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Ein Mann recherchiert am Laptop, welche Gesundheitsfragen er für eine BU beantworten muss.
Prävention + Vorsorge

Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Inhalt:

Gesundheitsfragen entscheiden oft darüber, ob und wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung zustande kommt. Viele Interessenten werden bei diesem Thema jedoch unsicher, vor allem wenn es um Angaben zu früheren Erkrankungen, Behandlungen oder Arztbesuchen geht. Sie fragen sich: Was muss ich bei den Gesundheitsfragen angeben, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abzuschließen, wie lange reichen die Fragen zurück und gibt es Versicherungen für Berufsunfähigkeit, die ohne Gesundheitsprüfung möglich sind? Ob Tipps zum Ausfüllen des Antrags, Zeiträume oder Beispiele möglicher Gesundheitsfragen für die BU – in diesem Ratgeber erhalten Sie alle Informationen. 

AUF EINEN BLICK

Das Wichtigste zum Thema Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Warum Gesundheitsfragen in der BU gestellt werden

    Gesundheitsfragen sind ein zentraler Bestandteil bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie helfen dem Versicherer, das individuelle Risiko einzuschätzen. Davon hängen Annahme, Beitrag und mögliche Einschränkungen ab.

  • Beispiele für typische Gesundheitsfragen

    Versicherer fragen häufig nach Arztbesuchen, Behandlungen, Medikamenten, Diagnosen und psychischen Erkrankungen innerhalb eines gewissen Zeitraums. Auch Körpergröße, Gewicht, Rauchverhalten, Beruf und Hobbys werden abgefragt. 

  • Welche Zeiträume bei Gesundheitsfragen gelten

    Gesundheitsfragen beziehen sich auch auf die Vergangenheit. Fragen zu ambulanten Behandlungen betreffen meist die letzten 5 Jahre, zu stationären Aufenthalten oft bis zu 10 Jahre, während Fragen zu chronischen Erkrankungen unabhängig vom Zeitraum relevant sein können.

Warum müssen Sie in der BU Gesundheitsfragen beantworten?

Gesundheitsfragen ermöglichen Versicherern eine realistische Einschätzung dazu, wie wahrscheinlich es ist, dass während der Vertragslaufzeit eine Berufsunfähigkeit der versicherten Person eintritt. Sie bilden die Grundlage dafür, ob und zu welchen Bedingungen eine Berufsunfähigkeitsversicherung zustande kommen kann. Gleichzeitig tragen sie zu einer fairen Beitragsberechnung und einer verlässlichen Absicherung im Leistungsfall bei:

  • Risikoprüfung

    Durch die Fragen bei einer Gesundheitsprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung ermitteln Versicherer, wie hoch das individuelle Risiko für eine Berufsunfähigkeit ausfällt. Angaben zu Erkrankungen, Behandlungen und Beschwerden helfen Versicherern, Risiken korrekt einzuordnen. So entsteht eine Grundlage für Annahme, Zuschläge oder Ausschlüsse. 

  • Vertragsgestaltung

    Ihre Antworten auf die Gesundheitsfragen beeinflussen Ihren Versicherungsbeitrag direkt. Je nach Gesundheitszustand ergeben sich ein regulärer Beitrag, ein Risikozuschlag oder bestimmte Einschränkungen. Transparente Angaben sorgen für einen Vertrag, der zur persönlichen Situation passt und später keine Überraschungen bereithält. 

  • Schutz

    Wahrheitsgemäß beantwortete Gesundheitsfragen sichern Ihren Versicherungsschutz im Leistungsfall. Nur wenn alle relevanten Angaben vollständig vorliegen, zahlt Ihre BU-Versicherung die vereinbarte Rente.

Gut zu wissen

Eine private BU-Versicherung schließt eine wichtige Versorgungslücke. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung lediglich eine Erwerbsminderungsrente: Aber einen Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente hat nur, wer weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann – egal in welchem Beruf. 

In den allermeisten Fällen reicht eine Erwerbsminderungsrente jedoch nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern. Zudem fällt die Erwerbsminderungsrente in der Regel weg, sobald Sie theoretisch wieder arbeiten könnten und greift nur unter strengen Voraussetzungen. 

Gesundheitsprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Was sind häufige Fragen?

