Der Bundesrat beschließt höhere Bußgelder, die ab 9. November 2021 gelten. Was ist der Bußgeldkatalog, welche Sanktionen drohen bei einer Ordnungswidrigkeit und was gilt ab dem 9.11.2021 – diese und weitere Fragen rund um Verkehrsverstöße haben wir für Sie im folgenden Artikel zusammengefasst.

Bußgeldkatalog: Regelverstöße im Straßenverkehr
Bußgeldkatalog
Temposünder und Falschparker müssen ab Dienstag, dem 9. November 2021 tiefer in die Tasche greifen, denn an diesem Tag tritt der durch den Bundesrat beschlossene neue Bußgeldkatalog in Kraft. Bund und Länder wollen insbesondere Fußgänger und Radfahrer besser vor dem Autoverkehr schützen. Die Einführung eines neuen Bußgeldkatalogs erfolgte bereits 2020, musste aber aufgrund rechtlicher Bedenken wieder zurückgenommen werden. Der Bußgeldkatalog wurde inzwischen überarbeitet und nun steht der zweite Anlauf an. Was künftig deutlich mehr kostet, sind vor allem Tempoverstöße, Falschparken und Halten in zweiter Reihe, Missachtung der Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse sowie die sogenannten Poserdelikte. Wer mehr als 70 km/h innerorts zu schnell fährt, muss künftig 800 Euro zahlen – das bislang höchste Bußgeld lag bei 680 Euro, um nur ein Beispiel zu nennen. Mehr Informationen zu den neu beschlossenen Strafen, finden Sie unten.
Aber mal ganz von vorne: Was ist eigentlich der Bußgeldkatalog und was beinhaltet er?
Der Bußgeldkatalog wird definiert als Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Alle erdenklichen Verkehrsverstöße und -delikte im Straßenverkehr werden im deutschen Bußgeldkatalog (offiziell: Bußgeldkatalog-Verordnung – BkatV) aufgelistet. Diese bundesweit geltende Bundesrechtsverordnung ersetzte alle davor geltenden Landesregelungen. Der Bußgeldkatalog wird in regelmäßigen Abständen ergänzt und aktualisiert.
Fahrverbot, Bußgeld oder Punkte – welche Sanktionen drohen bei einer Ordnungswidrigkeit?
Ein einfacher Verstoß gegen das Straßenverkehrsrecht heißt „Ordnungswidrigkeit“. Je nach ihrer Schwere wird die Regelüberschreitung unterschiedlich geahndet: Bei den „geringfügigen“ Überschreitungen fällt laut Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld an, bei den „gravierenden“ ein Bußgeld mit Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg und eventuell einem Fahrverbot.
Verwarnungsgeld: bei geringfügigen Überschreitungen
Mit der Verwarnung – meist verbunden mit einem Verwarnungsgeld von 5 bis 55 Euro – werden im Bußgeldkatalog kleine Unachtsamkeiten und geringfügigere Verkehrsordnungswidrigkeiten bestraft, beispielsweise:
- Fahren ohne Erste-Hilfe-Material
- Unterlassen des Blinkens beim Abbiegen
- Überschreiten der Anmeldefrist für die Hauptuntersuchung
Wenn Sie bezahlen, haben Sie keine weiteren Folgen zu befürchten und können die Mitteilung über das Verwarnungsgeld getrost abheften. Aber Vorsicht: Bei nicht fristgerechter Bezahlung steht ein Bußgeldverfahren ins Haus. Dabei können sich die Kosten schnell stark erhöhen.
