Es gibt zwei Formen des Testaments: das privatschriftliche Testament und das notarielle Testament.
- Ein privatschriftliches Testament wird eigenhändig und handschriftlich verfasst. Es muss vollständig mit der Hand geschrieben und am Ende unterschrieben werden. Nur so ist es rechtswirksam. Wichtig ist, dass Sie Ort und Datum hinzufügen, um spätere Zweifel zu vermeiden, wenn Sie ohne Hilfe das Testament aufsetzen wollen.
- Ein notarielles Testament verfasst ein Notar gemeinsam mit Ihnen. Der Notar berät Sie rechtlich, achtet auf die Einhaltung der Formvorschriften und sorgt für eine rechtssichere Regelung des Nachlasses. Das notarielle Testament wird beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegt und dort sicher verwahrt. So ist gewährleistet, dass es im Erbfall an diesem sicheren Ort gefunden und umgesetzt wird.
Beim Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen, können Hinterbliebene später das Testament einsehen. Ist eins vorhanden, wird dieses innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe eröffnet.
Ein notarielles Testament verursacht zwar Gebühren, bietet dafür aber Rechtssicherheit und Schutz vor Unauffindbarkeit oder Manipulation.
Wenn Sie Ihren Nachlass bereits zu Lebzeiten regeln, können Sie mithilfe eines Testaments, eines Erbvertrags oder einer Schenkung frühzeitig die Nachlassabwicklung steuern. Das kann steuerlich Vorteile bringen, etwa durch Nutzung von Steuerfreibeträgen. Lassen Sie sich hierzu bei Bedarf durch einen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater beraten.