Sobald der Trubel der Feier vorbei ist, lohnt sich ein prüfender Blick in Ihre Versicherungsverträge. Am einfachsten gehen Sie dabei in 5 Schritten vor:
Privathaftpflicht und Rechtsschutz brauchen Sie als Ehepaar nur noch einmal. Bei der Hausratversicherung ist nicht die Hochzeit entscheidend, sondern der gemeinsame Haushalt: Sobald Sie zusammenwohnen, reicht ein Vertrag. Welcher bestehen bleibt, wählen Sie nach Leistung und Beitrag aus.
Sind Verträge doppelt vorhanden, sparen Sie durch Zusammenlegen. Bei Sachversicherungen wie der Hausrat können Sie den überflüssigen Vertrag sogar per Gesetz aufheben lassen (§ 79 VVG). Bei der Privathaftpflicht stellen Sie einfach auf einen Partnertarif um.
Ein gemeinsamer Vertrag ist meist günstiger als 2 Einzelpolicen und sichert beide ab. So zahlen Sie als Paar oft weniger als zuvor mit getrennten Policen.
Sobald der Trubel der Feier vorbei ist, lohnt sich ein prüfender Blick in Ihre Versicherungsverträge. Am einfachsten gehen Sie dabei in 5 Schritten vor:
Bevor Sie eine Versicherung direkt nach der Heirat kündigen, verschaffen Sie sich einen Überblick. Legen Sie die Unterlagen von Ihnen beiden nebeneinander und listen Sie die Verträge auf. Das Ziel: Finden Sie heraus, welche Versicherungen Sie doppelt haben und wo Lücken bestehen.
Wenn Sie geheiratet haben, brauchen Sie viele Versicherungen nicht doppelt. Eine Versicherung für Sie beide reicht völlig aus. Hier gilt ein Sonderkündigungsrecht, sodass Sie nicht bis zum regulären Vertragsende warten müssen. Gehen Sie dabei so vor:
Leistungen vergleichen: Behalten Sie den Vertrag mit dem besseren Leistungsumfang – nicht den günstigsten.
Den richtigen Vertrag kündigen: Rein rechtlich hat der ältere Vertrag Vorrang, sodass Sie den jüngeren Vertrag sofort wegen Doppelversicherung kündigen können. Möchten Sie den jüngeren Vertrag behalten, müssen Sie den älteren Vertrag regulär zum Laufzeitende kündigen.
Geld zurückholen: Der gekündigte Versicherer erstattet Ihnen zu viel gezahlte Beiträge anteilig.
Wichtig: Kündigen Sie den schlechteren Vertrag erst, wenn der bessere Vertrag offiziell auf Sie beide umgestellt ist und der Schutz für beide Partner aktiv ist.
Aus 2 einzelnen Versicherungen wird nach der Hochzeit ein gemeinsamer Vertrag – und das senkt Ihre Beiträge. Viele Versicherungen bieten spezielle Partner- oder Familientarife. Das lohnt sich besonders bei diesen Verträgen:
Privathaftpflicht und Rechtsschutz: Hier stellen Sie den verbleibenden Vertrag einfach auf den Familientarif um. Ihr Ehepartner ist damit sofort und ohne Zusatzkosten voll mitabgesichert.
Hausratversicherung: Ob Sie schon länger zusammenwohnen oder jetzt erst einen gemeinsamen Haushalt gründen: Durch das Zusammenlegen der Verträge erhöht sich der Gesamtwert Ihres Hab und Guts. Legen Sie die Verträge zusammen und passen Sie die Wohnflächenangabe an die neue gemeinsame Wohnung an – oft gibt es auch hier einen günstigeren Partnerrabatt.
Unfallversicherung: Viele Anbieter geben einen Partnerrabatt, wenn beide Ehepartner im selben Vertrag abgesichert sind.
Nicht alle Verträge werden zusammengelegt – manche müssen Sie einfach an Ihre neue Lebenssituation anpassen. Mit der Hochzeit tragen Sie schließlich auch Verantwortung füreinander. Fokussieren Sie sich auf 2 Kernbereiche:
Damit im Ernstfall alles glattläuft, müssen Ihre Versicherer auf dem neuesten Stand sein. Wenn sich durch die Hochzeit Ihr Nachname oder Ihre Adresse geändert hat, sollten Sie das den Anbietern zeitnah melden. Weichen die Daten auf der Rechnung von Ihren aktuellen Dokumenten ab, kann es bei der Schadensabwicklung sonst zu Verzögerungen kommen. Beachten Sie dabei:
Formlose Mitteilung reicht meistens: Eine kurze E-Mail mit der neuen Adresse und dem neuen Namen genügt bei den meisten Anbietern.
Nachweise bereithalten: Legen Sie direkt eine Kopie der Heiratsurkunde oder der Meldebestätigung bei. Das erspart Rückfragen.
Die meisten Fehler rund um die Versicherungen für frisch gebackene Ehepaare können Sie leicht vermeiden. Achten Sie besonders auf diese Stolperfallen, damit es später kein böses Erwachen gibt:
Den Singletarif einfach weiterlaufen lassen: Ihr Partner ist nicht automatisch mitversichert, nur weil Sie jetzt verheiratet sind. Sie müssen dem Versicherer explizit melden, dass Sie den Vertrag auf einen Partner- oder Familientarif umstellen möchten.
Den falschen Vertrag kündigen: Wer vorschnell kündigt, behält am Ende die schwächere Police. Vergleichen Sie zuerst die Leistungen und führen Sie den besseren Vertrag weiter.