Bußgeld: bei gravierenden Überschreitungen
Einen Bußgeldbescheid bekommen Sie, wenn Ihnen ein „gravierender“ Verstoß gegen Verkehrsregeln angelastet wird. Sofern Sie den Bescheid akzeptieren, müssen Sie mit einem Bußgeld von mindestens 40 Euro und mindestens einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg rechnen. Auch ein Fahrverbot ist möglich. Die Einzelheiten sind in dem jeweiligen Bußgeldbescheid aufgeführt. Sie können sich vorab aber natürlich auch im Bußgeldkatalog informieren. Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen gegen den Bescheid Einspruch zu erheben. Das sollten Sie allerdings nur tun, wenn Sie die vorgebrachten Anschuldigungen plausibel entkräften können. Wie man im Einzelnen vorgehen muss, steht im Bußgeldbescheid selbst: Er enthält eine genaue Rechtsmittelbelehrung..
Fahrverbot
Das auf bis zu sechs Monate begrenzte Fahrverbot soll den Führer eines Fahrzeugs zukünftig zu vorsichtigerer Fahrweise anhalten. Sofern Sie betroffen sind, erhalten Sie nach Ablauf der Sperrfrist Ihren Originalführerschein wieder zurück. Verhängt wird das Fahrverbot gemäß Bußgeldkatalog beispielsweise:
- erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung
- ungenügender Sicherheitsabstand
- Überfahren einer roten Ampel
- die Rotphase dauert schon länger als eine Sekunde an
Entzug der Fahrerlaubnis
In diesem Fall ist der Führerschein erst einmal wirklich weg: Er wird eingezogen und kann frühestens nach sechs Monaten, längstens nach fünf Jahren, bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erneut erworben werden.
Der Entzug der Fahrerlaubnis ist bei schweren, strafrechtlich relevanten Vergehen vorgesehen, beispielsweise wenn Sie sich mit zu hoher Blutalkoholkonzentration ans Steuer setzen – und sogar dann, wenn Sie aus dem Verkehr gezogen werden, ohne zuvor andere gefährdet zu haben.

Das aktuelle Punktesystem des Bußgeldkatalogs
Seit April 2020 werden nur noch Verstöße mit Punkten bestraft, die explizit eine Sicherheitsgefährdung darstellen. Die Verteilung setzt sich folgendermaßen zusammen:
- Einen Punkt gibt es bei schweren Verstößen. Dazu zählt laut Bußgeldkatalog beispielsweise das Telefonieren am Steuer mit dem Handy und nicht mittels einer Freisprechanlage.
Straftat | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Handynutzung während der Fahrt | 100 Euro | 1 | |
... plus Gefährdung | 150 Euro | 2 | 1 Monat |
... zusätzlich Sachbeschädigung | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
Handynutzung während des Fahrradfahrens | 55 Euro |
- Zwei Punkte plus ein Fahrverbot erhalten Betroffene bei sehr schweren Verstößen. Laut Bußgeldkatalog also unter anderem dann, wenn sie über eine rote Ampel fahren und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Einfacher Rotlichtverstoß (Rotphase kürzer als eine Sekunde): | |||
… über rote Ampel gefahren | 90 Euro | 1 | |
… mit Gefährdung | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
… mit Sachbeschädigung | 240 Euro | 2 |
1 Monat |
Qualifizierter Rotlichtverstoß (Rotphase länger als eine Sekunde): | |||
… über rote Ampel gefahren | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
… mit Gefährdung | 320 Euro | 2 | 1 Monat |
… mit Sachbeschädigung | 360 Euro | 2 | 1 Monat |

Sollten Sie während der Probezeit des Führerscheins über eine rote Ampel fahren, handelt es sich um einen A-Verstoß. Das bedeutet gemäß Bußgeldkatalog für Fahranfänger eine Verlängerung der Probezeit und ein Besuch bei einem Aufbauseminar.
- Mit drei Punkten werden schwere Straftaten geahndet. Dies bezieht sich auf Drogen und Alkohol am Steuer , aber auch auf unterlassene Hilfeleistung.
