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3 junge Leute genießen die Aussicht auf die Golden Gate Bridge bei Ihrem Urlaub in den USA.

Reisekrankenversicherung USA

Optimaler Rundumschutz für Ihre USA-Reise

  • Versicherungsschutz vor hohen Behandlungskosten in den USA
  • Kostenübernahme für medizinisch notwendige Krankenrücktransporte
  • 24-Stunden-Telefon-Hotline für den Notfall in den USA
Jetzt Beitrag berechnen 0611 533-14212*

*Sie erreichen uns Mo. – Fr. 07:30 – 20:00 Uhr.

Inhalt:

Das Wichtigste zur Auslandsreisekrankenversicherung für die USA

  • In den USA können Behandlungen und Krankenhausaufenthalte schnell Tausende Euro kosten. Da es kein Sozialversicherungsabkommen gibt, ist eine private Reiseversicherung der einzige Schutz.

  • Sie übernimmt ambulante und stationäre Behandlungen, Medikamente sowie den medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland. Bei Notfällen steht Ihnen ein 24-Stunden-Notruf-Service zur Verfügung.

  • Kleinere Rechnungen zahlen Sie zunächst selbst und reichen sie bei der R+V ein. Bei größeren Behandlungskosten kann nach vorheriger Absprache auch eine direkte Kostenübernahme erfolgen. 

Darum ist eine Auslandsreisekrankenversicherung für den USA-Urlaub so wichtig

Eine Reise in die USA ist für viele ein Traum. Doch dieser kann schnell teuer werden, wenn unerwartet medizinische Hilfe notwendig wird. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei einer Reise in die USA in der Regel keine Leistungen, deshalb ist eine private Reisekrankenversicherung für die USA unverzichtbar. Wer deshalb ohne Reisekrankenversicherung Urlaub in den USA macht, trägt im Krankheitsfall das volle Kostenrisiko.

Der Grund ist: Zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Deshalb übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung keine Leistungen bzw. Kosten bei Reisen in die USA. Hinzu kommt: In Amerika gibt es keine festen Gebührensätze, sodass selbst einfache Behandlungen oder ein kurzer Krankenhausaufenthalt mehrere Tausend Euro kosten können. Eine Reisekrankenversicherung für Amerika bietet zuverlässigen Schutz vor diesen finanziellen Belastungen und sorgt für eine sorgenfreie Reise. 

  • Das Auswärtige Amt empfiehlt Reisenden eine private Auslandsreisekrankenversicherung für Ihre Reise in die USA. 

Die Vorteile der R+V-Auslandsreisekrankenversicherung für die USA

Mit der R+V-Auslandsreisekrankenversicherung gehen Sie in Ihrem USA-Urlaub kein Risiko ein. Sie sind je Reise für die ersten 45 Tage Ihres Aufenthalts in den Vereinigten Staaten vor hohen Kosten im Krankheitsfall geschützt.

Sofortiger Versicherungsschutz möglich
Kostenübernahme für medizinische Behandlungen und ggfs. notwendigen Rücktransport
24/7-Info- und Notruf-Hotline
+49 (0) 611 533-6290
Ganzjährig sorgenfrei nach Amerika und in andere Länder reisen
Immer die ersten 45 Tage pro Reise abgesichert
  • Sofortiger Versicherungsschutz möglich
  • Kostenübernahme für medizinische Behandlungen und ggfs. notwendigen Rücktransport
  • 24/7-Info- und Notruf-Hotline +49 (0) 611 533-6290
  • Rund ums Jahr sorglos in die USA reisen
  • Immer die ersten 45 Tage pro Reise abgesichert

Wählen Sie den passenden Tarif für Ihren Urlaub in den USA

Egal, ob Sie allein oder mit der Familie reisen: Mit den Tarifen der R+V-Auslandsreisekrankenversicherung finden Sie den passenden Schutz für Ihren USA-Urlaub.

