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Pflegerecht

Eigenen Nachlass regeln: So sichern Sie Ihr Vermögen im Todesfall

Viele Menschen halten ihre Vorstellungen hinsichtlich ihres letzten Willens und ihres Erbes nicht handschriftlich fest. Häufig liegt das daran, dass sie unsicher sind, ob sie überhaupt ein Testament benötigen oder wie sie ihren Nachlass regeln sollen. Wenn Sie schon zu Lebzeiten Vorkehrungen treffen, können Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen im Todesfall nach Ihren Wünschen verteilt wird. Ein Testament hilft Ihnen dabei, Streitigkeiten unter Erben zu vermeiden und die Nachlassregelung klar zu definieren. Wir zeigen Ihnen, warum ein Testament wichtig ist, welche Arten es gibt und wie Sie es rechtssicher aufsetzen, damit Ihr letzter Wille verbindlich berücksichtigt wird.

Was ist ein Testament und wie wird der Nachlass geregelt?

Ein Testament ist eine verbindliche Verfügung, mit der Sie Ihren Nachlass nach dem Todesfall individuell regeln können. Sie bestimmen, wer Ihr Vermögen, Ihre Immobilien, Ihr Bankkonto, Sparbuch oder andere Werte erben soll. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird. Ein Testament kann grundsätzlich jede voll handlungsfähige Person eigenhändig verfassen. Es erlaubt Ihnen, die gesetzliche Erbfolge zu ändern und Ihre Erben selbst festzulegen. Zudem können Sie beim Testament auch festhalten, welche Bedingungen oder Auflagen beim Vererben gelten sollen. Sie können Ihr Testament jederzeit widerrufen oder ändern, solange Sie leben. Damit behalten Sie die volle Kontrolle über Ihre Nachlassregelung und Ihr Vermögen.

Warum ein Testament für den eigenen Nachlass wichtig ist?

Wenn kein Testament existiert, greift im Todesfall automatisch die gesetzliche Erbfolge. Diese legt fest, wer erbt – abhängig vom Verwandtschaftsgrad und der familiären Ordnung.

Beachten Sie, dass bei jeder Erbschaft je nach Höhe des Nachlasswertes und Verwandtschaftsgrad Erbschaftsteuer anfällt. Aktuelle Informationen zu Steuerfreibeträgen finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums.
Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, den Nachlass frühzeitig nach Ihren Vorstellungen zu gestalten und Ihre Hinterbliebenen finanziell abzusichern.

Infos zu Erbschaft- & Schenkungsteuer
Uebersicht Erfolge ohne Testament

Hier eine detaillierte Beschreibung der Erbfolge:

Die obenstehende Tabelle ist in drei Ordnungen unterteilt, wobei die Ordnung die Priorität bei der Erbfolge bestimmt.

Der Ehepartner des Erblassers hat ein besonderes Erbrecht, das neben dem der Verwandten besteht.

Dies ist die Person, deren Vermögen vererbt wird.

Dies sind die direkten Abkömmlinge des Erblassers:

  • Kind(er)
  • Enkel (wenn das Kind bereits verstorben ist)
  • Urenkel (wenn Kind und Enkel bereits verstorben sind)

Dies sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge:

  • Eltern
  • Geschwister (wenn die Eltern bereits verstorben sind)
  • Neffe/Nichte (Kinder der Geschwister)
  • Großneffe/Großnichte

Dies sind die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge:

  • Großeltern
  • Onkel/Tante (Geschwister der Eltern)
  • Cousin/Cousine Cousin/Cousine 2. Grades
  • Cousin/Cousine 3. Grades

Innerhalb dieser Ordnungen gilt: Nahe Verwandte werden zuerst berücksichtigt. Erst wenn innerhalb einer Ordnung keine Erben mehr vorhanden sind, kommt die nächste Ordnung zum Zuge.

Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner spielen eine besondere Rolle. Ihnen steht – je nach Güterstand – mindestens die Hälfte des Nachlasses zu. Die verbleibende Hälfte wird nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt.

Was sich durch ein Testament bei der Nachlassregelung ändert?

Mit einem Testament können Sie frei entscheiden, wem Sie Ihr Vermögen vererben möchten. So lassen sich Personen, Vereine oder Organisationen berücksichtigen, die in der gesetzlichen Erbfolge nicht vorkommen – etwa gute Freunde, Pflegepersonen oder gemeinnützige Einrichtungen. Wenn Sie bestimmte Angehörige vom Erbe ausschließen, erhöht sich der Erbteil der übrigen Erben. Sie können auch festlegen, dass bestimmte Vermögenswerte – etwa eine Immobilie oder Lebensversicherung – gezielt an einzelne Personen übergehen. Ein Testament schafft somit Klarheit und reduziert das Risiko späterer Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft. Auch Regelungen zum digitalen Nachlass (z.B. Online-Konten, digitale Inhalte) oder zu vorhandenen Vollmachten lassen sich darin festhalten.

