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Hundehalter haften für ihren Vierbeiner – auch ohne eigenes Verschulden. Ob Sach-, Vermögens- oder Personenschäden: Missgeschicke können schnell teuer werden. Eine Hundehaftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Forderungen und schützt Sie vor hohen Kosten. So bleibt Ihr gemeinsamer Weg unbeschwert.
Profitieren Sie von einem starken Versicherungsschutz, der Sie und Ihren Hund im Alltag zuverlässig begleitet. Sie können den Vertrag je nach Situation im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ändern, anpassen und erweitern.
Leistungs-Garantie gegenüber GDV-Musterbedingungen
Leistungs-Garantie gegenüber Mindeststandards Arbeitskreis Beratungsprozesse
Innovations-Garantie (zukünftige Bedingungs-/Leistungsverbesserungen)
Versehentliche Obliegenheitsverletzung
Besitzstands-Garantie: Mehrleistungen des direkten Vorvertrags
Vorleistungspflicht bei Versichererwechsel
Mehrwertschutz: Mehrleistungen ggü. aktuellem Vorvertrag sofort versichert
Nachhaltiger Schadensersatz durch Reparatur
Verzicht auf Anrechnung Selbstbeteiligung bei nachhaltiger Reparatur
Tierhalterrisiko
Mehrere Hundehalter
Tierhüter (nicht gewerbsmäßig)
Haltung von Hundewelpen
Übergangsfähige Regressansprüche aus Personenschäden (z. B. Krankenvers., Arbeitgeber)
Ansprüche der Versicherten untereinander – Personenschäden
Ansprüche der Versicherten untereinander – Sachschäden
Teilnahme an Veranstaltungen und Wettbewerben (z. B. Turniere, Schauen, Hunderennen)
Ausbildung des Hundes (einschl. Schäden an Figuranten)
Fahrten mit Hundewagen und Hundeschlitten inkl. gelegentlicher entgeltlicher Beförderung von Gästen
Nutzung als Assistenz- und Begleithund
Nutzung für Vereinszwecke / Veranstaltungen
Nutzung im Ehrenamt
Nutzung als Rettungs- und Suchhund
Nutzung als Therapie- und Besuchstier
Nutzung für hauptberufliche Tätigkeit
Nutzung für nebenberufliche / selbstständige Tätigkeiten
Vorübergehender Auslandsaufenthalt weltweit
Zeitlich unbegrenzter Auslandsaufenthalt in Europa
Kautionsleistung im Ausland
Schäden durch Abwässer
Sachschäden durch allmähliche Einwirkung (Allmählichkeitsschäden)
Schäden durch Umwelteinwirkung
Gewässerschaden Restrisiko
Gewässerschadenhaftpflicht für Kleingebinde
Schäden an gemieteten Wohnräumen/sonstigen Räumen zu priv. Zwecken (inkl. Glas, Heizung, E-Geräte)
Schäden an gemieteten Grundstücken, Gebäuden und mobilen Aufenthalts-/Schlafkabinen
Schäden an Einrichtung von vorübergehend angemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen u. ä.
Schäden an gemieteten/geliehenen Hundetransportanhängern
Schäden an gemieteten/geliehenen Hundeschlitten und Hundewagen
Schäden an gemieteten/geliehenen beweglichen Sachen
Forderungsausfalldeckung
Personenschäden durch Vorsatz (Gewaltopferschutz)
Tierarztkosten-Ausfalldeckung
Kosten der Rechtsverfolgung in der Forderungsausfalldeckung
Kostenersatz bei Giftköder-Vergiftung
Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge und Anhänger
Kfz-Be- und Entladeschäden
Führen ohne Leine und/oder ohne Maulkorb
Schäden durch tierische Ausscheidungen
Flurschäden
Schäden durch ungewollten Deckakt
Schäden durch gewollten Deckakt
Rettungs-, Bergungs- und Einfangkosten
Neuwertersatz
Ersatz des eigenen Schadens zum Neuwert
Verzicht auf Anrechnung eines Mitverschuldens
Kosten für Notunterbringung in einer Hundepension
Kosten für Nottötung und Bestattung nach einem Versicherungsfall
Hundediebstahl
Ilona K. will mit ihrem Hund rausgehen, als die Schule anruft. Ihr Kind ist krank und muss abgeholt werden. Da ihr Mann unterwegs ist, bittet sie ihren Nachbarn, kurz mit dem Hund eine Runde zu gehen. Kein Problem, die beiden kennen sich gut. Draußen lässt der Nachbar den Hund laufen. Alles ist ruhig, bis plötzlich ein Reh aus dem Gebüsch springt. Im nächsten Moment ist der Hund schon hinterher. Das Reh flüchtet über die Straße und ein Auto weicht aus. Der Wagen landet im Graben. Zum Glück wird niemand verletzt. Am Auto entsteht aber ein Schaden von rund 10.000 EUR.
Für solche Fälle haften Sie als Hundehalter. Aber keine Sorge: Die Haftpflichtversicherung für Hunde der R+V übernimmt die Kosten. Auch der Nachbar ist abgesichert, da das Tierhüterrisiko mitversichert ist.
Mit unserer Hundehalterhaftpflicht können Sie die meisten Hunde unabhängig von der Rasse absichern. Ausgenommen sind sogenannte Listenhunde. Das sind Hunderassen, die in Deutschland als potenziell gefährlich eingestuft werden.
Folgende Listenhunde und deren Kreuzungen sind in unserer Hundehaftpflichtversicherung nicht versicherbar:
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pitbull
- Staffordshire Bullterrier
In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung zur Hundehaftpflicht. Ob eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht ist, hängt vom jeweiligen Bundesland ab.
Die Versicherung sichert finanzielle Folgen ab, wenn Ihr Hund einen Schaden verursacht. Als Hundehalter haften Sie für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Hundehaftpflicht übernimmt berechtigte Forderungen und prüft unberechtigte Ansprüche.
Ja, bei uns können Sie auch mehrere Hunde versichern, wenn Sie diese im Vertrag angeben. Für einen eindeutigen Versicherungsschutz sollten Sie die Anzahl der Hunde und die jeweilige Hunderasse bei Abschluss angeben. Für bestimmte Listenhunde besteht kein Versicherungsschutz.
Die Kosten richten sich nach dem gewählten Tarif, der Selbstbeteiligung und Hunderasse. Bei uns erhalten Sie eine Hundehaftpflicht im Classic-Tarif bereits ab 4,61 EUR im Monat.
Neben Ihnen als Hundehalter sind auch weitere Personen abgesichert. Dazu zählen z. B. Familienmitglieder oder Personen, die gelegentlich auf Ihren Hund aufpassen, etwa Nachbarn oder Freunde.
Sichern Sie die Situation und helfen Sie betroffenen Personen, falls nötig. Anschließend melden Sie uns den Schaden so schnell wie möglich. So können wir als Ihr Versicherer den Schaden direkt prüfen und die Abwicklung übernehmen.
Ja, der Versicherungsschutz gilt auch im Ausland. Bei uns ist Ihr Hund je nach Tarif bis zu 5 Jahre weltweit abgesichert. Innerhalb Europas besteht der Schutz sogar ohne zeitliche Begrenzung.