Die Gesundheitsprüfung erfasst typische Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand, um das individuelle Risiko realistisch einzuschätzen. Zwar formuliert jeder Versicherer seine eigenen Gesundheitsfragen, inhaltlich ähneln sich diese jedoch stark. In den meisten BU-Anträgen finden sich Fragen zu Gesundheit, Behandlungen und Vorerkrankungen.

Sie fragen sich, was auf Sie zukommt und was Sie im Antrag angeben müssen, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen? Dann können Ihnen folgende Beispiele für mögliche BU-Gesundheitsfragen weiterhelfen. Bitte beachten Sie: Die konkreten Fragen können sich je nach Versicherer unterscheiden und stellen keine verbindlichen oder vollständigen Fragen eines bestimmten Anbieters dar.

Zu den häufigsten Gesundheitsfragen, um das Risiko einer Berufsunfähigkeit zu ermitteln, zählen Angaben zu Körpergröße, Gewicht und zum Rauchverhalten. Diese Informationen geben Hinweise auf gesundheitliche Risiken und fließen direkt in die Gesundheitsprüfung ein.

Versicherer fragen nach Arztbesuchen und ambulanten Behandlungen innerhalb eines definierten Zeitraums. Relevant sind Diagnosen, Untersuchungen und Therapien, auch wenn sie abgeschlossen sind. Hier sollten Sie alle bekannten Behandlungen vollständig aufführen, unabhängig vom Schweregrad.

Auch Krankenhausaufenthalte und Operationen sind innerhalb der Gesundheitsprüfung bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung von Bedeutung. Versicherer interessieren sich für Ursachen, Dauer und Folgen der Behandlung. Diese Angaben liefern wichtige Hinweise darauf, ob langfristige gesundheitliche Einschränkungen denkbar sind.

Regelmäßig oder zeitweise eingenommene Medikamente gehören ebenso zu den typischen Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie geben Aufschluss über bestehende oder frühere Erkrankungen. Zwei Beispiele: Die Einnahme eines Blutdruckmedikaments kann auf eine diagnostizierte Hypertonie hinweisen, ein Antidepressivum auf eine depressive Episode. Sie sollten Diagnosen und Zeiträume der Einnahme korrekt benennen, selbst wenn aktuell keine Beschwerden mehr bestehen.

Fragen zur psychischen Gesundheit können sich unter anderem auf Depressionen, Angststörungen oder stressbedingte Beschwerden beziehen. Diese Angaben fließen in die Gesundheitsprüfung ein, da psychische Erkrankungen häufig zu Berufsunfähigkeit führen. Sie können den Leistungsfall maßgeblich beeinflussen, weil Verläufe oftmals schwer vorhersehbar sind und entsprechende Diagnosen und Behandlungen meist über mehrere Jahre relevant bleiben.

Weitere Beispiele für Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Neben medizinischen Angaben stellen Versicherer oft noch weitere Gesundheitsfragen, die das persönliche Risiko ergänzend bewerten. Diese Beispiele für Gesundheitsfragen einer Berufsunfähigkeitsversicherung zeigen, dass es nicht nur um Krankheiten geht, sondern auch um Lebensumstände.

  • Gefährliche Hobbys

    Versicherer fragen nach Hobbys, wenn diese mit einem erhöhten Verletzungsrisiko verbunden sind. Dazu zählen zum Beispiel Kampf- oder Motorsport. Diese Angaben helfen, das Risiko für Unfälle besser einzuschätzen und die Absicherung passend zu gestalten.

  • Berufliche Tätigkeit

    Auch der ausgeübte Beruf gehört zu den Gesundheitsfragen im weiteren Sinn. Körperlich belastende Tätigkeiten oder Arbeiten mit erhöhtem Unfallrisiko beeinflussen die Risikoeinschätzung. Deshalb sollten Sie Ihre beruflichen Aufgaben realistisch und vollständig beschreiben.

  • Einkommen

    Angaben zum Einkommen stehen im Zusammenhang mit der Höhe der gewünschten BU-Rente. Versicherer prüfen, ob die gewünschte Absicherung zum bisherigen Einkommen passt.