Die Wohnfläche und den Wert unterschätzen: Nach dem Zusammenzug ist die neue Wohnung oder das neue Haus oft größer und es gibt mehr wertvollen Hausrat. Passen Sie die Quadratmeterzahl und die Versicherungssumme nicht an, riskieren Sie im Schadensfall eine Kürzung wegen Unterversicherung.
Der Bezugsberechtigte stimmt nicht mehr: In älteren Verträgen ist oft noch eine andere Person als bezugsberechtigt eingetragen, beispielsweise die Eltern. Aktualisieren Sie den Eintrag auf Ihren Ehepartner, damit die Deckungssumme im Ernstfall bei der richtigen Person ankommt.
Die Namensänderung vergessen: Wenn die Versicherung noch auf Ihren alten Namen läuft, der Schaden aber unter dem neuen Namen gemeldet wird, sorgt das für bürokratische Verzögerungen – genau dann, wenn Sie schnell Hilfe brauchen.
Die Hochzeit war der Startschuss, aber das Leben bleibt dynamisch. Mit diesen Routinen sorgen Sie dafür, dass Ihr Versicherungsschutz immer zu Ihrem gemeinsamen Lebensweg passt:
Der jährliche Check: Nehmen Sie sich einmal im Jahr Zeit für einen gemeinsamen Kassensturz. Überprüfen Sie, ob es Verträge gibt, die überflüssig geworden sind oder ob sich diese Tarife durch einen Wechsel optimieren lassen.
Anpassungen bei großen Meilensteinen: Sobald sich Ihr Leben ändert, müssen die Versicherungen mitziehen. Typische Auslöser für eine Anpassung sind ein Immobilienkauf, Nachwuchs, der Schritt in die Selbstständigkeit oder ein Karrieresprung. Je nach Veränderung müssen Sie dann Versicherungssummen erhöhen, z. B. bei Schulden fürs Eigenheim, und neue Risiken absichern.
Altersvorsorge als Team planen: Planen Sie die Rente und die Vorsorge gemeinsam. Tritt Ihr Partner beispielsweise wegen der Kindererziehung beruflich kürzer, sollten Sie dessen Altersvorsorge ausgleichen, um die Rentenlücke möglichst gering zu halten.
Wichtig: Ehepartner dürfen sich im Ernstfall nicht automatisch in allen Angelegenheiten vertreten. In Gesundheitsfragen gilt seit 2023 ein Notvertretungsrecht, das aber auf 6 Monate begrenzt ist (§ 1358 BGB). In finanziellen Angelegenheiten besteht kein automatisches Vertretungsrecht. Für eine umfassende und dauerhafte Vertretung brauchen Sie eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung.
Ja, unbedingt. Auch wenn Sie bereits gemeinsame Verträge nutzen, sollten Sie dem Versicherer die Heiratsurkunde und gegebenenfalls die Namensänderung zeitnah zusenden. Zum einen verhindern Sie so Frust im Schadensfall: Sie melden einen Schaden unter Ihrem neuen Namen, die Police läuft aber noch auf den alten. Das behindert die Bearbeitung. Zum anderen profitieren Sie bei manchen Anbietern erst durch den offiziellen Status „verheiratet“ von zusätzlichen Rabatten oder verbesserten Konditionen.
Ja, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In den meisten Familien- und Partnertarifen sind Stiefkinder nach der Hochzeit beitragsfrei mitabgesichert. Wichtig ist hierbei in der Regel, dass die Kinder unverheiratet sind und mit Ihnen im selben Haushalt leben. Für volljährige Kinder gilt der Schutz meist so lange, wie sie sich noch in der ersten Schul- oder Berufsausbildung befinden.
So hält es auch die R+V: Im Familientarif der R+V-Privathaftpflichtversicherung genießen auch Stiefkinder genau diesen vollen Schutz. Damit alles rechtssicher ist, sollten Sie dem Versicherer nach der Hochzeit kurz Bescheid geben, welche Personen ab sofort namentlich zum gemeinsamen Haushalt gehören.
Nein, eine automatische „Familienversicherung“ wie bei uns Menschen gibt es für Tiere nicht. Da jeder Hund ein eigenes Risiko darstellt, muss auch jeder Hund namentlich mit seinen Merkmalen, wie Rasse, Alter und Chipnummer, im Vertrag stehen. Ein bestehender Schutz für einen Hund deckt das 2. Tier nach Ihrer Hochzeit also nicht automatisch mit ab.
Das ist die Lösung bei der R+V: Sie können beide Hunde ganz unkompliziert in einem gemeinsamen Vertrag zusammenführen. Melden Sie den mitgebrachten Hund einfach bei der bestehenden R+V-Private Hundehalterhaftpflicht-Versicherung an. So sind beide Vierbeiner korrekt erfasst und Sie profitieren in der Regel von einem günstigeren Beitrag für das 2. Tier. Den alten, separaten Vertrag des Partners können Sie nach der Umstellung kündigen.
Eine reine Namens- und Adressänderung ist in der Regel kostenlos. Teilen Sie beides nach der Hochzeit mit, dann laufen Ihre Verträge auf dem aktuellen Stand weiter.
Bei einer Trennung verfällt der gemeinsame Versicherungsschutz. Sobald Sie dauerhaft getrennt leben, endet in der Regel die beitragsfreie Mitversicherung für den Partner, der nicht der offizielle Vertragspartner ist. Die Versicherung läuft automatisch auf die Person weiter, die damals den Vertrag unterschrieben hat und von deren Konto die Beiträge abgehen. Dieser Partner muss den Tarif lediglich wieder von „Familie“ auf „Single“ umstellen lassen.