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Eine Reise in die USA ist für viele ein Traum. Doch dieser kann schnell teuer werden, wenn unerwartet medizinische Hilfe notwendig wird. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei einer Reise in die USA in der Regel keine Leistungen, deshalb ist eine private Reisekrankenversicherung für die USA unverzichtbar. Wer deshalb ohne Reisekrankenversicherung Urlaub in den USA macht, trägt im Krankheitsfall das volle Kostenrisiko.
Der Grund ist: Zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Deshalb übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung keine Leistungen bzw. Kosten bei Reisen in die USA. Hinzu kommt: In Amerika gibt es keine festen Gebührensätze, sodass selbst einfache Behandlungen oder ein kurzer Krankenhausaufenthalt mehrere Tausend Euro kosten können. Eine Reisekrankenversicherung für Amerika bietet zuverlässigen Schutz vor diesen finanziellen Belastungen und sorgt für eine sorgenfreie Reise.
Mit der R+V-Auslandsreisekrankenversicherung gehen Sie in Ihrem USA-Urlaub kein Risiko ein. Sie sind je Reise für die ersten 45 Tage Ihres Aufenthalts in den Vereinigten Staaten vor hohen Kosten im Krankheitsfall geschützt.
Einzelperson
Familien
Die private Auslandsreisekrankenversicherung der R+V bietet für die USA einen umfassenden Versicherungsschutz. Sie übernimmt unter anderem die Kosten für ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und bei Bedarf den medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland. So sind Sie im Krankheitsfall bestens abgesichert und vor hohen Behandlungskosten in den Vereinigten Staaten geschützt.
| Leistung | Detail |
| Versicherungsschutz im Ausland | Bis 45 Tage für alle Reisen |
| Verlängerung ab dem 46. Tag | Verlängerung auf bis zu 730 Tage möglich. 2,50 EUR/Tag für Einzelpersonen bis 64 Jahre, 9,50 EUR/ Tag für Einzelpersonen ab 65 Jahre |
| Ambulante Behandlung | 100 %, auch für die Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, Fehl- und Frühgeburten |
| Arznei- und Verbandmittel: | 100 %, wenn ärztlich verordnet |
| Heilmittel | 100 %, wenn ärztlich verordnet (auch Chiropraktik und Osteopathie) |
| Hilfsmittel | 100 %, wenn ärztlich verordnet und während der Reise erstmals erforderlich, in einfacher Ausführung - keine Sehhilfen und Hörgeräte |
| Zahnärztliche Behandlung | 100 % für schmerzstillende Zahnbehandlung, für Zahnfüllungen und konfektionierte Kurzzeitprovisorien in einfacher Ausführung sowie für Reparaturen von Zahnersatz |
| Stationäre Behandlung | 100 %, auch für die Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, Fehl- und Frühgeburten. Alternativ Zahlung eines Ersatzkrankenhaustagegeldes von 40 EUR/Tag |
| Rooming-in | 100 % für die zusätzlichen Unterbringungskosten für Eltern/Kinder |
| Transport im Ausland | 100 % für den ersten medizinisch notwendigen Transport zum nächstgelegenen, geeigneten Krankenhaus oder Notfallarzt, für den Verlegungstransport und max. 100 EUR für den Transport zurück zur Unterkunft |
| Krankenrücktransport | 100 % für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport aus dem Ausland. Übernahme der Kosten für eine Begleitperson, wenn medizinisch notwendig |
| Leistung bei Transportunfähigkeit | 100 %, auch über 45 Tage hinaus, solange die Rückreise nicht ohne Gefährdung der Gesundheit möglich ist |
| Bestattungs- oder Überführungskosten | 100 %, im notwendigen Umfang |
| Zweck der Reise | Auslandsaufenthalt wegen Urlaubs- oder Geschäftsreise |
| Covid-19 | 100 % für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland wegen einer Erkrankung mit dem Coronavirus |
Für die detaillierten Informationen zu Leistungsumfängen und Ausschlüssen ziehen Sie bitte die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung hinzu.
- Einfacher Online-Abschluss
- SSL-Verschlüsselt
- 14 Tage Widerrufsrecht
* Für die detaillierten Informationen zu Leistungsumfängen und Ausschlüssen ziehen Sie bitte die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung hinzu.
Ein Sportunfall im USA-Urlaub
Herr Meier, 38 Jahre, reist für drei Wochen in die USA und genießt seinen Urlaub in Kalifornien. Beim Wandern im Yosemite-Nationalpark stürzt er unglücklich und bricht sich den Knöchel. Ein Rettungsteam bringt ihn ins nächste Krankenhaus. Das folgende Beispiel zeigt mögliche Kosten und Erstattungsleistungen, die bei einem typischen Unfall entstehen können.
| Beispiel für eine Behandlung wegen eines Unterarmbruchs in Österreich | |
| Behandlungskosten vor Ort | 2.800 EUR |
| Stationärer Aufenthalt | 18.500 EUR |
| Medikamente und Nachsorge | 1.200 EUR |
| Krankenrückransport | 8.000 EUR |
| Summe | 30.000 EUR |
| R+V erstattet aus einer Auslandsreise-Krankenversicherung | 30.000 EUR |
| Selbstbeteiligung Herr Meier für die Behandlung | 0 EUR |
Gut zu wissen
Wenn Sie sich mit dem Thema „Krankenversicherung im Ausland“ befassen, werden Sie dabei auf verschiedene Begriffe, wie „Auslandskrankenversicherung“, „Reisekrankenversicherung“ oder „Auslandsreisekrankenversicherung“, stoßen. Da verschiedene Versicherungsanbieter unterschiedliche Begriffe für ihre Produkte nutzen, kann es teilweise zu Verwirrungen kommen.
