Während der Dauer der Ruheversicherung muss das Fahrzeug in einer Garage oder auf einem umfriedeten Abstellplatz stehen. Das Fahrzeug darf außerhalb dieses Platzes nicht gefahren werden. Ausnahmen sind Fahrten zur An- und Abmeldung, Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung.