Gesundheitsfragen entscheiden oft darüber, ob und wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung zustande kommt. Viele Interessenten werden bei diesem Thema jedoch unsicher, vor allem wenn es um Angaben zu früheren Erkrankungen, Behandlungen oder Arztbesuchen geht. Sie fragen sich: Was muss ich bei den Gesundheitsfragen angeben, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abzuschließen, wie lange reichen die Fragen zurück und gibt es Versicherungen für Berufsunfähigkeit, die ohne Gesundheitsprüfung möglich sind? Ob Tipps zum Ausfüllen des Antrags, Zeiträume oder Beispiele möglicher Gesundheitsfragen für die BU – in diesem Ratgeber erhalten Sie alle Informationen.
Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
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Warum Gesundheitsfragen in der BU gestellt werden
Gesundheitsfragen sind ein zentraler Bestandteil bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie helfen dem Versicherer, das individuelle Risiko einzuschätzen. Davon hängen Annahme, Beitrag und mögliche Einschränkungen ab.
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Beispiele für typische Gesundheitsfragen
Versicherer fragen häufig nach Arztbesuchen, Behandlungen, Medikamenten, Diagnosen und psychischen Erkrankungen innerhalb eines gewissen Zeitraums. Auch Körpergröße, Gewicht, Rauchverhalten, Beruf und Hobbys werden abgefragt.
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Welche Zeiträume bei Gesundheitsfragen gelten
Gesundheitsfragen beziehen sich auch auf die Vergangenheit. Fragen zu ambulanten Behandlungen betreffen meist die letzten 5 Jahre, zu stationären Aufenthalten oft bis zu 10 Jahre, während Fragen zu chronischen Erkrankungen unabhängig vom Zeitraum relevant sein können.
Gesundheitsfragen ermöglichen Versicherern eine realistische Einschätzung dazu, wie wahrscheinlich es ist, dass während der Vertragslaufzeit eine Berufsunfähigkeit der versicherten Person eintritt. Sie bilden die Grundlage dafür, ob und zu welchen Bedingungen eine Berufsunfähigkeitsversicherung zustande kommen kann. Gleichzeitig tragen sie zu einer fairen Beitragsberechnung und einer verlässlichen Absicherung im Leistungsfall bei:
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Risikoprüfung
Durch die Fragen bei einer Gesundheitsprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung ermitteln Versicherer, wie hoch das individuelle Risiko für eine Berufsunfähigkeit ausfällt. Angaben zu Erkrankungen, Behandlungen und Beschwerden helfen Versicherern, Risiken korrekt einzuordnen. So entsteht eine Grundlage für Annahme, Zuschläge oder Ausschlüsse.
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Vertragsgestaltung
Ihre Antworten auf die Gesundheitsfragen beeinflussen Ihren Versicherungsbeitrag direkt. Je nach Gesundheitszustand ergeben sich ein regulärer Beitrag, ein Risikozuschlag oder bestimmte Einschränkungen. Transparente Angaben sorgen für einen Vertrag, der zur persönlichen Situation passt und später keine Überraschungen bereithält.
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Schutz
Wahrheitsgemäß beantwortete Gesundheitsfragen sichern Ihren Versicherungsschutz im Leistungsfall. Nur wenn alle relevanten Angaben vollständig vorliegen, zahlt Ihre BU-Versicherung die vereinbarte Rente.
Eine private BU-Versicherung schließt eine wichtige Versorgungslücke. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung lediglich eine Erwerbsminderungsrente: Aber einen Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente hat nur, wer weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann – egal in welchem Beruf.
In den allermeisten Fällen reicht eine Erwerbsminderungsrente jedoch nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern. Zudem fällt die Erwerbsminderungsrente in der Regel weg, sobald Sie theoretisch wieder arbeiten könnten und greift nur unter strengen Voraussetzungen.