Dabei gibt es klare Unterschiede zwischen den Versicherungsmodellen. So richtet sich eine Auslandskrankenversicherung gezielt an Menschen, die mehr als nur ein paar Wochen Urlaub im Ausland verbringen möchten und ist entsprechend teurer.
Die Auslandsreisekrankenversicherung oder Reisekrankenversicherung ist dagegen speziell auf Urlauber und Geschäftsreisende zugeschnitten, die keinen längerfristigen Aufenthalt im Ausland planen.
Deutsche Staatsangehörige können im Rahmen des Visa Waiver Program (VWP) visumfrei in die USA einreisen. Dafür ist eine gültige ESTA-Reisegenehmigung (Electronic System for Travel Authorization) erforderlich, die online beantragt werden muss. Die ESTA gilt für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen pro Besuch und hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 2 Jahren (oder bis zum Ablauf des Reisepasses). Eine Reisekrankenversicherung ist für die Einreise in die USA hingegen keine Pflicht.
Seit 2025 gelten folgende Neuerungen für die Einreise in die USA:
- Es wird geprüft, ob ein ePassport (elektronischer Reisepass mit Chip) vorliegt – ohne Chip ist keine ESTA-Genehmigung möglich.
- Es gelten strengere digitale Sicherheitsprüfungen im Antragsprozess, auch bei ESTA und Visum.
- Die ESTA-Kosten betragen 21 USD (inkl. 4 USD-Bearbeitungsgebühr und 17 USD-Genehmigungsgebühr).
Wichtig: Weder ESTA noch ein Visum garantieren die Erlaubnis zur Einreise in die USA. Die finale Entscheidung trifft ein US-Grenzbeamter (CBP) bei der Einreise.
Bei kleineren Rechnungen, zum Beispiel für ambulante Behandlungen oder Medikamente, zahlen Sie als Versicherter diese in den USA in der Regel direkt vor Ort. Anschließend reichen Sie die Belege bei der R+V-Auslandsreisekrankenversicherung ein. Die Erstattung erfolgt in der Regel schnell und unkompliziert.
Bei hohen Behandlungskosten, beispielsweise für eine Operation im Krankenhaus, kann die Kostenübernahme auch direkt zwischen der R+V und der Klinik abgewickelt werden. Dafür ist es wichtig, vorab Kontakt mit Ihrer Versicherung aufzunehmen, damit wir die Abwicklung direkt mit dem Krankenhaus in den Vereinigten Staaten klären können.
Die R+V-Auslandsreisekrankenversicherung für die USA kann grundsätzlich auch noch kurz vor der Abreise abgeschlossen werden – als Versicherungsbeginn kann das aktuelle Datum gelten. Wichtig ist, dass der Antrag online vollständig ausgefüllt und die Einzugsermächtigung erteilt wurde, bevor Sie in Ihren Urlaub in die Vereinigten Staaten starten. Der Abschluss der Versicherung dauert in der Regel nur wenige Minuten. Dennoch ist es sinnvoll, den Versicherungsschutz rechtzeitig zu sichern, um unnötigen Stress vor Reisebeginn zu vermeiden.
Die R+V-Auslandsreisekrankenversicherung deckt die ersten 45 Tage jeder Auslandsreise ab. Dies gilt für beliebig viele Reisen pro Jahr. Wenn Sie länger verreisen möchten, können Sie den Versicherungsschutz gegen einen Mehrbeitrag auf bis zu 730 Tage verlängern.
Prüfen Sie die genauen Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags und beantragen Sie bei Bedarf eine Verlängerung des Versicherungsschutzes rechtzeitig. Bei Fragen zur Versicherungsdauer nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem R+V-Team auf. Wir stellen Ihnen gern weitere Informationen und Services zur Verfügung.
Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz vor Reiseantritt beginnt und für die gesamte Dauer des Auslandsaufenthalts gilt.
Die R+V-Auslandsreisekrankenversicherung deckt die ersten 45 Tage jeder Auslandsreise, auch für das Reiseziel USA, ab. Dies gilt für beliebig viele Reisen pro Jahr. Wenn Sie länger verreisen möchten, können Sie den Versicherungsschutz gegen einen Mehrbeitrag auf bis zu 730 Tage verlängern.
Bei Fragen zur Versicherungsdauer nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem R+V-Team auf. Wir stellen Ihnen gern weitere Informationen und Services zur Verfügung.
Akute Erkrankungen und Notfälle, die während der Reise auftreten, sind grundsätzlich versichert. Chronische oder bereits vor Reiseantritt bekannte Erkrankungen sind jedoch in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, es sei denn, sie verschlechtern sich unerwartet. Eine genaue Prüfung der Tarifbedingungen ist daher vor Abschluss empfehlenswert.
Ja, die R+V-Auslandsreisekrankenversicherung gilt weltweit, also nicht nur für die USA, sondern auch für alle weiteren Länder, die Sie während Ihrer Reise besuchen. Wichtig ist nur, dass Ihr Wohnsitz in Deutschland bleibt und die Reise vorübergehend ist. So genießen Sie weltweiten Versicherungsschutz, egal, wohin es Sie verschlägt.
Achtung: Beachten Sie bei Ihrer Reiseplanung bitte auch die Hinweise und eventuellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amts.
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Tarif.
Tarifart ARED und ARFD: Die R+V-Auslandsreiseversicherung verlängert sich automatisch, außer der Vertrag wird von Ihnen bis 30.09. eines jeden Jahres gekündigt.
Tarifart JR (Kalenderjahres-Police): Diese Vertragsvariante endet automatisch am 31.12. eines jeden Jahres.