Um das Leben für Pflegebedürftige und Pflegende in den eigenen vier Wänden so angenehm wie möglich zu machen, kommt es vor allem darauf an, dass das Zuhause pflegegerecht gestaltet ist. Doch was heißt das und worauf sollten Sie achten? Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten der Wohnraumanpassung ab Pflegegrad 1 es gibt. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie und für welche Umbaumaßnahmen bis zu 4.180 Euro Zuschuss von der Pflegekasse gezahlt werden.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI: Das Zuhause pflegegerecht gestalten
Pflegeleistungen bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen vor dem Umzug ins Pflegeheim
Mit steigender körperlicher Einschränkung steigen oft die Anforderungen an barrierefreies Wohnen. Dabei gilt es für Pflegebedürftige, die Balance zwischen Selbstständigkeit und Sicherheit zu halten. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können dabei helfen, Gefahrenquellen zu beseitigen und die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Angehöriger möglichst lange sicherzustellen. Teilweise ermöglichen solche Maßnahmen auch erst die medizinisch ambulante Pflege.
Um für das Anpassen des Wohnraums eine Förderung der Pflegekasse zu erhalten, muss die zu pflegende Person in jedem Fall einen anerkannten Pflegegrad haben. Zusätzlich muss die Wohnraumanpassung dazu beitragen, häusliche Pflege erst zu ermöglichen, erheblich zu erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherzustellen. Die Pflegeberatung oder das Gutachten des medizinischen Dienstes kann hier Aufklärung zur individuellen Pflegesituation leisten und die Genehmigung nach § 40 SGB XI der Pflegeversicherung erteilen.
Tipp: Ist die Pflege zu Hause irgendwann doch nicht mehr möglich und steht der Umzug in ein barrierefreies Pflege- oder Seniorenheim an, kann die Pflegekasse ebenso die Umzugskosten übernehmen.
Beispiele für Anpassungen im Wohnumfeld
Dies sind einige Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, die die Pflegekasse bezuschussen oder übernehmen kann:
- Geländer oder Haltegriffe für einen besseren Halt anbringen
- Verlegen rutschfester Bodenbeläge, nicht nur in Nassräumen
- Beseitigen von Stolperfallen durch Absenkung von Türschwellen oder Stufen (ebenerdiger Umbau) für eine barrierefreie Wohnung
- Einbau barrierefreier Sanitäranlagen oder der Umbau einer Badewanne zur bodengleichen Dusche
- Vergrößern von Türdurchgängen (Türverbreiterungen)
- Einbau einer Gegensprechanlage
- Fest installierte Rampen für Rollstühle oder Rollatoren
- Höhenanpassung der Ausstattung oder des Mobiliars, z. B. Lichtschalter, Hängeschränke oder andere Einrichtungsgegenstände
Was wird nicht bezuschusst, kann aber trotzdem sehr sinnvoll sein?
Mit steigender körperlicher Einschränkung steigen oft die Anforderungen an barrierefreies Wohnen. Dabei gilt es für Pflegebedürftige, die Balance zwischen Selbstständigkeit und Sicherheit zu halten. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können dabei helfen, Gefahrenquellen zu beseitigen und die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Angehöriger möglichst lange sicherzustellen. Teilweise ermöglichen solche Maßnahmen auch erst die medizinisch ambulante Pflege.
Um für das Anpassen des Wohnraums eine Förderung der Pflegekasse zu erhalten, muss die zu pflegende Person in jedem Fall einen anerkannten Pflegegrad haben. Zusätzlich muss die Wohnraumanpassung dazu beitragen, häusliche Pflege erst zu ermöglichen, erheblich zu erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherzustellen. Die Pflegeberatung oder das Gutachten des medizinischen Dienstes kann hier Aufklärung zur individuellen Pflegesituation leisten und die Genehmigung nach § 40 SGB XI der Pflegeversicherung erteilen.
Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Besteht ein Anspruch auf Bezuschussung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, übernimmt die Pflegekasse je Umbaumaßnahme bis zu 4.180 Euro. Dabei kann eine Maßnahme jedoch aus mehreren Einzelarbeiten bestehen, die Sie zum selben Zeitpunkt anmelden. So kann das gleichzeitige Einbauen eines Treppenlifts und das Verbreitern der Eingangstür beispielsweise als eine Maßnahme betrachtet werden. Verschlechtert sich der Zustand der pflegebedürftigen Person und der Pflegegrad wird erhöht, stehen erneut bis zu 4.180 Euro zur Verfügung.
Überschreiten die Kosten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen die maximale Zuwendung der Pflegeversicherung, sind diese als Eigenanteil aus eigener Tasche zu zahlen. Prüfen Sie, ob die Angehörigen eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen haben. Diese beteiligt sich an den Kosten oder übernimmt sie komplett. Das erleichtert die Pflege erheblich.
Gut zu wissen: Der Zuschuss erfolgt pro pflegebedürftige Person. Leben mehrere pflegebedürftige Personen (z. B. beide Elternteile) in einem gemeinsamen Haushalt und haben beide einen anerkannten Pflegegrad, können je Elternteil 4.180 Euro, also in Summe 8.360 Euro von der Pflegekasse als Zuschuss beantragt werden. Schließlich sind die Anforderungen des Pflegebedürftigen und die Pflegesituation individuell, so dass verschiedene Umbauten notwendig sind und die häusliche Pflege ermöglicht.
Um einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu erhalten, muss die pflegebedürftige Person einen anerkannten Pflegegrad haben. Die Wohnraumanpassung muss dazu beitragen, die häusliche Pflege zu ermöglichen, zu erleichtern oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen bei der Pflegekasse gestellt werden.
Beispiele für bezuschussbare Maßnahmen sind das Anbringen von Haltegriffen, das Verlegen rutschfester Böden, die Beseitigung von Stolperfallen durch ebenerdigen Umbau, der Einbau barrierefreier Sanitäranlagen, Türverbreiterungen, fest installierte Rampen und die Höhenanpassung von Mobiliar. Diese Maßnahmen tragen zur Erleichterung der Pflege und zur Erhöhung der Sicherheit im Wohnumfeld bei.
Die Pflegekasse gewährt einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Der Antrag sollte mit einem formlosen Schreiben bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person gestellt werden und sollte Details zur geplanten Maßnahme sowie einen Kostenvoranschlag enthalten. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt kann der Zuschuss pro Person beantragt werden.
Zuletzt aktualisiert: Dezember 2025