  • Rauchverhalten

    Viele Versicherer fragen, ob Sie aktuell rauchen oder in den vergangenen Jahren geraucht haben. Das Rauchverhalten gilt als gesundheitlicher Risikofaktor und kann Einfluss auf die Beitragskalkulation haben.

Gesundheitsfragen für eine BU: Auch der Zeitraum spielt eine Rolle

Bei der Abfrage kommt es nicht nur darauf an, was angegeben wird, sondern auch darauf, wie lange zurück die Gesundheitsfragen zur Ermittlung der Berufsunfähigkeitsversicherung reichen. Versicherer legen je nach Art der Behandlung unterschiedliche Abfragezeiträume fest. Diese Zeiträume bestimmen, wie viele Jahre zurück Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung berücksichtigt werden.

Je nach Versicherer umfasst der Abfragezeitraum bei ambulanten Behandlungen häufig 3 bis 5 Jahre und bei stationären Aufenthalten oftmals 5 bis 10 Jahre.

Die Zeiträume von Gesundheitsfragen zur Ermittlung der Berufsunfähigkeitsversicherung je nach Behandlungsart im Überblick:

  • Ambulante Behandlungen und Beschwerden

    In der Regel müssen BU-Gesundheitsfragen zu ambulanten Arztbesuchen und Behandlungen 5 Jahre rückwirkend angegeben werden. Dazu zählen Untersuchungen, Therapien oder Behandlungen bei Haus- oder Fachärzten. 

  • Stationäre Behandlungen und Operationen

    Zu den BU-Gesundheitsfragen, die bis zu 10 Jahre zurück beantwortet werden müssen, gehören Angaben zu stationären Behandlungen und Operationen. Versicherer bewerten diese Angaben besonders sorgfältig, weil stationäre Behandlungen häufig auf schwerere Erkrankungen oder mögliche Spätfolgen hinweisen, die das Risiko einer späteren Berufsunfähigkeit erhöhen können. 

  • Psychotherapie und Psychiatrie

    Gesundheitsfragen zu psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlungen werden je nach Versicherer häufig über 5 Jahre, teilweise auch über 10 Jahre abgefragt.  

  • Medikamente

    Wenn sie innerhalb des abgefragten Zeitraums eingenommen wurden oder auf eine relevante Diagnose hinweisen, müssen auch Medikamente angegeben werden. In der Regel ist der Abfragezeitraum dafür ebenfalls auf 5 oder 10 Jahre ausgelegt, abhängig vom Versicherer. 

  • Chronische Erkrankungen

    Degenerative oder chronische Krankheiten bilden eine Ausnahme. Chronische oder schwerwiegende Erkrankungen können auch dann anzugeben sein, wenn sie außerhalb des üblichen Zeitraums liegen oder aktuell keine Behandlung erfordern. In einzelnen Anträgen können für bestimmte Erkrankungen längere oder zeitlich unbegrenzte Abfragen vorgesehen sein. 

  • Beschwerden ohne ärztliche Behandlung

    In Ausnahmefällen werden auch Beschwerden, wegen derer Sie keinen Arzt aufgesucht haben, bei der Gesundheitsprüfung abgefragt.

Worauf sollten Sie bei Gesundheitsfragen für eine BU achten?

Bereiten Sie Ihre Angaben sorgfältig vor, bevor Sie den Antrag ausfüllen. Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick über frühere Diagnosen und Behandlungen. So vermeiden Sie unvollständige Antworten und schaffen eine verlässliche Grundlage für den Antrag. 

Hier 2 konkrete Tipps: 

  • Tipp 1: Krankenkasse um Unterlagen bitten

    Ihre Krankenkasse stellt auf Anfrage eine Übersicht über abgerechnete Behandlungen zur Verfügung. Diese Unterlagen helfen, Zeiträume, Diagnosen und Behandlungen korrekt einzuordnen. Eine gute Vorbereitung kann das Risiko von fehlerhaften Angaben reduzieren. 

