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Eine alte Frau stuetzt sich im Badezimmer auf Sicherheitsgriffe
Pflegealltag

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI: Das Zuhause pflegegerecht gestalten

Gestalten Sie das Zuhause pflegegerecht, um das Leben für Pflegebedürftige und Pflegende möglichst angenehm zu machen. Aber was bedeutet pflegegerecht und worauf sollten Sie achten? Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten der Wohnraumanpassung Sie ab Pflegegrad 1 nutzen können. Außerdem zeige ich Ihnen, wie Sie für verschiedene Umbaumaßnahmen einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro von der Pflegekasse erhalten.

Pflegeleistungen bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen

Pflegebeduerftige weisshaarige Frau wird liebevoll von Tochter umarmt

Vorbereitung auf den Umzug ins Pflegeheim

Mit wachsender körperlicher Einschränkung steigen die Anforderungen an barrierefreies Wohnen. Pflegende und Pflegebedürftige müssen dabei die Balance zwischen Selbstständigkeit und Sicherheit halten. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen helfen Ihnen, Gefahrenquellen zu beseitigen und die Selbstständigkeit Ihrer Angehörigen möglichst lange zu erhalten. Oft ermöglichen diese Anpassungen erst eine medizinisch ambulante Pflege.

Um eine Förderung von der Pflegekasse zu bekommen, benötigt die zu pflegende Person einen anerkannten Pflegegrad. Die Wohnraumanpassung muss dazu beitragen, die häusliche Pflege zu ermöglichen, deutlich zu erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherzustellen. Die Pflegeberatung oder das Gutachten des medizinischen Dienstes klärt die individuelle Pflegesituation und sorgt für die Genehmigung nach § 40 SGB XI der Pflegeversicherung.

Tipp: Wenn die Pflege zu Hause irgendwann nicht mehr möglich ist und ein Umzug in ein barrierefreies Pflege- oder Seniorenheim ansteht, kann die Pflegekasse die Umzugskosten übernehmen.

Alte Frau stuetzt sich von einer Wandhalterung im Badezimmer ab

Beispiele für Anpassungen im Wohnumfeld

Dies sind einige Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, die die Pflegekasse bezuschussen oder übernehmen kann:

  • Geländer oder Haltegriffe für einen besseren Halt anbringen
  • Verlegen rutschfester Bodenbeläge, nicht nur in Nassräumen
  • Beseitigen von Stolperfallen durch Absenkung von Türschwellen oder Stufen (ebenerdiger Umbau) für eine barrierefreie Wohnung
  • Einbau barrierefreier Sanitäranlagen oder der Umbau einer Badewanne zur bodengleichen Dusche 
  • Vergrößern von Türdurchgängen (Türverbreiterungen)
  • Einbau einer Gegensprechanlage
  • Fest installierte Rampen für Rollstühle oder Rollatoren
  • Höhenanpassung der Ausstattung oder des Mobiliars, z. B. Lichtschalter, Hängeschränke oder andere Einrichtungsgegenstände

Tipp: Ist die Pflege zu Hause irgendwann nicht mehr möglich und der Umzug in ein barrierefreies Pflege- oder Seniorenheim steht an, so kann die Pflegekasse die Umzugskosten übernehmen.

Was wird nicht bezuschusst, kann aber trotzdem sinnvoll sein?

Die Pflegekasse übernimmt keine Eingriffe in die Bausubstanz. Dazu gehören allgemeine Modernisierungen, Brandschutzmaßnahmen sowie Verbesserungen beim Wärme- oder Schallschutz. Diese Arbeiten steigern zwar den Wohnkomfort, haben aber keinen direkten Bezug zur Pflegebedürftigkeit.

Neben Umbauten können Sie das Zuhause auch durch technische Lösungen pflegegerecht gestalten. Für pflegebedürftige Menschen ist es wichtig, weiterhin am Leben ihrer Angehörigen teilzuhaben und soziale Isolation zu vermeiden. Nutzen Sie dazu zum Beispiel Smart-Home-Geräte. Beachten Sie jedoch, dass die Pflegekasse diese technischen Hilfsmittel ebenfalls nicht fördert.

Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Wichtig ist, dass der finanzielle Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme bereits vor dem Start des Umbaus bei der Pflegekasse beantragt wird.

Den Antrag zur Wohnumfeldverbesserung stellen Sie ganz einfach mit einem formlosen Schreiben (Brief oder E-Mail) bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Die Pflegekasse ist an die Krankenkasse angegliedert, sodass Ihr Schreiben dort auch ankommt. Die Adresse oder E-Mail-Adresse finden Sie meist unter „Kontakt“ auf der Homepage der Krankenkasse.

 

Damit Ihr Antrag zügig bearbeitet wird, schicken Sie gleich folgende Informationen mit:

  • Name, Adresse und Versichertennummer des Pflegebedürftigen
  • Ausführliche Beschreibung der geplanten Baumaßnahme
  • Begründung für die geplante Maßnahme
  • Kostenvoranschlag zur geplanten Maßnahme (falls vorhanden)

Die Pflegekasse prüft Ihren Antrag und setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung.

Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Besteht ein Anspruch auf Bezuschussung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, übernimmt die Pflegekasse je Umbaumaßnahme bis zu 4.180 Euro. Dabei kann eine Maßnahme jedoch aus mehreren Einzelarbeiten bestehen, die Sie zum selben Zeitpunkt anmelden. So kann das gleichzeitige Einbauen eines Treppenlifts und das Verbreitern der Eingangstür beispielsweise als eine Maßnahme betrachtet werden. Verschlechtert sich der Zustand der pflegebedürftigen Person und der Pflegegrad wird erhöht, stehen erneut bis zu 4.180 Euro zur Verfügung.

Überschreiten die Kosten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen die maximale Zuwendung der Pflegeversicherung, sind diese als Eigenanteil aus eigener Tasche zu zahlen. Prüfen Sie, ob die Angehörigen eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen haben. Diese beteiligt sich an den Kosten oder übernimmt sie komplett. Das erleichtert die Pflege erheblich.

Gut zu wissen

Der Zuschuss gilt pro pflegebedürftiger Person. Leben mehrere pflegebedürftige Personen (z. B. beide Elternteile) in einem gemeinsamen Haushalt und haben beide einen anerkannten Pflegegrad, erhält jede Person einen eigenen Zuschuss.
Zum Beispiel können beide Elternteile jeweils 4.180 Euro beantragen.  Zusammen sind das 8.360 Euro, die von der Pflegekasse als Zuschuss beantragt werden können.

Schließlich sind die Anforderungen des Pflegebedürftigen und die Pflegesituation individuell, so dass verschiedene Umbauten notwendig sind, um die häusliche Pflege zu ermöglichen.

Vorsorgen für den eigenen Pflegefall

Als pflegender Angehöriger tragen Sie oft hohe Pflegekosten. Gleichzeitig kann eine berufliche Auszeit Ihre eigene Altersvorsorge beeinträchtigen. Wir unterstützen Sie dabei, eine passende Lösung zu finden, damit Sie im Alter oder im Pflegefall abgesichert sind.

Unsere Ansprechpartner bei R+V beraten Sie gerne persönlich zu Ihrem individuellen Vorsorgebedarf.

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Häufig gestellte Fragen zum Thema wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Um einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu erhalten, muss die pflegebedürftige Person einen anerkannten Pflegegrad haben. Die Wohnraumanpassung muss dazu beitragen, die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen bei der Pflegekasse gestellt werden.

Beispiele für bezuschussbare Maßnahmen sind das Anbringen von Haltegriffen, das Verlegen rutschfester Böden, die Beseitigung von Stolperfallen durch ebenerdigen Umbau, der Einbau barrierefreier Sanitäranlagen, Türverbreiterungen, fest installierte Rampen und die Höhenanpassung von Mobiliar. Diese Maßnahmen tragen zur Erleichterung der Pflege und zur Erhöhung der Sicherheit im Wohnumfeld bei.

Die Pflegekasse gewährt einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Der Antrag sollte mit einem formlosen Schreiben bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person gestellt werden und sollte Details zur geplanten Maßnahme sowie einen Kostenvoranschlag enthalten. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt kann der Zuschuss pro Person beantragt werden.

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Zuletzt aktualisiert: Dezember 2025