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Der medizinische Dienst füllt auf einem Klemmbrett ein Formular der Pflegebegutachtung aus, während die pflegebedürftige Person mit gefalteten Händen daneben sitzt.
Plötzlich Pflegefall

Verhinderungspflege: Entlastung für Pflegepersonen rückwirkend beantragen

Geben Sie Verantwortung ab und gewinnen Sie Zeit für sich. Sie kümmern sich täglich um einen pflegebedürftigen Menschen? Dann wissen Sie: Pflege kennt keine Pause. Doch jeder braucht einmal eine Auszeit. Sei es für einen dringenden Termin, eine eigene Erkrankung oder um einfach Kraft zu tanken. Genau hier unterstützt Sie die Verhinderungspflege im häuslichen Umfeld, damit Ihr Alltag planbar und lebenswert bleibt.

Fragen zur Verhinderungspflege

Die wichtigsten Infos auf einem Blick.

Verhinderungspflege bezeichnet die Vertretung einer privaten Pflegeperson für die häusliche Pflege – meist ein Familienmitglied (bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert) oder eine nahestehende Person – wenn diese kurzfristig ausfällt. Für diesen Zeitraum übernimmt eine Ersatzpflegeperson die Betreuung der pflegebedürftigen Person. Die Pflegeversicherung unterstützt Sie ab Pflegegrad 2 mit einem festen Budget, sobald die Pflege überwiegend zu Hause stattfindet.

Seit dem 01.07.2025 gilt: In Pflegegrad 2-5 können Sie insgesamt 3.539 Euro pro Jahr nach individuellem Bedarf für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege nutzen. 

Die Voraussetzungen sind übersichtlich:

  • Ihr Angehöriger hat mindestens Pflegegrad 2.
  • Die Pflege findet überwiegend zu Hause statt.
  • Bei der Pflegekasse ist eine Pflegeperson eingetragen, die vertreten werden soll.

Der Grund für die Verhinderung spielt keine Rolle. Ob Sie eine Auszeit benötigen, einen Arzttermin wahrnehmen, Urlaub machen oder beruflich eingespannt sind. Sie entscheiden, wann Sie Unterstützung brauchen.

Sie bestimmen, wer Sie vertritt:

  • Privatpersonen wie Freunde, Nachbarn oder Verwandte können einspringen.
  • Auch ein ambulanter Pflegedienst kommt infrage.
  • Für enge Verwandte (Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel) sowie Personen aus dem gleichen Haushalt gibt es einen Höchstbetrag, der sich am Pflegegeld orientiert.

Tipp: Klären Sie mit der Ersatzpflegeperson vorab, ob und welche Entschädigung gezahlt werden soll. Für professionelle Pflegedienste gelten höhere Sätze. Halten Sie immer Zahlungsbelege und Stundennachweise bereit.

Beachten Sie als pflegende Angehörige

Wenn Sie Verhinderungspflege nutzen, kann das Pflegegeld vorübergehend gekürzt werden. 

Wie funktioniert die Abrechnung und was übernimmt die Pflegekasse?

Sie nutzen den gemeinsamen Jahresbetrag in Höhe von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ganz flexibel und wenn gewünscht, auch auf mehrere Zeiträume verteilt. Der Betrag ist nicht an den Pflegegrad gebunden.

Wichtig:

Bei Verhinderungspflege durch enge Verwandte oder Haushaltsmitglieder gilt eine Begrenzung der Aufwandsentschädigung auf das Zweifache des jährlichen Pflegegeldes.

Darüber hinaus können Sie notwendige Mehrkosten wie Fahrtkosten (20 Cent/Kilometer) oder Verdienstausfälle geltend machen.

Beispiel für Verhinderungspflege 2026 (jährliche Höchstbeträge):

 

Pflegegrad Enge Verwandte / Mitwohnende Entfernte Verwandte, Bekannte, berufliche Pflegekräfte
2 694 € + Mehrkosten 3.539 €
3 1.198 € + Mehrkosten 3.539 €
4 1.600 € + Mehrkosten 3.539 €
5 1.980 € + Mehrkosten 3.539 €

 

Formen der Verhinderungspflege

 

Tageweise Ersatzpflege oder stundenweise Verhinderungspflege?