Tarif FernWeh (ARED)

Einzelperson

  • Jeweils für die ersten 45 Tage jeder Auslandsreise – egal wie oft im Jahr Sie verreisen
  • Verlängerung möglich ab dem 46. Tag, 2,50 EUR/Tag bis max. 730 Tage
  • Einmal abschließen, verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr
  • Je Einzelperson bis 64 Jahre
ab 10,80 EUR
pro Jahr
Einzeltarif berechnen
Tarif FernWeh (ARFD)

Familien

  • Sie können Ihren Partner (bis 64 Jahre) sowie bis zu acht Ihrer Kinder (bis 24 Jahre) mitversichern – wenn Sie einen gemeinsamen Wohnsitz haben
  • Jeweils für die ersten 45 Tage jeder Auslandsreise – egal wie oft im Jahr Sie verreisen
  • Einmal abschließen, verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr
22,80 EUR
pro Jahr
Familientarif berechnen

Die Leistungen unserer privaten Auslandsreisekrankenversicherung für die USA

Die private Auslandsreisekrankenversicherung der R+V bietet für die USA einen umfassenden Versicherungsschutz. Sie übernimmt unter anderem die Kosten für ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und bei Bedarf den medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland. So sind Sie im Krankheitsfall bestens abgesichert und vor hohen Behandlungskosten in den Vereinigten Staaten geschützt. 

Ambulante Behandlungen
Stationäre Behandlung in Krankenhäusern
Zahnärztliche Leistungen
Transportkosten
Kranken­rücktransport aus den USA
Leistung Detail
Versicherungs­schutz im Ausland Bis 45 Tage für alle Reisen
Verlängerung ab dem 46. Tag Verlängerung auf bis zu 730 Tage möglich. 2,50 EUR/Tag für Einzelpersonen bis 64 Jahre, 9,50 EUR/ Tag für Einzelpersonen ab 65 Jahre
Ambulante Behandlung 100 %, auch für die Behandlung von Schwanger­schafts­­kompli­­­kationen, Fehl- und Frühgeburten
Arznei- und Verband­mittel:  100 %, wenn ärztlich verordnet
Heilmittel 100 %, wenn ärztlich verordnet (auch Chiropraktik und Osteopathie)
Hilfsmittel 100 %, wenn ärztlich verordnet und während der Reise erstmals erforderlich, in einfacher Ausführung - keine Seh­hilfen und Hör­geräte
Zahnärztliche Behandlung 100 % für schmerz­stillende Zahn­behandlung, für Zahn­füllungen und konfek­tionierte Kurzzeit­provisorien in einfacher Ausführung sowie für Reparaturen von Zahnersatz
Stationäre Behandlung 100 %, auch für die Behandlung von Schwanger­schafts­­kompli­­kationen, Fehl- und Früh­geburten. Alternativ Zahlung eines Ersatz­kranken­haus­tagegeldes von 40 EUR/Tag
Rooming-in 100 % für die zusätzlichen Unterbringungs­kosten für Eltern/Kinder
Transport im Ausland 100 % für den ersten medizinisch notwendigen Transport zum nächst­gelegenen, geeigneten Krankenhaus oder Notfallarzt, für den Verlegungs­transport und max. 100 EUR für den Transport zurück zur Unterkunft
Kranken­rück­transport 100 % für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rück­transport aus dem Ausland. Übernahme der Kosten für eine Begleit­person, wenn medizinisch notwendig
Leistung bei Transport­unfähigkeit  100 %, auch über 45 Tage hinaus, solange die Rückreise nicht ohne Gefährdung der Gesundheit möglich ist
Bestattungs- oder Über­führungs­kosten 100 %, im notwendigen Umfang
Zweck der Reise Auslandsaufenthalt wegen Urlaubs- oder Geschäfts­reise
Covid-19 100 % für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland wegen einer Erkrankung mit dem Coronavirus

 

Für die detaillierten Informationen zu Leistungsumfängen und Ausschlüssen ziehen Sie bitte die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung hinzu.

Berechnen Sie Ihren individuellen Beitrag

  • Einfacher Online-Abschluss
  • SSL-Verschlüsselt
  • 14 Tage Widerrufsrecht

Wir sind ausgezeichnet

Das Siegel "Krankenversicherungs-Unternehmen" von Morgen&Morgen mit "Ausgezeichnet" für unsere R+V-Krankenversicherung, gültig bis September 2026.

M&M Rating: Ausgezeichnet Krankenversicherung

Das Siegel "KV Unternehmensqualität" vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung mit "Exzellent" für unsere R+V-Krankenversicherung, gültig bis Dezember 2026.