  • Tipp 2: Bei der Wahrheit bleiben

    Beantworten Sie alle Fragen der Gesundheitsprüfung vollständig und wahrheitsgemäß. Lügen oder Schweigen können in schwerwiegenden Fällen zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Wahrheitspflicht: So beantworten Sie Gesundheitsfragen richtig

Beantworten Sie Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung immer vollständig, konkret und sachlich, ohne etwas wegzulassen oder zu beschönigen. Ein erster Schritt ist, sich vor dem Antrag alle relevanten Informationen zusammenzustellen und die Fragen genauso zu beantworten, wie sie gestellt sind: 

  • Akteneinsicht nutzen: Nutzen Sie vorhandene Unterlagen wie Arztberichte oder Abrechnungen Ihrer Krankenkasse. So prüfen Sie Diagnosen, Zeiträume und Behandlungen korrekt nach und vermeiden Lücken bei Ihren Angaben. 
  • Fragen exakt lesen: Lesen Sie jede Frage aufmerksam und achten Sie auf den genannten Zeitraum und die konkrete Fragestellung. BU-Gesundheitsfragen beziehen sich immer nur auf tatsächliche Gegebenheiten, nicht auf Vermutungen oder weitergehende Zusammenhänge. 
  • Vollständigkeit ist Pflicht: Alle Angaben müssen vollständig erfolgen. Unvollständige Antworten können im Leistungsfall der BU zu Problemen führen, selbst wenn keine Täuschungsabsicht bestand. 
  • Ursachen und Dauer nennen: Wenn nach Beschwerden oder Erkrankungen gefragt wird, gehören Ursache, Zeitraum und Verlauf dazu. Diese Angaben helfen, den Sachverhalt korrekt einzuordnen und Missverständnisse zu vermeiden. 
  • Unzulässige Fragen müssen nicht beantwortet werden: Sie müssen nur die Gesundheitsfragen beantworten, die im Antrag konkret und zulässig gestellt werden. Angaben zu Erkrankungen oder Behandlungen außerhalb des abgefragten Zeitraums sind nicht erforderlich. Ebenso dürfen Versicherer keine Fragen stellen, die sich nicht sachlich auf die Risikoprüfung beziehen, etwa zu privaten Lebensumständen ohne medizinische Relevanz. Darunter fallen zum Beispiel Fragen zur sexuellen Orientierung oder politischen Einstellung. Im Zweifel hilft eine fachkundige Beratung, den Umfang der Angaben korrekt einzugrenzen. 

Konsequenzen bei unvollständigen oder falschen Angaben in der BU

Unvollständige oder falsche Angaben bei Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung können spürbare Folgen haben. Je nach Schwere und Zeitpunkt der Falschangabe stehen Versicherern unterschiedliche rechtliche Möglichkeiten offen. Diese Konsequenzen können den Versicherungsschutz einschränken oder vollständig entfallen lassen. 

Mögliche Konsequenzen im Überblick: 

  • Anfechtung: Bei einer vorsätzlichen oder arglistigen Täuschung kann der Versicherer den Vertrag anfechten. In diesem Fall gilt der Vertrag rückwirkend als nicht geschlossen. Bereits gezahlte Beiträge können verloren gehen und ein Anspruch auf BU-Leistungen besteht nicht mehr. 
  • Rücktritt: Bei einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt beendet den Versicherungsschutz. 
  • Kündigung: In bestimmten Fällen kann der Versicherer den Vertrag kündigen, wenn falsche oder unvollständige Angaben vorliegen. Der Versicherungsschutz endet dann ab dem Kündigungszeitpunkt. Eine neue Absicherung gestaltet sich anschließend oft schwieriger. 
  • Anpassungen am Vertrag: Statt einer vollständigen Beendigung kann der Versicherer den Vertrag auch anpassen. Mögliche Anpassungen wären beispielsweise ein höherer Beitrag oder der Ausschluss bestimmter Erkrankungen.  
  • Leistungsverweigerung: Im Leistungsfall kann der Versicherer die Zahlung der BU-Rente verweigern, wenn die Berufsunfähigkeit mit einer nicht angegebenen Erkrankung zusammenhängt. Selbst Jahre nach Vertragsabschluss kann dies relevant werden, wenn der Zusammenhang nachweisbar ist. 

Gibt es eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung?

Eine BU ohne Gesundheitsfragen gibt es in der Regel nicht. Versicherer brauchen grundsätzlich eine Gesundheitsprüfung, weil sie das individuelle Risiko bewerten müssen. Eine Berufsunfähigkeit ohne Gesundheitsprüfung würde die Kalkulation von Beiträgen und Leistungen unmöglich machen.

