Nein, für den reinen Kaufvertrag noch nicht, aber unmittelbar danach. Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ist der digitale Nachweis, dass für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung bereitsteht. Sie müssen diese Nummer nicht zum Fahrzeugkauf mitbringen, aber sie ist der Schlüssel für alles, was danach kommt. Der Ablauf teilt sich in 3 Schritte:
Schritt 1: Der Fahrzeugkauf (noch keine Versicherung nötig)
Wenn Sie den Kaufvertrag unterschreiben, müssen Sie sich um die Versicherung noch keine Gedanken machen. Der Vertrag besiegelt lediglich, dass das Fahrzeug den Besitzer wechselt.
Schritt 2: Die Versicherung kontaktieren (eVB-Nummer holen)
Bevor Sie zur Zulassungsstelle gehen, schließen Sie online oder beim Berater eine Kfz-Versicherung ab. Sie erhalten daraufhin sofort einen 7-stelligen Code aus Buchstaben und Zahlen – Ihre eVB-Nummer.
Schritt 3: Die Anmeldung (ohne eVB-Nummer geht nichts)
Mit dieser Nummer gehen Sie zur Zulassungsbehörde. Erst durch die eVB-Nummer weiß das Amt, dass das Fahrzeug versichert ist, gibt die Zulassung frei und händigt Ihnen die Kennzeichen aus. Erst jetzt dürfen Sie losfahren.
Achtung bei der Probefahrt oder Überführung: Wenn Sie das neu gekaufte Fahrzeug direkt vom Verkäufer nach Hause fahren möchten, muss es bereits zugelassen sein. Für die Überführung planen Sie ein Kurzzeitkennzeichen (die sogenannten „gelben Nummern“) ein. Dafür benötigen Sie vorab eine spezielle eVB-Nummer Ihrer Versicherung.