Wann Erben ausgeschlossen werden können

Grundsätzlich kann niemand vollständig enterbt werden, der einen gesetzlichen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil hat. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Damit schützt der Gesetzgeber nahe Angehörige – insbesondere Kinder und Ehepartner – vor vollständigem Ausschluss.

Beispiel: Wenn z.B. eine Tochter nach der gesetzlichen Erbfolge Anspruch auf die Hälfte des Vermögens hätte, beträgt ihr Pflichtteil 25 %. Diesen Anspruch kann sie notfalls gerichtlich durchsetzen. Nur in seltenen Ausnahmefällen – etwa bei schweren Verfehlungen gegenüber dem Erblasser – kann der Pflichtteil entzogen werden. Ein Testament hilft Ihnen dennoch, klare Regeln zu treffen, damit Ihr Vermächtnis so vererbt wird, wie Sie es wünschen.

Wie ein Testament richtig aufgesetzt und beim Nachlassgericht hinterlegt wird

Es gibt zwei Formen des Testaments: das privatschriftliche Testament und das notarielle Testament.

Ein privatschriftliches Testament wird eigenhändig und handschriftlich verfasst. Es muss vollständig mit der Hand geschrieben und am Ende unterschrieben werden. Nur so ist es rechtswirksam. Wichtig ist, dass Sie Ort und Datum hinzufügen, um spätere Zweifel zu vermeiden, wenn Sie ohne Hilfe das Testament aufsetzen wollen.

Ein notarielles Testament verfasst ein Notar gemeinsam mit Ihnen. Der Notar berät Sie rechtlich, achtet auf die Einhaltung der Formvorschriften und sorgt für eine rechtssichere Regelung des Nachlasses. Das notarielle Testament wird beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegt und dort sicher verwahrt. So ist gewährleistet, dass es im Erbfall an diesem sicheren Ort gefunden und umgesetzt wird.

Beim Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen, können Hinterbliebene später das Testament einsehen. Ist eins vorhanden, wird dieses innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe eröffnet.

Ein notarielles Testament verursacht zwar Gebühren, bietet dafür aber Rechtssicherheit und Schutz vor Unauffindbarkeit oder Manipulation.

Wenn Sie Ihren Nachlass bereits zu Lebzeiten regeln, können Sie mithilfe eines Testaments, eines Erbvertrags oder einer Schenkung frühzeitig die Nachlassabwicklung steuern. Das kann steuerlich Vorteile bringen, etwa durch Nutzung von Steuerfreibeträgen. Lassen Sie sich hierzu bei Bedarf durch einen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater beraten.

FAQs

Häufig gestellte Fragen zum Nachlass und Testament

Ein Testament ist nicht zwingend erforderlich, aber ohne eines wird Ihr Vermögen gemäß der gesetzlichen Erbfolge verteilt, die möglicherweise nicht Ihren Wünschen entspricht. Durch ein Testament können Sie selbst festlegen, wer Ihr Vermögen erhält, Streitigkeiten zwischen Erben vermeiden und bestimmte Vermögenswerte gezielt verteilen. Es gibt Ihnen die Möglichkeit, Personen oder Organisationen zu berücksichtigen, die ansonsten nicht erben würden.

Jede voll handlungsfähige Person kann ein Testament verfassen. Ein privatschriftliches Testament muss eigenhändig und vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein, um rechtswirksam zu sein. Wenn Sie Beratung wünschen, kann ein Notar mit Ihnen ein notarielles Testament erstellen, das alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und sicher beim Nachlassgericht hinterlegt wird, um seine Auffindbarkeit im Erbfall sicherzustellen.

 

Nahe Angehörige, wie Kinder und Ehepartner, haben Anspruch auf ihren Pflichtteil, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt. Sie können nicht vollständig enterbt werden, es sei denn, es liegen schwerwiegende Verfehlungen gegenüber dem Erblasser vor. Ein Testament kann klare Anweisungen zur Verteilung geben, aber der Pflichtteil bleibt bestehen, wenn kein rechtmäßiger Grund zur vollständigen Enterbung besteht.

Ein notarielles Testament bietet Rechtssicherheit und ist vor Manipulation und Verlust geschützt, da es beim Nachlassgericht hinterlegt wird. Ein Notar stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden, reduziert das Risiko von Anfechtungen und garantiert, dass Ihr letzter Wille im Erbfall respektiert wird. Auch wenn es mit Gebühren verbunden ist, gewährleistet es eine klare und sichere Nachlassregelung.

Ein Testament oder eine frühzeitige Nachlassregelung ermöglicht es Ihnen, Steuerfreibeträge optimal zu nutzen und die Erbschaftsteuerlast zu verringern. Je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Nachlasswertes sind verschiedene Freibeträge verfügbar. Eine strategische Planung der Vermögensverteilung kann dazu beitragen, steuerliche Vorteile zu gewinnen. Eine Beratung durch einen Steuerberater, Notar oder Rechtsanwalt wird empfohlen, um die bestmögliche Lösung zu finden

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Zuletzt aktualisiert: September 2025