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Seniorin verfasst Vollmacht mit Laptop und Dokumenten am Kuechentisch bei sich zu Hause
Pflegerecht

Vollmachten, Vorsorge & Verfügung: die Unterschiede im Überblick

Ein Verkehrsunfall, eine überraschende Krankheit oder das Älterwerden können dazu führen, dass Sie (oder Ihr Angehöriger) nicht mehr in der Lage sind, wichtige finanzielle Angelegenheiten oder persönliche Entscheidungen zu treffen. Viele Angehörige gehen davon aus, dass Ehepartner oder Kinder automatisch die Befugnis haben, Sie zu vertreten. Doch das ist ein Irrtum: Ohne eine gültige Vollmacht entscheidet im Ernstfall das Betreuungsgericht. Eine "Entmündigung" gibt es zwar nicht mehr, aber eine gerichtliche Betreuung kann angeordnet werden. Oft durch eine fremde Person. Darum ist es so wichtig, sich frühzeitig um die passende Vorsorge, Vollmachten und Verfügungen zu kümmern. So stellen Sie sicher, dass eine Person Ihres Vertrauens in Ihrem Sinne handeln kann - gegenüber Banken, Behörden, Ärzten oder gegenüber Gerichten.

Wir zeigen Ihnen, warum ein Testament wichtig ist, welche Arten es gibt und wie Sie es rechtssicher aufsetzen, damit Ihr letzter Wille verbindlich berücksichtigt wird.

Richtige Vorsorge: Unterschiedliche Arten von Vollmachten und Verfügungen

Es gibt verschiedene Arten von Vollmachten, die jeweils einen anderen Umfang der Vollmacht und unterschiedliche Entscheidungsbefugnisse festlegen. Viele davon können Sie selbst erteilen, manche sollten oder müssen notariell beglaubigt oder durch einen Notar beurkundet werden - insbesondere, wenn Immobilien, Unternehmensanteile oder das Handelsregister betroffen sind

In den folgenden Abschnitten finden Sie eine Gegenüberstellung der fünf wichtigsten Vollmachten mit ihren wesentlichen Unterschieden. So verschaffen wir Ihnen einen schnellen Überblick, ohne sich in Details zu verlieren. 

Eine Patientenverfügung ist eine Verfügung, mit der Sie verbindlich festlegen, welche medizinische Behandlung Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Sie ergänzt und unterscheidet sich von der Vorsorgevollmacht, da sie medizinische Situationen konkret beschreibt. Hinweis: Sie wird erst wirksam, wenn Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind.

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine andere Person, für Sie Entscheidungen zu treffen – etwa zu Gesundheit, Aufenthalt, Vermögen oder Bankgeschäften.

  • Sie kann jederzeit widerrufen werden, solange Sie geschäftsfähig sind.
  • Eine schriftliche Unterschrift ist erforderlich.
  • Eine notarielle Vollmacht ist empfehlenswert, wenn weitreichende finanzielle oder rechtliche Bereiche betroffen sind.

Zusätzlich zur Vorsorgevollmacht kann es sinnvoll sein, eine spezielle Vollmacht für einzelne Bereiche zu erstellen.

Eine Generalvollmacht erlaubt die weitreichende Übertragung von Entscheidungsbefugnissen in nahezu allen Lebensbereichen.

  • Sie wirkt gegenüber Dritten, Behörden, Banken und Gerichten.
  • Diese Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist.
  • Sie sollte in der Regel notariell erstellt oder zumindest notariell beglaubigt werden, um die Echtheit der Unterschrift sicherzustellen.

Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht wird die Generalvollmacht häufig auch für geschäftliche oder komplexe Vermögensfragen genutzt.

Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie, welche Person das Gericht als Betreuer einsetzen soll, falls eine Betreuung erforderlich wird. Sie wirkt dann, wenn keine Vollmacht vorliegt oder diese nicht ausreicht. Sie kann jederzeit widerrufen und angepasst werden.

Diese Vollmacht erlaubt einer anderen Person, Ihre Bankgeschäfte zu erledigen.

  • Viele Banken verlangen eigene Formulare.
  • Sie kann als transmortale Vollmacht (gilt über den Tod hinaus) oder als postmortale Vollmacht (tritt erst nach dem Tod des Vollmachtgebers in Kraft) ausgestellt werden.
  • Sie ist häufig gegenüber Dritten direkt gültig.

Mit einem Testament bestimmen Sie, wie Ihr Vermögen nach dem Tod verteilt wird. Es ergänzt Vollmachten, ersetzt sie aber nicht. Ein Testament kann zwar nicht im Sinne eines "Widerrufs" geändert werden, aber Sie können es jederzeit durch ein neues Testament ersetzen oder ein handschriftliches Testament vernichten.

Vollmacht oder Verfügung – was brauche ich?

Ob Vollmacht oder Verfügung: Beide Dokumente sorgen dafür, dass Ihre Angelegenheiten geregelt sind.

  • Eine Vollmacht regelt, wer Sie vertritt.
  • Eine Verfügung (z. B. Patientenverfügung) regelt, was Sie möchten.

Gemeinsam ergeben sie eine umfassende Vorsorge für den Ernstfall.

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Zuletzt aktualisiert: September 2025