Institut Vorsorge + Finanzplanung: Exzellent Krankenversicherung

R+V-Auslandsreisekrankenversicherung: Was ist versichert, was nicht?

Was ist versichert*?

  • Ambulante Behandlungen

  • Stationäre Behandlung in Krankenhäusern

  • Zahnärztliche Leistungen wie schmerzstillende Zahnbehandlung und Reparatur von Zahnersatz 

  • Transportkosten

  • Krankenrücktransport aus dem Ausland

Was ist nicht versichert*?

  • Behandlungen im Aus­land, die ein Grund für die Reise waren

  • Behandlungen im Ausland, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie während des Auslandsaufenthalts stattfinden mussten

  • Erkrankungen oder Beschwerden, die vor Reisebeginn behandelt wurden und weiterbehandlungsbedürftig sind

  • Sehhilfen, Hörgeräte, Endversorgung mit Zahnersatz, Kieferorthopädie sowie Arznei-, Heil­ und Hilfsmittel, die nicht von einem Arzt verordnet wurden

* Für die detaillierten Informationen zu Leistungsumfängen und Ausschlüssen ziehen Sie bitte die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung hinzu.
 


Unfälle passieren. Wir sorgen dafür, dass es weitergeht.

Ein Beispiel, dass zeigt, warum Absicherung zählt.


Ein Sportunfall im USA-Urlaub

Herr Meier, 38 Jahre, reist für drei Wochen in die USA und genießt seinen Urlaub in Kalifornien. Beim Wandern im Yosemite-Nationalpark stürzt er unglücklich und bricht sich den Knöchel. Ein Rettungsteam bringt ihn ins nächste Krankenhaus. Das folgende Beispiel zeigt mögliche Kosten und Erstattungsleistungen, die bei einem typischen Unfall entstehen können. 

Beispiel für eine Behandlung wegen eines Unterarmbruchs in Österreich
Behandlungskosten vor Ort 2.800 EUR
Stationärer Aufenthalt 18.500 EUR
Medikamente und Nachsorge 1.200 EUR
Krankenrückransport 8.000 EUR
Summe 30.000 EUR
R+V erstattet aus einer Auslands­reise-Kranken­versicherung 30.000 EUR
Selbst­beteiligung Herr Meier für die Behand­lung 0 EUR

 

 

 

Gut zu wissen 

Wenn Sie sich mit dem Thema „Krankenversicherung im Ausland“ befassen, werden Sie dabei auf verschiedene Begriffe, wie „Auslandskrankenversicherung“, „Reisekrankenversicherung“ oder „Auslandsreisekrankenversicherung“, stoßen. Da verschiedene Versicherungsanbieter unterschiedliche Begriffe für ihre Produkte nutzen, kann es teilweise zu Verwirrungen kommen.  

Dabei gibt es klare Unterschiede zwischen den Versicherungsmodellen. So richtet sich eine Auslandskrankenversicherung gezielt an Menschen, die mehr als nur ein paar Wochen Urlaub im Ausland verbringen möchten und ist entsprechend teurer.  

Die Auslandsreisekrankenversicherung oder Reisekrankenversicherung ist dagegen speziell auf Urlauber und Geschäftsreisende zugeschnitten, die keinen längerfristigen Aufenthalt im Ausland planen. 

Einreisebestimmungen USA

Deutsche Staatsangehörige können im Rahmen des Visa Waiver Program (VWP) visumfrei in die USA einreisen. Dafür ist eine gültige ESTA-Reisegenehmigung (Electronic System for Travel Authorization) erforderlich, die online beantragt werden muss. Die ESTA gilt für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen pro Besuch und hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 2 Jahren (oder bis zum Ablauf des Reisepasses). Eine Reisekrankenversicherung ist für die Einreise in die USA hingegen keine Pflicht. 

Seit 2025 gelten folgende Neuerungen für die Einreise in die USA: 

  • Es wird geprüft, ob ein ePassport (elektronischer Reisepass mit Chip) vorliegt – ohne Chip ist keine ESTA-Genehmigung möglich.  
  • Es gelten strengere digitale Sicherheitsprüfungen im Antragsprozess, auch bei ESTA und Visum. 
  • Die ESTA-Kosten betragen 21 USD (inkl. 4 USD-Bearbeitungsgebühr und 17 USD-Genehmigungsgebühr). 