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
0-Prozent-Grenze nicht eingehalten (Probezeit) | 250 Euro | 1 | |
Ab 0,5 Promille | 500 Euro | 2 | 1 Monat |
… bereits Alkoholverstoß vorhanden | 1.000 Euro | 2 | 3 Monat |
… bereits zwei Alkoholverstöße in der Vergangenheit | 1.500 Euro | 2 |
3 Monat |
Ab 1,1 Promille | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe | 3 | Von Situation abhängig |
Weniger als 1,1 Promille, aber mit Ausfallerscheinungen | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe | 3 | Von Situation abhängig |
Sie haben für eine Ordnungswidrigkeit einen Punkt bekommen und wollen wissen, wie viele Punkte Sie in Flensburg haben? Wenden Sie sich einfach an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) . Dort erhalten Sie einen Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER). So behalten Sie ganz unkompliziert einen Überblick darüber, wie viele Punkte Sie durch Verstöße gegen den Bußgeldkatalog angesammelt haben.
Novelle tritt ab 9. November 2021 endlich in Kraft
Viele Änderungen des Bußgeldkatalogs von 2020 (StVO-Novelle) waren für fast 1,5 Jahre hinfällig. Das betraf vor allem Strafen bezüglich zu hoher Geschwindigkeiten. Es gab bei der letzten Aktualisierung der Bußgelder einen Formfehler. Dieser führte dazu, dass einige Richtlinien nicht galten. Nun wurde endlich eine Einigung erzielt. Der Bundesrat stimmte am 08. Oktober 2021 den Änderungen zu; diese treten nun zum 09. November 2021 in Kraft.
Geschwindigkeitsüberschreitungen und ihre Folgen
Der Bußgeldkatalog beinhaltet seit 28. April 2020 (durch Verzögerung der Novelle seit dem 09. November 2021) ebenfalls Änderungen bezüglich der Höchstgeschwindigkeiten. Werden Sie von einem Blitzer bei einer Überschreitung mit dem Pkw sowohl außerorts als auch innerorts erfasst, müssen Sie jetzt deutlich tiefer in die Tasche greifen. Die Bußgelder bei Verstößen von bis zu 20 km/h werden in der Bußgeldtabelle verdoppelt. Doch was bedeutet das im Detail?
Strafbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Bis 10 Km/h |
20 Euro |
-- |
-- |
11 bis 15 km/h |
40 Euro |
-- |
-- |
16 bis 20 km/h |
60 Euro |
-- |
-- |
21 bis 25 km/h |
100 Euro |
1 |
-- |
26 bis 30 km/h |
150 Euro |
1 |
1 Monat |
31 bis 40 km/h |
200 Euro | 1 | 1 Monat |
41 bis 51 km/h |
320 Euro | 2 | 1 Monat |
51 bis 60 km/h |
480 Euro | 2 | 1 Monat |
61 bis 70 km/h |
600 Euro | 2 | 2 Monate |
Über 70 km/h |
700 Euro | 2 | 3 Monate |
Strafbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Bis 10 Km/h |
30 Euro |
-- |
-- |
11 bis 15 km/h |
50 Euro |
-- |
-- |
16 bis 20 km/h |
70 Euro |
-- |
-- |
21 bis 25 km/h |
115 Euro |
1 |
-- |
26 bis 30 km/h |
180 Euro |
1 |
-- |
31 bis 40 km/h |
260 Euro | 2 | 1 Monat |
41 bis 51 km/h |
400 Euro | 2 | 1 Monat |
51 bis 60 km/h |
560 Euro | 2 | 2 Monate |
61 bis 70 km/h |
700 Euro | 2 | 3 Monate |
Über 70 km/h |
800 Euro | 2 | 3 Monate |
Kein Halten auf Schutzstreifen erlaubt
Bis 2019 war es Autofahrern möglich, auf einem Fahrrad-Schutzstreifen bis zu drei Minuten zu parken. Seit April 2020 sehen die Neuerungen im Bußgeldkatalog ein Halteverbot vor. Wenn Sie sich nicht daran halten, drohen Bußgelder bis zu 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Rettungsgasse
Immer häufiger wird deutlich, dass sich Autofahrer nicht an die Regeln halten, wenn es darum geht, eine Rettungsgasse zu bilden. Teilweise nutzen Verkehrsteilnehmer diese sogar aus, um sich im Stau schneller fortzubewegen. Das Ergebnis: Die Rettungskräfte stehen vor der schwierigen Aufgabe, sich zum Opfer eines Verkehrsunfalls durchkämpfen zu müssen. Der Bußgeldkatalog sieht vor, dass Verstöße mit bis zu 320 Euro, zwei Punkten und sogar einem Fahrverbot geahndet werden dürfen.