Die Gesundheitsprüfung erfasst typische Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand, um das individuelle Risiko realistisch einzuschätzen. Zwar formuliert jeder Versicherer seine eigenen Gesundheitsfragen, inhaltlich ähneln sich diese jedoch stark. In den meisten BU-Anträgen finden sich Fragen zu Gesundheit, Behandlungen und Vorerkrankungen.
Sie fragen sich, was auf Sie zukommt und was Sie im Antrag angeben müssen, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen? Dann können Ihnen folgende Beispiele für mögliche BU-Gesundheitsfragen weiterhelfen. Bitte beachten Sie: Die konkreten Fragen können sich je nach Versicherer unterscheiden und stellen keine verbindlichen oder vollständigen Fragen eines bestimmten Anbieters dar.
Zu den häufigsten Gesundheitsfragen, um das Risiko einer Berufsunfähigkeit zu ermitteln, zählen Angaben zu Körpergröße, Gewicht und zum Rauchverhalten. Diese Informationen geben Hinweise auf gesundheitliche Risiken und fließen direkt in die Gesundheitsprüfung ein.
Versicherer fragen nach Arztbesuchen und ambulanten Behandlungen innerhalb eines definierten Zeitraums. Relevant sind Diagnosen, Untersuchungen und Therapien, auch wenn sie abgeschlossen sind. Hier sollten Sie alle bekannten Behandlungen vollständig aufführen, unabhängig vom Schweregrad.
Auch Krankenhausaufenthalte und Operationen sind innerhalb der Gesundheitsprüfung bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung von Bedeutung. Versicherer interessieren sich für Ursachen, Dauer und Folgen der Behandlung. Diese Angaben liefern wichtige Hinweise darauf, ob langfristige gesundheitliche Einschränkungen denkbar sind.
Regelmäßig oder zeitweise eingenommene Medikamente gehören ebenso zu den typischen Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie geben Aufschluss über bestehende oder frühere Erkrankungen. Zwei Beispiele: Die Einnahme eines Blutdruckmedikaments kann auf eine diagnostizierte Hypertonie hinweisen, ein Antidepressivum auf eine depressive Episode. Sie sollten Diagnosen und Zeiträume der Einnahme korrekt benennen, selbst wenn aktuell keine Beschwerden mehr bestehen.
Fragen zur psychischen Gesundheit können sich unter anderem auf Depressionen, Angststörungen oder stressbedingte Beschwerden beziehen. Diese Angaben fließen in die Gesundheitsprüfung ein, da psychische Erkrankungen häufig zu Berufsunfähigkeit führen. Sie können den Leistungsfall maßgeblich beeinflussen, weil Verläufe oftmals schwer vorhersehbar sind und entsprechende Diagnosen und Behandlungen meist über mehrere Jahre relevant bleiben.
Neben medizinischen Angaben stellen Versicherer oft noch weitere Gesundheitsfragen, die das persönliche Risiko ergänzend bewerten. Diese Beispiele für Gesundheitsfragen einer Berufsunfähigkeitsversicherung zeigen, dass es nicht nur um Krankheiten geht, sondern auch um Lebensumstände.
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Gefährliche Hobbys
Versicherer fragen nach Hobbys, wenn diese mit einem erhöhten Verletzungsrisiko verbunden sind. Dazu zählen zum Beispiel Kampf- oder Motorsport. Diese Angaben helfen, das Risiko für Unfälle besser einzuschätzen und die Absicherung passend zu gestalten.
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Berufliche Tätigkeit
Auch der ausgeübte Beruf gehört zu den Gesundheitsfragen im weiteren Sinn. Körperlich belastende Tätigkeiten oder Arbeiten mit erhöhtem Unfallrisiko beeinflussen die Risikoeinschätzung. Deshalb sollten Sie Ihre beruflichen Aufgaben realistisch und vollständig beschreiben.
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Einkommen
Angaben zum Einkommen stehen im Zusammenhang mit der Höhe der gewünschten BU-Rente. Versicherer prüfen, ob die gewünschte Absicherung zum bisherigen Einkommen passt.