Darum gibt es keine BU ohne Gesundheitsprüfung:

  • Bewertung des Risikos

    Gesundheitsfragen ermöglichen eine realistische Einschätzung des persönlichen Risikos für eine spätere Berufsunfähigkeit. Ohne Angaben zu Erkrankungen, Behandlungen oder Beschwerden lässt sich weder ein passender Beitrag noch ein verlässlicher Leistungsumfang festlegen. Deshalb bleibt eine Form der Gesundheitsprüfung fester Bestandteil jeder BU. 

  • Vermeidung von Missbrauch

    Gesundheitsfragen schützen die Versichertengemeinschaft vor Fehlanreizen. Ohne Gesundheitsprüfung könnten Personen kurz vor einer absehbaren Berufsunfähigkeit eine BU abschließen. Das würde langfristig zu höheren Beiträgen für alle führen und das System der Absicherung gefährden. 

Berufsunfähigkeitsversicherung mit reduzierten Gesundheitsfragen: Was ist das?

Einige Versicherer bieten zeitweise Tarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen an. Dabei wird nicht vollständig auf die Gesundheitsprüfung verzichtet, sondern lediglich der Umfang der Fragen reduziert. Solche Modelle sind jedoch oft an klare Bedingungen geknüpft und gehen häufig mit Einschränkungen einher. Sie sind meist nur im Kollektiv möglich oder auf eingeschränkte Zielgruppen ausgelegt.

Alles zum Thema „Berufsunfähigkeitsversicherung mit wenigen Gesundheitsfragen“: 

  • Schnellerer Abschluss: Weniger Fragen können den Antragsprozess vereinfachen. Allerdings unterliegen Tarife mit verkürzter Risikoprüfung häufig Begrenzungen wie z.B. einer maximal versicherbaren Rentenhöhe oder der Verzicht auf Nachversicherungsgarantien.
  • Aktionsgebunden: Reduzierte Gesundheitsfragen gelten häufig nur im Rahmen zeitlich begrenzter Aktionen oder für bestimmte Berufsgruppen und Altersgrenzen. Ein dauerhafter Anspruch auf vereinfachte Bedingungen besteht nicht.
  • Einschränkungen: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit wenigen Gesundheitsfragen geht in der Regel mit Einschränkungen einher. Dazu zählen z. B. niedrigere maximal versicherbare BU-Renten. Der Schutz kann dadurch weniger umfassend sein als bei einer regulären Prüfung.
  • Umfang der Fragen: Statt detaillierter Einzelabfragen enthalten solche Angebote oft Sammelfragen zu schweren Erkrankungen oder aktuellen Behandlungen innerhalb eines kurzen Zeitraums. Frühere Beschwerden bleiben unter Umständen unberücksichtigt – was jedoch nicht bedeutet, dass sie im Leistungsfall irrelevant sind.
  • Kosten: Eine vereinfachte Gesundheitsprüfung in der BU führt nicht automatisch zu niedrigeren Beiträgen. Häufig kalkulieren Versicherer vorsichtiger oder begrenzen Leistungen, um das reduzierte Risikobild auszugleichen.

Ist es möglich, die Leistungen der BU ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen

Eine Erhöhung der BU-Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung ist in bestimmten Fällen möglich. Voraussetzung ist, dass diese Option bereits im Vertrag vereinbart wurde. Der bestehende Schutz lässt sich so gezielt ausbauen und an neue Lebenssituationen anpassen. 

Diese Möglichkeiten gibt es: 

  • Nachversicherungsgarantie: Diese erlaubt eine Erhöhung der vereinbarten BU-Rente zu festgelegten Anlässen, ohne erneut Gesundheitsfragen zu beantworten. Typische Anlässe sind zum Beispiel Heirat, die Geburt eines Kindes oder der Erwerb einer Immobilie. Die Erhöhung knüpft an den bestehenden Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss an.
  • Ausbaugarantie: Eine Ausbaugarantie (so genannte „ereignisunabhängige Nachversicherung“) ermöglicht eine Erhöhung des Versicherungsschutzes auch ohne konkreten Lebensanlass. Die Anpassung erfolgt zu vorher definierten Zeitpunkten oder innerhalb bestimmter Vertragsjahre. Auch hier gibt es keine oder nur eine minimale Gesundheitsprüfung. 

