Jahr über genutzt. 

  • Rechtliche Unterschiede: Nicht jedes Zweirad wird rechtlich gleich behandelt. Fahrräder und Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h können – abhängig vom jeweiligen Vertrag – über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert sein. Für versicherungspflichtige Zweiräder ist dagegen ein eigener Haftpflichtschutz erforderlich. 

  • Der Fahrzeugwert: Bei geringem Wert genügt oft die Haftpflicht, bei höherem Wert kann sich eine Teilkasko oder Vollkasko lohnen. 

  • Passende Extras: Ob Auslandsschadenschutz, Pannenhilfe per Schutzbrief oder die Mitversicherung von teurem Sonderzubehör. Die Zusatzbausteine müssen zu Ihren Fahrgewohnheiten passen. 

FAQs

Häufige Fragen und Antworten zum Thema „Fahrzeugkauf“

Nein, für den reinen Kaufvertrag noch nicht, aber unmittelbar danach. Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ist der digitale Nachweis, dass für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung bereitsteht. Sie müssen diese Nummer nicht zum Fahrzeugkauf mitbringen, aber sie ist der Schlüssel für alles, was danach kommt. Der Ablauf teilt sich in 3 Schritte: 

Schritt 1: Der Fahrzeugkauf (noch keine Versicherung nötig) 

Wenn Sie den Kaufvertrag unterschreiben, müssen Sie sich um die Versicherung noch keine Gedanken machen. Der Vertrag besiegelt lediglich, dass das Fahrzeug den Besitzer wechselt. 

Schritt 2: Die Versicherung kontaktieren (eVB-Nummer holen) 

Bevor Sie zur Zulassungsstelle gehen, schließen Sie online oder beim Berater eine Kfz-Versicherung ab. Sie erhalten daraufhin sofort einen 7-stelligen Code aus Buchstaben und Zahlen – Ihre eVB-Nummer. 

Schritt 3: Die Anmeldung (ohne eVB-Nummer geht nichts) 

Mit dieser Nummer gehen Sie zur Zulassungsbehörde. Erst durch die eVB-Nummer weiß das Amt, dass das Fahrzeug versichert ist, gibt die Zulassung frei und händigt Ihnen die Kennzeichen aus. Erst jetzt dürfen Sie losfahren. 

Achtung bei der Probefahrt oder Überführung: Wenn Sie das neu gekaufte Fahrzeug direkt vom Verkäufer nach Hause fahren möchten, muss es bereits zugelassen sein. Für die Überführung planen Sie ein Kurzzeitkennzeichen (die sogenannten „gelben Nummern“) ein. Dafür benötigen Sie vorab eine spezielle eVB-Nummer Ihrer Versicherung. 

Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es beim klassischen Fahrzeugkauf vor Ort nicht, egal ob Sie das Fahrzeug von einem Händler oder von einer Privatperson kaufen. Sobald Sie den Vertrag unterschrieben habe, ist der Kauf sofort rechtskräftig und bindend. 

Ein gesetzliches, 14-tägiges Widerrufsrecht existiert ausschließlich bei reinen Online-Käufen von einem gewerblichen Händler. Dieses kommt beispielsweise zum Tragen, wenn Sie das Fahrzeug vorab nicht besichtigen konnten. Bei Privatverkäufen greift dieser Schutz grundsätzlich nie. 

Eine Ausnahme gibt es jedoch bei einer Finanzierung: Haben Sie den Kredit- oder Leasingvertrag direkt über den Händler abgeschlossen, handelt es sich um ein verbundenes Geschäft. Widerrufen Sie diesen Kredit innerhalb von 14 Tagen, wird damit automatisch auch der gesamte Fahrzeugkauf rückabgewickelt. 

Der Kaufpreis ist schließlich nur die halbe Miete. Kalkulieren Sie die regelmäßigen Unterhaltskosten deshalb von Anfang an realistisch, damit das neue Fahrzeug dauerhaft in Ihre Finanzplanung passt. Es gibt folgende Kostenblöcke: 

Kfz-Versicherung: Hier ist die Spanne groß und hängt stark von Ihrem Fahrzeugmodell, Ihrer Schadensfreiheitsklasse und dem gewählten Schutz (Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko) ab. Die Beiträge werden meist jährlich oder monatlich abgebucht. 

Kfz-Steuer: Diese gesetzliche Abgabe wird einmal im Jahr fällig. Wie hoch sie ausfällt, richtet sich bei Verbrennungsmotoren vor allem nach Hubraum und CO₂-Ausstoß. Reine Elektroautos sind aktuell noch steuerbefreit. 

Energie und Antrieb: Ob Benzin, Diesel oder Strom – die Verbrauchskosten hängen direkt von Ihrer jährlichen Fahrleistung ab. Bei Elektrofahrzeugen sollten Sie auch eventuelle Grundgebühren für Ladkarten oder den Stromtarif zu Hause einrechnen. 

Wartung, Verschleiß und Inspektionen: Regelmäßige Kosten für den Ölwechsel, den TÜV sowie den saisonalen Reifenwechsel fallen verlässlich an. Zudem sollten Sie jeden Monat eine kleine Rücklage für typische Verschleißteile wie Bremsen oder die Autobatterie bilden. 

Unvorhergesehene Reparaturen: Je älter das Fahrzeug ist und je höher die Laufleistung wird, desto größer ist das Risiko unerwarteter Defekte. Eine finanzielle Reserve schützt Sie davor, dass ein Werkstattbesuch Ihr Budget plötzlich sprengt.