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Rauchverhalten
Viele Versicherer fragen, ob Sie aktuell rauchen oder in den vergangenen Jahren geraucht haben. Das Rauchverhalten gilt als gesundheitlicher Risikofaktor und kann Einfluss auf die Beitragskalkulation haben.
Bei der Abfrage kommt es nicht nur darauf an, was angegeben wird, sondern auch darauf, wie lange zurück die Gesundheitsfragen zur Ermittlung der Berufsunfähigkeitsversicherung reichen. Versicherer legen je nach Art der Behandlung unterschiedliche Abfragezeiträume fest. Diese Zeiträume bestimmen, wie viele Jahre zurück Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung berücksichtigt werden.
Je nach Versicherer umfasst der Abfragezeitraum bei ambulanten Behandlungen häufig 3 bis 5 Jahre und bei stationären Aufenthalten oftmals 5 bis 10 Jahre.
Die Zeiträume von Gesundheitsfragen zur Ermittlung der Berufsunfähigkeitsversicherung je nach Behandlungsart im Überblick:
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Ambulante Behandlungen und Beschwerden
In der Regel müssen BU-Gesundheitsfragen zu ambulanten Arztbesuchen und Behandlungen 5 Jahre rückwirkend angegeben werden. Dazu zählen Untersuchungen, Therapien oder Behandlungen bei Haus- oder Fachärzten.
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Stationäre Behandlungen und Operationen
Zu den BU-Gesundheitsfragen, die bis zu 10 Jahre zurück beantwortet werden müssen, gehören Angaben zu stationären Behandlungen und Operationen. Versicherer bewerten diese Angaben besonders sorgfältig, weil stationäre Behandlungen häufig auf schwerere Erkrankungen oder mögliche Spätfolgen hinweisen, die das Risiko einer späteren Berufsunfähigkeit erhöhen können.
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Psychotherapie und Psychiatrie
Gesundheitsfragen zu psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlungen werden je nach Versicherer häufig über 5 Jahre, teilweise auch über 10 Jahre abgefragt.
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Medikamente
Wenn sie innerhalb des abgefragten Zeitraums eingenommen wurden oder auf eine relevante Diagnose hinweisen, müssen auch Medikamente angegeben werden. In der Regel ist der Abfragezeitraum dafür ebenfalls auf 5 oder 10 Jahre ausgelegt, abhängig vom Versicherer.
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Chronische Erkrankungen
Degenerative oder chronische Krankheiten bilden eine Ausnahme. Chronische oder schwerwiegende Erkrankungen können auch dann anzugeben sein, wenn sie außerhalb des üblichen Zeitraums liegen oder aktuell keine Behandlung erfordern. In einzelnen Anträgen können für bestimmte Erkrankungen längere oder zeitlich unbegrenzte Abfragen vorgesehen sein.
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Beschwerden ohne ärztliche Behandlung
In Ausnahmefällen werden auch Beschwerden, wegen derer Sie keinen Arzt aufgesucht haben, bei der Gesundheitsprüfung abgefragt.
Bereiten Sie Ihre Angaben sorgfältig vor, bevor Sie den Antrag ausfüllen. Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick über frühere Diagnosen und Behandlungen. So vermeiden Sie unvollständige Antworten und schaffen eine verlässliche Grundlage für den Antrag.
Hier 2 konkrete Tipps:
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Tipp 1: Krankenkasse um Unterlagen bitten
Ihre Krankenkasse stellt auf Anfrage eine Übersicht über abgerechnete Behandlungen zur Verfügung. Diese Unterlagen helfen, Zeiträume, Diagnosen und Behandlungen korrekt einzuordnen. Eine gute Vorbereitung kann das Risiko von fehlerhaften Angaben reduzieren.
