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Zwei Personen bei einem Beratungsgespräch mit Laptop und Dokumenten
Plötzlich Pflegefall

Pflegegrad beantragen: So stellen Sie einen Pflegeantrag

Die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen kann manchmal plötzlich eintreten. Oft entwickelt sie sich jedoch schleichend. Sobald Sie bemerken, dass Sie oder Ihr Angehöriger im Alltag zunehmend auf Hilfe angewiesen sind, sollten Sie den Antrag auf Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen so früh wie möglich stellen.

Schritt 1 - Sie beantragen den Pflegegrad

Sie können den Pflegeantrag formlos per Telefon, E-Mail oder Brief bei der Krankenkasse bzw. Pflegekasse stellen. Bei vielen Pflegekassen können Sie das auch ganz bequem online auf der Internetseite erledigen. Den Pflegeantrag an die Pflegekasse kann die betroffene versicherte Person selbst stellen. Alternativ kann das auch ihr Betreuer oder ein Bevollmächtigter übernehmen.

Wichtig zu wissen: Stellen Sie den Antrag auf Pflegebedürftigkeit schriftlich und bitten Sie um eine Eingangsbestätigung. So haben Sie einen Nachweis über den Tag der Antragstellung. Wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt und der Pflegegrad erteilt wird, werden die Leistungen der Pflegeversicherung ab Pflegegrad 1 und mindestens bis zum Tag des Antrages rückwirkend berücksichtigt. 

Schritt 2 - Sie erhalten von der Pflegekasse ein Antragsformular

Die Formulare können je nach Pflegekasse unterschiedlich aussehen, aber die wichtigen Informationen, die eingegeben werden müssen, sind in der Regel ähnlich. Zuerst fragt die Pflegekasse einige persönliche Angaben ab:

  • Name des Pflegebedürftigen
  • Adressdaten
  • Versicherungsnummer
  • Wenn der Antragsteller nicht die pflegebedürftige Person ist, sind weitere Informationen erforderlich: Angaben zum Betreuer oder Bevollmächtigten

Zusätzlich sollte in diesem Fall eine Kopie des Betreuerausweises oder der Vollmacht dem Antrag beigefügt werden. Als nächstes müssen Angaben zu Pflegeleistungen gemacht werden, die Sie zur Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen wollen. Welche Leistungen der Pflegekasse Ihnen zustehen, hängt, neben dem Pflegegrad, auch von der Pflegeform ab, für die Sie sich entscheiden. Sie müssen daher auch festlegen, wo die Pflege stattfindet und von wem die betroffene Person gepflegt wird, z.B. Zuhause oder in vollstationärer Pflege.

Wenn Sie entscheiden, dass die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst (teilstationär oder stationär) erfolgen soll, können Sie den Anbieter direkt im Antragsformular angeben. Falls Sie noch keinen Pflegedienst gefunden haben, hilft die Pflegekasse normalerweise bei der Suche.

Sie haben Anspruch auf Beratung

Die gesetzliche Pflegekasse ist verpflichtet, Ihnen innerhalb von zwei Wochen, nachdem Sie den Antrag auf Pflegegrad gestellt haben, eine Pflegeberatung zu ermöglichen. Diese kann durch einen ambulanten Pflegedienst, per Videotelefonie oder an einem der vielen Pflegestützpunkte durchgeführt werden. 

Auf der Internetseite des Zentrums für Qualität in der Pflege finden Sie einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe. 

Zur Übersicht der Beratungsstellen

Außerdem will die Pflegekasse wissen, ob andere Kostenträger an den Pflegekosten beteiligt werden können. Deswegen muss auch folgendes angegeben werden:

  • Ist die Pflegebedürftigkeit Folge einer Schädigung?

    Eine solche Schädigung wäre zum Beispiel: ein Arbeitsunfall, Berufskrankheit, anerkanntes Versorgungsleiden, Wehrdienstschaden, Kriegsschaden, Behandlungsschaden, Geburtsfehler oder sonstige Schädigung.

  • Erhält die pflegebedürftige Person bereits Leistungen oder wurde ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt?

