In diesem Artikel erfahren Sie, welche verpflichtenden Beratungseinsätze Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 wahrnehmen müssen und welchen Nutzen diese für die häusliche Pflege haben. Sie erhalten einen Überblick über die Häufigkeit und den Ablauf der Beratungen, sowie Informationen zur Kostenübernahme durch die Pflegekasse.
Ablauf, Inhalte und Beratungsgespräch beim Beratungsbesuch
Ein Beratungsbesuch dauert meist 45 bis 60 Minuten. Währenddessen überprüft die Pflegefachkraft die aktuelle Pflegesituation der pflegebedürftige Menschen und bespricht, welche Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden können. Das Beratungsgespräch behandelt Hilfestellungen für die häusliche Pflege, die Nutzung von Pflegesachleistungen und konkrete Tipps, wie pflegebedürftige und ihre Angehörigen den Alltag besser organisieren.
Der Beratungseinsatz nach §37 Absatz 3 findet in der Regel mit dem Pflegedienst oder der genannten Beratungsstelle statt. Die Kosten für den Beratungsbesuch übernimmt die Pflegekasse, sodass Pflegegeld-Empfänger keine zusätzlichen Ausgaben haben. In besonderen Fällen kann der Besuch per Video durchgeführt werden. Es ist ratsam, die Beratungstermine frühzeitig zu vereinbaren, damit der Beratungseinsatz planmäßig durchgeführt werden kann.
Im Rahmen des Beratungsgesprächs kann auch die Beratung zur Pflege erfolgen, um den Pflegegrad ab 2 besser zu nutzen. Bei Bedarf wird ein Formular ausgefüllt, das die Pflegekasse für die Kostenübernahme benötigt. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 kann der Besuch angepasst werden. So wird die Pflege und Betreuung erleichtert und die Betreuung nachhaltig verbessert.