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Tipp 2: Bei der Wahrheit bleiben
Beantworten Sie alle Fragen der Gesundheitsprüfung vollständig und wahrheitsgemäß. Lügen oder Schweigen können in schwerwiegenden Fällen zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Wahrheitspflicht: So beantworten Sie Gesundheitsfragen richtig
Konsequenzen bei unvollständigen oder falschen Angaben in der BU
Eine BU ohne Gesundheitsfragen gibt es in der Regel nicht. Versicherer brauchen grundsätzlich eine Gesundheitsprüfung, weil sie das individuelle Risiko bewerten müssen. Eine Berufsunfähigkeit ohne Gesundheitsprüfung würde die Kalkulation von Beiträgen und Leistungen unmöglich machen.
Darum gibt es keine BU ohne Gesundheitsprüfung:
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Bewertung des Risikos
Gesundheitsfragen ermöglichen eine realistische Einschätzung des persönlichen Risikos für eine spätere Berufsunfähigkeit. Ohne Angaben zu Erkrankungen, Behandlungen oder Beschwerden lässt sich weder ein passender Beitrag noch ein verlässlicher Leistungsumfang festlegen. Deshalb bleibt eine Form der Gesundheitsprüfung fester Bestandteil jeder BU.
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Vermeidung von Missbrauch
Gesundheitsfragen schützen die Versichertengemeinschaft vor Fehlanreizen. Ohne Gesundheitsprüfung könnten Personen kurz vor einer absehbaren Berufsunfähigkeit eine BU abschließen. Das würde langfristig zu höheren Beiträgen für alle führen und das System der Absicherung gefährden.
Einige Versicherer bieten zeitweise Tarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen an. Dabei wird nicht vollständig auf die Gesundheitsprüfung verzichtet, sondern lediglich der Umfang der Fragen reduziert. Solche Modelle sind jedoch oft an klare Bedingungen geknüpft und gehen häufig mit Einschränkungen einher. Sie sind meist nur im Kollektiv möglich oder auf eingeschränkte Zielgruppen ausgelegt.
Alles zum Thema „Berufsunfähigkeitsversicherung mit wenigen Gesundheitsfragen“:
- Schnellerer Abschluss: Weniger Fragen können den Antragsprozess vereinfachen. Allerdings unterliegen Tarife mit verkürzter Risikoprüfung häufig Begrenzungen wie z.B. einer maximal versicherbaren Rentenhöhe oder der Verzicht auf Nachversicherungsgarantien.
- Aktionsgebunden: Reduzierte Gesundheitsfragen gelten häufig nur im Rahmen zeitlich begrenzter Aktionen oder für bestimmte Berufsgruppen und Altersgrenzen. Ein dauerhafter Anspruch auf vereinfachte Bedingungen besteht nicht.
- Einschränkungen: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit wenigen Gesundheitsfragen geht in der Regel mit Einschränkungen einher. Dazu zählen z. B. niedrigere maximal versicherbare BU-Renten. Der Schutz kann dadurch weniger umfassend sein als bei einer regulären Prüfung.
- Umfang der Fragen: Statt detaillierter Einzelabfragen enthalten solche Angebote oft Sammelfragen zu schweren Erkrankungen oder aktuellen Behandlungen innerhalb eines kurzen Zeitraums. Frühere Beschwerden bleiben unter Umständen unberücksichtigt – was jedoch nicht bedeutet, dass sie im Leistungsfall irrelevant sind.
- Kosten: Eine vereinfachte Gesundheitsprüfung in der BU führt nicht automatisch zu niedrigeren Beiträgen. Häufig kalkulieren Versicherer vorsichtiger oder begrenzen Leistungen, um das reduzierte Risikobild auszugleichen.
Eine Erhöhung der BU-Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung ist in bestimmten Fällen möglich. Voraussetzung ist, dass diese Option bereits im Vertrag vereinbart wurde. Der bestehende Schutz lässt sich so gezielt ausbauen und an neue Lebenssituationen anpassen.
Diese Möglichkeiten gibt es:
- Nachversicherungsgarantie: Diese erlaubt eine Erhöhung der vereinbarten BU-Rente zu festgelegten Anlässen, ohne erneut Gesundheitsfragen zu beantworten. Typische Anlässe sind zum Beispiel Heirat, die Geburt eines Kindes oder der Erwerb einer Immobilie. Die Erhöhung knüpft an den bestehenden Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss an.