Beachten Sie: 

  • Grenzen: Erhöhungen ohne Gesundheitsprüfung sind meist begrenzt. Das betrifft sowohl die maximale Höhe der BU-Rente als auch die Anzahl oder den Zeitpunkt möglicher Anpassungen.
  • Berufsgruppen-Prüfung: Bei Nutzung einer Nachversicherungsgarantie kann der Versicherer für den neuen, zusätzlichen Vertrag den aktuellen Beruf zur Risikobewertung heranziehen. Das dient der Beitragskalkulation des zusätzlichen Schutzes – nicht der generellen Pflicht, den Beruf zu melden. Ein rein interner Berufswechsel ohne Antrag auf Vertragsänderung muss nicht aktiv mitgeteilt werden.  

Jetzt Einkommen absichern und Arbeitskraft schützen

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Ihre Arbeitskraft ab – und damit die Grundlage für Ihre finanzielle Unabhängigkeit. Sie springt nicht nur bei Unfällen ein, sondern auch dann, wenn Ihnen eine Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall die Ausübung Ihres Berufs unmöglich machen.

Wenn es zu einer Berufsunfähigkeit kommt, werden die laufenden Lebenshaltungskosten schnell zu einer Belastung. Mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung schützen Sie sich gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit.

Zur R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung

Tipp: Je früher Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, desto niedriger sind in der Regel die Beiträge.

Gerne beraten die R+V-Experten Sie hierzu persönlich. 

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Die Ergebnisse einer Gesundheitsprüfung

Die Gesundheitsprüfung einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann verschiedene Auswirkungen auf den Versicherungsvertrag haben. Je nach Angaben zu Erkrankungen, Behandlungen und Risiken ergeben sich unterschiedliche Ergebnisse. Diese bestimmen, ob und zu welchen Bedingungen eine Berufsunfähigkeitsversicherung zustande kommt:

  • Normalannahme

    Bei einer Normalannahme akzeptiert der Versicherer den Antrag ohne Einschränkungen. Der Versicherungsschutz gilt ohne Ausschlüsse und der Beitrag entspricht der regulären Kalkulation. Dieses Ergebnis erhalten in der Regel Antragsteller ohne relevante Vorerkrankungen oder Risiken. 

  • Annahme mit Risikozuschlag

    Wenn ein erhöhtes Risiko besteht, der Versicherer den Antrag aber trotzdem annimmt, kommt oftmals ein Risikozuschlag hinzu. Der Versicherungsschutz bleibt erhalten, der Beitrag fällt meist jedoch höher aus. Der Zuschlag gleicht in einem solchen Fall das zusätzliche Risiko aus.

  • Annahme mit Ausschluss

    Bei diesem möglichen Ergebnis besteht Versicherungsschutz mit einer Einschränkung. Bestimmte Erkrankungen oder Körperbereiche, wie zum Beispiel Knie, Schulter oder die Psyche, werden vom Versicherungsschutz ausgenommen. Tritt die Berufsunfähigkeit aufgrund eines ausgeschlossenen Risikos ein, zahlt der Versicherer die BU-Rente nicht.

  • Ablehnung des Antrags

    In einzelnen Fällen lehnt der Versicherer den Antrag ab. Das passiert, wenn das Risiko aus Sicht des Versicherers nicht kalkulierbar ist. Eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass eine Absicherung generell unmöglich ist, da andere Versicherer zu einer anderen Einschätzung kommen können.

Was tun, wenn ich wegen der Gesundheitsprüfung keine BU abschließen kann?

Die R+V-Grundfähigkeitsversicherung ist eine Alternative, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung wegen bestimmter Vorerkrankungen (z.B. psychische Leiden) nicht abgeschlossen werden kann. Bei bestehenden Vorerkrankungen ist der Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung meistens leichter möglich als z. B. der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Auch für bestimmte Berufsgruppen, wie z. B. für Profisportler oder einige künstlerische und kreative Berufe, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung häufig nicht möglich. Hier kann eine Grundfähigkeitsversicherung ebenfalls eine Alternative sein. 