    In diesem Fall sollten Sie dem Antrag einen Bescheid über die Leistungen beilegen. Hiermit sind zum Beispiel ausländische Leistungsträger, Sozialhilfeträger (wie Sozialamt) oder andere Pflegeleistungsträger (wie Unfallversicherung, Versorgungsamt etc.) gemeint.

  • Hat die pflegebedürftige Person Anspruch auf Beihilfe nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Heilfürsorge?

    Anspruch auf Beihilfe haben Beamte, Soldaten oder Berufsrichter, als auch Ehepartner oder die eigenen Kinder. Wenn also ein Beihilfeanspruch besteht, wird ein Teil der Pflegeleistungen von den Beihilfestellen getragen.

Daraufhin sollten Sie die Kontaktdaten für die Terminvereinbarung mit dem Gutachter des Medizinischen Dienstes, kurz MD, (bei gesetzlich Versicherten) beziehungsweise medicproof (bei privat Versicherten) angeben. Es ist sinnvoll, dass bei diesem Termin eine Pflegeperson, ein Angehöriger oder eine andere Vertrauensperson anwesend ist. Geben Sie die Kontaktdaten der Person an, mit der der Termin zur Begutachtung abgestimmt werden soll.

Damit die Pflegekasse Entscheidungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit treffen kann, fordert sie anschließend noch die Entbindung der Schweigepflicht. Das ist die Voraussetzung für die Pflegekasse zügig alle nötigen Informationen unter anderem von Ärzten, Therapeuten, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und von den Gutachtern zu erhalten, die einer Schweigepflicht unterliegen. Die Schweigepflichtentbindung kann jederzeit widerrufen werden.

Der Antrag auf Pflegegrad sollte innerhalb von einer Frist von 14 Tagen ausgefüllt zurückgeschickt werden. Der Beginn der Leistungen der Pflegekasse hängt vom Datum der Antragstellung ab. Wenn es jedoch länger dauern sollte, bestimmte Informationen für das Gutachten zu beschaffen, ist es in der Regel kein Problem. Sie können die fehlenden Informationen einfach nachreichen. Wenn Sie den Pflegeantrag einreichen, senden Sie ihn am besten per Einschreiben und mit Rückschein. Auf diese Weise können Sie den Eingang des Antrags bei der Pflegekasse nachweisen.

Schritt 3 - Sie versenden den Pflegeantrag

Sobald der Antrag gestellt und versendet wurde, müssen Sie nur noch darauf warten, dass sich der Medizinische Dienst bzw. medicproof mit einem Termin für die Begutachtung bei Ihnen meldet. Die Wartezeit können Sie dafür nutzen, sich und Ihren Angehörigen richtig auf den Begutachtungstermin vorzubereiten.

FAQS

Häufig gestellte Fragen zum Thema Pflegegrad beantragen

Stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse (die Ihrer Krankenkasse angegliedert ist) so früh wie möglich. Dies kann formlos per Telefon, E-Mail oder Brief erfolgen. Die betroffene Person selbst kann den Antrag stellen, aber auch ein Bevollmächtigter.

Sie geben persönliche Daten, die Art der benötigten Unterstützung im Alltag (z.B. ob ein Pflegedienst hilft) und eventuelle andere Kostenträger an.

Wichtig zu wissen: Sie haben einen Anspruch auf Beratung durch die Kasse. Essentiell ist auch die Entbindung von der Schweigepflicht, damit die Kasse Arztberichte einholen darf.

Sobald der Antrag bearbeitet wird, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) oder medicproof. Die Gutachterinnen und Gutachter vereinbaren dann einen Termin für die Begutachtung bei Ihnen zu Hause. Sie sollten sich auf diesen Termin gut vorbereiten.

Der Anspruch auf Leistungen gilt rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung. Voraussetzung ist, dass ein Pflegegrad genehmigt wird. Deshalb ist der Tag des Erstantrags (auch der formlose) so wichtig für den Leistungsbeginn.

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Zuletzt aktualisiert: September 2025