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Plötzlich Pflegefall

Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2 und höher: Pflegegeld, Fristen, Nachweis & Pflegeberatung nach SGB XI

In diesem Artikel erfahren Sie, welche verpflichtenden Beratungseinsätze Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 wahrnehmen müssen und welchen Nutzen diese für die häusliche Pflege haben. Sie erhalten einen Überblick über die Häufigkeit und den Ablauf der Beratungen, sowie Informationen zur Kostenübernahme durch die Pflegekasse.

Wer muss den Beratungseinsatz ab Pflegegrad 2 nach §37.3 SGB XI wahrnehmen?

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist eine notwendige Maßnahme für alle pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad, die Pflegegeld erhalten. Er dient dazu, die aktuelle Pflegesituation zu prüfen und die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern. Verpflichtend müssen pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 regelmäßig einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen, um sich von einer Pflegefachkraft zur optimalen Gestaltung der häuslichen Pflege beraten lassen zu können. Auch pflegende Angehörige können an diesem Beratungsgespräch teilnehmen und sich beraten lassen.

Die gesetzliche Grundlage ist § 37 SGB XI und § 37.3 SGB XI, die sicherstellen, dass die Pflegekasse die Kosten für den Beratungseinsatz übernimmt. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sind nicht betroffen, während Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 regelmäßig einen Beratungseinsatz wahrnehmen müssen. Ziel ist es, die Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern.

Der Beratungseinsatz ab Pflegegrad 2 erfolgt normalerweise durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine zugelassene Beratungsstelle. In besonderen Fällen kann der Beratungsbesuch per Video durchgeführt werden. Hilfsbedürftige, die Pflegegeld erhalten, müssen regelmäßig einen Beratungsbesuch absolvieren, damit ihr Anspruch auf Pflegegeld nicht gemindert wird oder schlimmstenfalls komplett entfällt.

Ablauf, Inhalte und Beratungsgespräch beim Beratungsbesuch

Ein Beratungsbesuch dauert meist 45 bis 60 Minuten. Währenddessen überprüft die Pflegefachkraft die aktuelle Pflegesituation der pflegebedürftige Menschen und bespricht, welche Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden können. Das Beratungsgespräch behandelt Hilfestellungen für die häusliche Pflege, die Nutzung von Pflegesachleistungen und konkrete Tipps, wie pflegebedürftige und ihre Angehörigen den Alltag besser organisieren.

Der Beratungseinsatz nach §37 Absatz 3 findet in der Regel mit dem Pflegedienst oder der genannten Beratungsstelle statt. Die Kosten für den Beratungsbesuch übernimmt die Pflegekasse, sodass Pflegegeld-Empfänger keine zusätzlichen Ausgaben haben. In besonderen Fällen kann der Besuch per Video durchgeführt werden. Es ist ratsam, die Beratungstermine frühzeitig zu vereinbaren, damit der Beratungseinsatz planmäßig durchgeführt werden kann.

Im Rahmen des Beratungsgesprächs kann auch die Beratung zur Pflege erfolgen, um den Pflegegrad ab 2 besser zu nutzen. Bei Bedarf wird ein Formular ausgefüllt, das die Pflegekasse für die Kostenübernahme benötigt. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 kann der Besuch angepasst werden. So wird die Pflege und Betreuung erleichtert und die Betreuung nachhaltig verbessert. 

Fristen, Nachweise und Häufigkeit der Beratungseinsätze ab Pflegegrad 2

Für Pflegegeld-Empfänger ist es entscheidend, die Fristen für den Beratungseinsatz genau einzuhalten. Die Häufigkeit der Beratungseinsätze richtet sich nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: Pflegebedürftige haben Anspruch, halbjährlich einmal eine Beratung inder eigenen Häuslichkeit abzurufen. Dies ist freiwillig, insbesondere für Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten.
  • Pflegegrad 2 und 3: Verpflichtend halbjährlich einmal einen Beratungsbesuchwahrnehmen. So wird sichergestellt, dass die Pflegekasse die Kosten für denBeratungseinsatz übernimmt und das Pflegegeld erhalten bleibt.
  • Pflegegrad 4 und 5: Verpflichtend vierteljährlich einmal einen Beratungseinsatz wahrnehmen. Die häufigeren Termine dienen der Qualität der häuslichen Pflege undunterstützen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 optimal.

Die Erstberatung muss in der eigenen Häuslichkeit erfolgen. Auf Wunsch der pflegebedürftigenPerson kann zwischen 1. Juli 2022 und 31. März 2027 jede zweite Beratung per Videokonferenz durchgeführt werden. Dabei sind die technischen Vorgaben nach § 365 Abs. 1 SGB einzuhalten.

Die Pflegedienste erstellen für jeden Besuch einen Nachweis, sodass die Pflegekasse die Leistungen korrekt abrechnen kann. Die Dokumentation schützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, indem sie klar zeigt, dass der Beratungseinsatz durchgeführt wurde. Durch dieregelmäßigen Termine wird die Betreuung erleichtert und verbessert, und Pflegebedürftige können die Angebote der SGB XI in Anspruch nehmen.

Die Einhaltung der Fristen verhindert, dass das Pflegegeld gekürzt wird, und sorgt dafür, dass Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 die gesetzlich vorgesehenen Beratungseinsätze korrekt wahrnehmen. Wer rechtzeitig seinen Anspruch wahrnimmt, sichert sich individuelle Empfehlungen von Pflegefachkräften und kann die Situation aktiv verbessern.

Vorteile der Pflegeberatung und Fazit

Die Pflegeberatung bietet Pflegegeld-Empfängern und pflegenden Angehörigen zahlreiche Vorteile. Sie unterstützt dabei, die Pflegesituation zu verbessern und die häusliche Pflege effizient zu organisieren. Durch den Beratungseinsatz erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 wertvolle Tipps zu Hilfsmitteln, Pflegesachleistungen und organisatorischen Maßnahmen.

Wer ausschließlich Pflegegeld erhält, ist verpflichtet, regelmäßige Qualitätssicherungsbesuche (Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI) durch eine Pflegefackraft durchführen zu lassen. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Frist ist entscheidend. Nur so kann die Pflegekasse sicherstellen, dass die Pflegequalität in der häuslichen Umgebung gewährleistet ist und eine Minderung oder Einstellung des Pflegegeldes verhindert wird.

Fazit

Der Beratungseinsatz ist notwendig, dient aber gleichzeitig dazu, die Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern, die Leistungen der Pflegeversicherung effektiv zu nutzen und die Qualität der häuslichen Pflege nachhaltig zu verbessern. Auch Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 profitieren von den Maßnahmen, die individuell auf ihre Situation angepasst werden.

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Zuletzt aktualisiert: September 2025