Zur R+V-Grundfähigkeitsversicherung

FAQs

Häufige Fragen und Antworten zur Gesundheitsprüfung bei Berufsunfähigkeit 

Nein, beide Begriffe hängen zusammen, bezeichnen aber unterschiedliche Schritte: 

  • Gesundheitsfragen (der Fragebogen): Das sind die konkreten Fragen im Antrag, zum Beispiel zu Erkrankungen, Behandlungen, Beschwerden und Zeiträumen. Sie liefern die Informationen, die Sie aktiv angeben. 
  • Gesundheitsprüfung (die Risikobewertung): Auf Basis Ihrer Antworten bewertet der Versicherer das Risiko. Daraus ergeben sich Ergebnisse wie Normalannahme, Risikozuschlag, Ausschluss oder Ablehnung des Antrags. 

Ja, das ist häufig möglich. Vorerkrankungen führen nicht automatisch zur Ablehnung. Je nach Art, Schwere, Verlauf und Zeitpunkt kommen eine Normalannahme, ein Risikozuschlag oder ein Ausschluss infrage. Eine Beratung kann Ihnen dabei helfen, realistische Optionen auszuloten und Alternativen zu prüfen.

Falls der Abschluss einer BU-Versicherung wegen Vorerkrankungen nicht möglich ist, kann eine Grundfähigkeitsversicherung eine gute Alternative sein.

In der Regel nicht. Bei der Antragstellung der Berufsunfähigkeitsversicherung stehen die Gesundheitsfragen im Mittelpunkt, nicht eine ärztliche Untersuchung. Versicherer prüfen das Risiko normalerweise anhand Ihrer Angaben im Gesundheitsfragebogen. Eine zusätzliche ärztliche Untersuchung ist typischerweise nur in Ausnahmefällen notwendig. 

Fakten zu Untersuchung durch Ärzte bei einer BU im Überblick: 

  • Wann sie nötig ist: Eine ärztliche Untersuchung wird meist nur verlangt, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden, zum Beispiel bei hohen gewünschten BU-Renten (häufig ab etwa 2.500 bis 3.000 EUR Monatsrente) oder wenn Angaben im Fragebogen unklar sind und der Versicherer eine genauere Klärung benötigt. 
  • Alternative: In den meisten Fällen reicht der vollständig und korrekt ausgefüllte Gesundheitsfragebogen aus. Die Gesundheitsfragen liefern alle Informationen, die der Versicherer für die Risikoprüfung benötigt. 
  • Kosten und Durchführung: Ordnet der Versicherer eine Untersuchung an, übernimmt er in der Regel auch die Kosten. Sie müssen sich dann lediglich um den Termin kümmern und die Untersuchung durchführen lassen. 
  • Risiko: Eine ärztliche Untersuchung ersetzt keine Gesundheitsfragen. Sie ergänzt die Angaben aus dem Antrag und dient ausschließlich der Klärung offener Punkte, nicht der erneuten vollständigen Gesundheitsprüfung.

Nein, nach Vertragsabschluss besteht in der Regel keine Nachmeldepflicht für neu auftretende Erkrankungen. Maßgeblich ist Ihr Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Erkrankungen, die erst danach entstehen, müssen Sie grundsätzlich nicht melden – es sei denn, Sie beantragen eine Vertragsänderung, zum Beispiel eine Erhöhung des Versicherungsschutzes außerhalb der Nachversicherungsgarantie. Dann kann erneut eine Gesundheitsprüfung erforderlich sein. 

Ähnlich verhält es sich mit einem neuen Job oder neuen Hobbys: Wenn Sie lediglich den Beruf wechseln oder ein neues Freizeitrisiko beginnen, müssen Sie das in der Regel nicht aktiv anzeigen, sofern Ihr Vertrag keine besondere Mitteilungspflicht vorsieht. Eine erneute Prüfung erfolgt typischerweise nur dann, wenn Sie den bestehenden Vertrag ändern oder erweitern möchten. 

Nein, eine Berufsunfähigkeitsversicherung kommt nicht ohne Gesundheitsfragen aus. Angebote mit vereinfachten Fragen oder Sonderaktionen existieren zwar, dabei greifen jedoch meist andere Sicherungsmechanismen. So finden sich vereinzelt Modelle einer BU mit vereinfachten Gesundheitsfragen und Wartezeit, bei denen der Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer festgelegten Frist greift.

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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026

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