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Keine Rettungsgasse gebildet, Behinderung der Rettungskräfte. |
200 Euro |
2 |
1 Monat |
… mit Behinderung |
240 Euro |
2 |
1 Monat |
… mit Gefährdung |
280 Euro |
2 |
1 Monat |
… mit Sachbeschädigung |
320 Euro |
2 |
1 Monat |
Keine freie Bahn für Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht oder Martinshorn |
240 Euro |
2 |
1 Monat |
… mit Gefährdung |
280 Euro |
2 |
1 Monat |
… mit Sachbeschädigung |
320 Euro |
2 |
1 Monat |
Unberechtigte Nutzung (außerorts) einer Rettungsgasse |
240 Euro |
2 |
1 Monat |
… mit Behinderung |
280 Euro |
2 |
1 Monat |
… mit Gefährdung |
300 Euro |
2 |
1 Monat |
… mit Sachbeschädigung |
320 Euro |
2 |
1 Monat |

Abstandsregelungen beim Überholen von Radfahrern
Vor der StVO-Novelle im April 2020 gab es keine einheitlichen Regelungen bezüglich des Abstandes zu Fahrradfahrern während des Überholvorgangs. Als Handlungsgrundlage fungierten lediglich Gerichtsurteile. Dies hat sich geändert. Seit 2020 findet sich in der Straßenverkehrsordnung ein entsprechender Vermerk:
„Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.“
Gemäß Bußgeldkatalog fallen bei Nichteinhaltung der Regelungen Bußgelder in Höhe von 30 Euro an. Deutlich teurer, nämlich 80 Euro und ein Punkt in Flensburg, wird es, wenn Sie beim Überholen von Personen (z.B. Kinder, hilfsbedürftige oder ältere Personen) nicht ausreichend Abstand einhalten.
Müssen Sie bei Verstößen im Ausland Punkte in Flensburg befürchten?
Nein. Wenn Sie im Ausland eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, hat dies keinerlei Auswirkungen auf Ihr Punktekonto in Deutschland. Der Bußgeldkatalog bezieht sich lediglich auf Verstöße innerhalb der Bundesrepublik. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie vollkommen straffrei bleiben. Bußgelder fürs falsches Autofahren im Ausland müssen Sie dennoch bezahlen.
Diese wichtige Änderung gibt es im Bußgeldkatalog ab 01.01.2021
Wie jedes Jahr wurden im Verkehrsrecht Änderungen vorgenommen – so auch im Bußgeldkatalog.
Immer häufiger sind nicht nur Unfälle auf deutschen Straßen ein Problem. Viel schlimmer sind die sogenannten Gaffer, die extra langsam fahren, um ein Foto oder ein Video des Unfallortes zu machen. Das Gesetz gegen Gaffer hat bisher leider nicht den Erfolg gebracht, den sich die Regierung erhoffte. Gleichzeitig sind sie eine Behinderung der Rettungskräfte bei ihrer Arbeit. Gaffer gefährden Menschenleben. Mit einer neuen Änderung des Bußgeldkatalogs soll dies verhindert werden: Bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe und / oder eine Geldstrafe drohen Schaulustigen. Bisher war es so, dass nur das Filmen oder Fotografieren lebendiger Personen bestraft wurde. Nun gilt dies auch für Verstorbene.Genaue Beträge erfahren Sie in unserem Beitrag über Bußgelder und Strafen fürs Gaffen.
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