- Ausbaugarantie: Eine Ausbaugarantie (so genannte „ereignisunabhängige Nachversicherung“) ermöglicht eine Erhöhung des Versicherungsschutzes auch ohne konkreten Lebensanlass. Die Anpassung erfolgt zu vorher definierten Zeitpunkten oder innerhalb bestimmter Vertragsjahre. Auch hier gibt es keine oder nur eine minimale Gesundheitsprüfung.
Beachten Sie:
- Grenzen: Erhöhungen ohne Gesundheitsprüfung sind meist begrenzt. Das betrifft sowohl die maximale Höhe der BU-Rente als auch die Anzahl oder den Zeitpunkt möglicher Anpassungen.
- Berufsgruppen-Prüfung: Bei Nutzung einer Nachversicherungsgarantie kann der Versicherer für den neuen, zusätzlichen Vertrag den aktuellen Beruf zur Risikobewertung heranziehen. Das dient der Beitragskalkulation des zusätzlichen Schutzes – nicht der generellen Pflicht, den Beruf zu melden. Ein rein interner Berufswechsel ohne Antrag auf Vertragsänderung muss nicht aktiv mitgeteilt werden.
Die Gesundheitsprüfung einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann verschiedene Auswirkungen auf den Versicherungsvertrag haben. Je nach Angaben zu Erkrankungen, Behandlungen und Risiken ergeben sich unterschiedliche Ergebnisse. Diese bestimmen, ob und zu welchen Bedingungen eine Berufsunfähigkeitsversicherung zustande kommt:
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Normalannahme
Bei einer Normalannahme akzeptiert der Versicherer den Antrag ohne Einschränkungen. Der Versicherungsschutz gilt ohne Ausschlüsse und der Beitrag entspricht der regulären Kalkulation. Dieses Ergebnis erhalten in der Regel Antragsteller ohne relevante Vorerkrankungen oder Risiken.
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Annahme mit Risikozuschlag
Wenn ein erhöhtes Risiko besteht, der Versicherer den Antrag aber trotzdem annimmt, kommt oftmals ein Risikozuschlag hinzu. Der Versicherungsschutz bleibt erhalten, der Beitrag fällt meist jedoch höher aus. Der Zuschlag gleicht in einem solchen Fall das zusätzliche Risiko aus.
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Annahme mit Ausschluss
Bei diesem möglichen Ergebnis besteht Versicherungsschutz mit einer Einschränkung. Bestimmte Erkrankungen oder Körperbereiche, wie zum Beispiel Knie, Schulter oder die Psyche, werden vom Versicherungsschutz ausgenommen. Tritt die Berufsunfähigkeit aufgrund eines ausgeschlossenen Risikos ein, zahlt der Versicherer die BU-Rente nicht.
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Ablehnung des Antrags
In einzelnen Fällen lehnt der Versicherer den Antrag ab. Das passiert, wenn das Risiko aus Sicht des Versicherers nicht kalkulierbar ist. Eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass eine Absicherung generell unmöglich ist, da andere Versicherer zu einer anderen Einschätzung kommen können.
Was tun, wenn ich wegen der Gesundheitsprüfung keine BU abschließen kann?
Die R+V-Grundfähigkeitsversicherung ist eine Alternative, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung wegen bestimmter Vorerkrankungen (z.B. psychische Leiden) nicht abgeschlossen werden kann. Bei bestehenden Vorerkrankungen ist der Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung meistens leichter möglich als z. B. der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Auch für bestimmte Berufsgruppen, wie z. B. für Profisportler oder einige künstlerische und kreative Berufe, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung häufig nicht möglich. Hier kann eine Grundfähigkeitsversicherung ebenfalls eine Alternative sein.
Nein, beide Begriffe hängen zusammen, bezeichnen aber unterschiedliche Schritte:
- Gesundheitsfragen (der Fragebogen): Das sind die konkreten Fragen im Antrag, zum Beispiel zu Erkrankungen, Behandlungen, Beschwerden und Zeiträumen. Sie liefern die Informationen, die Sie aktiv angeben.