  • Tageweise Verhinderungspflege (mindestens 8 Stunden pro Tag): Das Pflegegeld wird für jeden Tag um die Hälfte gekürzt – ausgenommen sind der erste und der letzte Tag einer zusammenhängenden Verhinderung.
  • Stundenweise Verhinderungspflege (weniger als 8 Stunden pro Tag): Hier bleibt das Pflegegeld ungekürzt.

 

Dauer der Verhinderungspflege

Sie können als pflegende Person Verhinderungspflege beliebig oft pro Jahr nutzen, solange Sie das Budget und die maximale Dauer von 56 Tagen (acht Wochen) nicht überschreiten. Das Limit gilt nur für die tageweise Abrechnung.

Steuerliche Hinweise, wenn Sie Verhinderungspflege erhalten

Wenn Sie als Privatperson für eine Verhinderungspflege eine Aufwandsentschädigung erhalten, müssen Sie diesen Betrag in Ihrer Steuererklärung angeben. Sie zahlen darauf jedoch keine Steuern, solange Sie aus moralischer Verpflichtung helfen – also weil Sie sich aus persönlicher Verantwortung, Mitgefühl oder Nächstenliebe zur Unterstützung entschließen und nicht um Geld zu verdienen. Das Finanzamt erkennt dies als "sittliche Pflicht" an. Die Entschädigung bleibt steuerfrei, wenn sie die Höhe des jährlichen Pflegegeldes nicht übersteigt.

Antrag auf Verhinderungspflege bei Pflegekasse auch rückwirkend möglich?

Sie oder die betreute Person stellen den Antrag bei der Pflegekasse. Das geht auch rückwirkend für das aktuelle und das letzte Kalenderjahr, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und Kosten nachweisen können. Bewahren Sie die Belege für entstandene Kosten unbedingt auf. 

Notwendige Unterlagen:

  • Nachweise über die Kosten (Rechnungen, Quittungen, Stundenzettel)
  • Kontobelege für gezahlte Aufwandsentschädigungen
  • Bei Verdienstausfall: entsprechende Nachweise

Die Pflegeversicherung erstattet die Auslagen in der Regel direkt an die pflegebedürftige Person. Pflegedienste rechnen häufig selbst direkt mit der Kasse ab.

Vorsorgen für den eigenen Pflegefall

Als pflegender Angehöriger tragen Sie oft hohe Pflegekosten. Gleichzeitig kann eine berufliche Auszeit Ihre eigene Altersvorsorge beeinträchtigen. Wir unterstützen Sie dabei, eine passende Lösung zu finden, damit Sie im Alter oder im Pflegefall abgesichert sind.

Unsere Ansprechpartner bei R+V beraten Sie gerne persönlich zu Ihrem individuellen Vorsorgebedarf.

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FAQs

Häufige Fragen zur Verhinderungspflege

Pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2, die überwiegend zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf Verhinderungspflege. Voraussetzung ist, dass eine private Pflegeperson bei der Pflegekasse eingetragen ist und vertreten werden soll.

Seit dem 1. Juli 2025 steht Ihnen ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Sie können den Betrag flexibel für beide Leistungen nutzen, unabhängig vom Pflegegrad.

 

Sie können jede geeignete Person als Ersatzpflegeperson einsetzen – zum Beispiel Freunde, Nachbarn, entfernte Verwandte oder einen ambulanten Pflegedienst. Für enge Verwandte und Haushaltsmitglieder gelten besondere Höchstbeträge bei der Aufwandsentschädigung.

Für maximal 56 Tage (8 Wochen) pro Kalenderjahr können Sie Verhinderungspflege nutzen. Die Nutzung ist flexibel möglich: am Stück oder verteilt und sowohl tage- als auch stundenweise.

Sie stellen den Antrag bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person – auch rückwirkend für das aktuelle und das letzte Kalenderjahr. Sie benötigen Nachweise über die entstandenen Kosten (z. B. Rechnungen, Quittungen, Stundenzettel) und ggf. Nachweise über Fahrtkosten oder Verdienstausfälle.

Bei stundenweiser Verhinderungspflege (weniger als 8 Stunden/Tag) bleibt das Pflegegeld ungekürzt. Bei tageweiser Verhinderungspflege (mindestens 8 Stunden/Tag) wird das Pflegegeld an den jeweiligen Tagen um die Hälfte gekürzt – ausgenommen sind der erste und der letzte Tag eines zusammenhängenden Zeitraums.

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Zuletzt aktualisiert: September 2025