Hilfecenter

    Ist eine nachträgliche Änderung des Versicherungsbeginns möglich?

    Nein, bei der R+V ist es nicht möglich, den Versicherungsbeginn zu ändern.

    Das können Sie jetzt tun:

    • Bei einem Versicherungswechsel widerrufen Sie bitte Ihren bisherigen Antrag und stellen Sie anschließend einen neuen Antrag. 
    • Bei der Neuzulassung wird uns das Datum automatisch von der Zulassungsstelle mitgeteilt. Ist Ihr Versicherungsbeginn also später als beantragt, müssen Sie nichts weiter tun.

     

    Wenn Sie ehemaliger R+V24-Kunde sind oder ab dem 01.07.2022 Ihren Kfz-Versicherungsvertrag online abgeschlossen haben, erhalten Sie hier im Hilfecenter alle Antworten auf Ihre Fragen. Für Kfz-Kunden, die vor dem 01.07.2022 über www.ruv.de abgeschlossen haben, gilt dieser Link.

     

    Bei weiteren Fragen nutzen Sie unsere Suche. Wir haben bereits viele Fragen für Sie beantwortet.

    Haben Sie eine Frage zu Ihrem Vertrag? Loggen Sie sich bitte ins Kfz-Vertragscenter ein und senden Sie uns eine Mitteilung. Wählen Sie dazu Ihren Vertrag aus und klicken Sie unter „Aktionen“ auf „Mitteilung senden“.

     

    Ähnliche Fragen

    Ein Widerruf ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss möglich. 

    1. Loggen Sie sich in Ihr Kfz-Vertragscenter ein
    2. Unter Übersicht wählen Sie den entsprechenden Antrag mit Klick auf die Vertragsnummer aus
    3. Unter Aktionen klicken Sie auf Antrag widerrufen

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    1. Loggen Sie sich in Ihr Kfz-Vertragscenter ein
    2. Unter Übersicht wählen Sie den entsprechenden Antrag mit Klick auf die Vertragsnummer aus
    3. Unter Aktionen klicken Sie auf Antrag ändern

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    Ihre R+V-Versicherung können Sie online über Ihr Kfz-Vertragscenter kündigen. Eine schriftliche Kündigung ist nach einer Online-Kündigung im Kfz-Vertragscenter nicht nötig.

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