Wichtig: Weder ESTA noch ein Visum garantieren die Erlaubnis zur Einreise in die USA. Die finale Entscheidung trifft ein US-Grenzbeamter (CBP) bei der Einreise.  

FAQs

Die wichtigsten Fragen zur Auslandsreisekrankenversicherung

Bei kleineren Rechnungen, zum Beispiel für ambulante Behandlungen oder Medikamente, zahlen Sie als Versicherter diese in den USA in der Regel direkt vor Ort. Anschließend reichen Sie die Belege bei der R+V-Auslandsreisekrankenversicherung ein. Die Erstattung erfolgt in der Regel schnell und unkompliziert.  

Bei hohen Behandlungskosten, beispielsweise für eine Operation im Krankenhaus, kann die Kostenübernahme auch direkt zwischen der R+V und der Klinik abgewickelt werden. Dafür ist es wichtig, vorab Kontakt mit Ihrer Versicherung aufzunehmen, damit wir die Abwicklung direkt mit dem Krankenhaus in den Vereinigten Staaten klären können. 

Die R+V-Auslandsreisekrankenversicherung für die USA kann grundsätzlich auch noch kurz vor der Abreise abgeschlossen werden – als Versicherungsbeginn kann das aktuelle Datum gelten. Wichtig ist, dass der Antrag online vollständig ausgefüllt und die Einzugsermächtigung erteilt wurde, bevor Sie in Ihren Urlaub in die Vereinigten Staaten starten. Der Abschluss der Versicherung dauert in der Regel nur wenige Minuten. Dennoch ist es sinnvoll, den Versicherungsschutz rechtzeitig zu sichern, um unnötigen Stress vor Reisebeginn zu vermeiden. 

Die R+V-Auslandsreisekrankenversicherung deckt die ersten 45 Tage jeder Auslandsreise ab. Dies gilt für beliebig viele Reisen pro Jahr. Wenn Sie länger verreisen möchten, können Sie den Versicherungsschutz gegen einen Mehrbeitrag auf bis zu 730 Tage verlängern.  

Prüfen Sie die genauen Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags und beantragen Sie bei Bedarf eine Verlängerung des Versicherungsschutzes rechtzeitig. Bei Fragen zur Versicherungsdauer nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem R+V-Team auf. Wir stellen Ihnen gern weitere Informationen und Services zur Verfügung.

Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz vor Reiseantritt beginnt und für die gesamte Dauer des Auslandsaufenthalts gilt.

Die R+V-Auslandsreisekrankenversicherung deckt die ersten 45 Tage jeder Auslandsreise, auch für das Reiseziel USA, ab. Dies gilt für beliebig viele Reisen pro Jahr. Wenn Sie länger verreisen möchten, können Sie den Versicherungsschutz gegen einen Mehrbeitrag auf bis zu 730 Tage verlängern.  

Bei Fragen zur Versicherungsdauer nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem R+V-Team auf. Wir stellen Ihnen gern weitere Informationen und Services zur Verfügung.

Akute Erkrankungen und Notfälle, die während der Reise auftreten, sind grundsätzlich versichert. Chronische oder bereits vor Reiseantritt bekannte Erkrankungen sind jedoch in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, es sei denn, sie verschlechtern sich unerwartet. Eine genaue Prüfung der Tarifbedingungen ist daher vor Abschluss empfehlenswert. 

Ja, die R+V-Auslandsreisekrankenversicherung gilt weltweit, also nicht nur für die USA, sondern auch für alle weiteren Länder, die Sie während Ihrer Reise besuchen. Wichtig ist nur, dass Ihr Wohnsitz in Deutschland bleibt und die Reise vorübergehend ist. So genießen Sie weltweiten Versicherungsschutz, egal, wohin es Sie verschlägt. 

Achtung: Beachten Sie bei Ihrer Reiseplanung bitte auch die Hinweise und eventuellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amts.

Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Tarif.

Tarifart ARED und ARFD: Die R+V-Auslandsreiseversicherung verlängert sich automatisch, außer der Vertrag wird von Ihnen bis 30.09. eines jeden Jahres gekündigt. 

Tarifart JR (Kalenderjahres-Police): Diese Vertragsvariante endet automatisch am 31.12. eines jeden Jahres.

 

Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung

Sinnvolle Ergänzungen zu Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung USA

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