- Gesundheitsprüfung (die Risikobewertung): Auf Basis Ihrer Antworten bewertet der Versicherer das Risiko. Daraus ergeben sich Ergebnisse wie Normalannahme, Risikozuschlag, Ausschluss oder Ablehnung des Antrags.
Ja, das ist häufig möglich. Vorerkrankungen führen nicht automatisch zur Ablehnung. Je nach Art, Schwere, Verlauf und Zeitpunkt kommen eine Normalannahme, ein Risikozuschlag oder ein Ausschluss infrage. Eine Beratung kann Ihnen dabei helfen, realistische Optionen auszuloten und Alternativen zu prüfen.
Falls der Abschluss einer BU-Versicherung wegen Vorerkrankungen nicht möglich ist, kann eine Grundfähigkeitsversicherung eine gute Alternative sein.
In der Regel nicht. Bei der Antragstellung der Berufsunfähigkeitsversicherung stehen die Gesundheitsfragen im Mittelpunkt, nicht eine ärztliche Untersuchung. Versicherer prüfen das Risiko normalerweise anhand Ihrer Angaben im Gesundheitsfragebogen. Eine zusätzliche ärztliche Untersuchung ist typischerweise nur in Ausnahmefällen notwendig.
Fakten zu Untersuchung durch Ärzte bei einer BU im Überblick:
- Wann sie nötig ist: Eine ärztliche Untersuchung wird meist nur verlangt, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden, zum Beispiel bei hohen gewünschten BU-Renten (häufig ab etwa 2.500 bis 3.000 EUR Monatsrente) oder wenn Angaben im Fragebogen unklar sind und der Versicherer eine genauere Klärung benötigt.
- Alternative: In den meisten Fällen reicht der vollständig und korrekt ausgefüllte Gesundheitsfragebogen aus. Die Gesundheitsfragen liefern alle Informationen, die der Versicherer für die Risikoprüfung benötigt.
- Kosten und Durchführung: Ordnet der Versicherer eine Untersuchung an, übernimmt er in der Regel auch die Kosten. Sie müssen sich dann lediglich um den Termin kümmern und die Untersuchung durchführen lassen.
- Risiko: Eine ärztliche Untersuchung ersetzt keine Gesundheitsfragen. Sie ergänzt die Angaben aus dem Antrag und dient ausschließlich der Klärung offener Punkte, nicht der erneuten vollständigen Gesundheitsprüfung.
Nein, nach Vertragsabschluss besteht in der Regel keine Nachmeldepflicht für neu auftretende Erkrankungen. Maßgeblich ist Ihr Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Erkrankungen, die erst danach entstehen, müssen Sie grundsätzlich nicht melden – es sei denn, Sie beantragen eine Vertragsänderung, zum Beispiel eine Erhöhung des Versicherungsschutzes außerhalb der Nachversicherungsgarantie. Dann kann erneut eine Gesundheitsprüfung erforderlich sein.
Ähnlich verhält es sich mit einem neuen Job oder neuen Hobbys: Wenn Sie lediglich den Beruf wechseln oder ein neues Freizeitrisiko beginnen, müssen Sie das in der Regel nicht aktiv anzeigen, sofern Ihr Vertrag keine besondere Mitteilungspflicht vorsieht. Eine erneute Prüfung erfolgt typischerweise nur dann, wenn Sie den bestehenden Vertrag ändern oder erweitern möchten.
Nein, eine Berufsunfähigkeitsversicherung kommt nicht ohne Gesundheitsfragen aus. Angebote mit vereinfachten Fragen oder Sonderaktionen existieren zwar, dabei greifen jedoch meist andere Sicherungsmechanismen. So finden sich vereinzelt Modelle einer BU mit vereinfachten Gesundheitsfragen und Wartezeit, bei denen der Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer festgelegten Frist greift.
Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
R+V-Team
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