² Berechnungsgrundlage einer R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige unter folgenden Kriterien: Tarifvariante classic, Eintrittsalter 23 Jahre, Berufsgruppe A, Endalter 67 Jahre, 1.000 EUR Monatsrente, Nichtraucher
³ Außerhalb der Karenzzeit können Sie bis zum Alter von 50 Jahren während der Versicherungsdauer bei Eintritt von bestimmten Ereignissen wie z. B. Heirat oder Geburt eines Kindes im Rahmen der Nachversicherungsgarantie Ihren Versicherungsschutz erhöhen, sofern keine Leistungen aus der Versicherung erbracht oder beansprucht wurden. Dies gilt vorbehaltlich der finanziellen Angemessenheit gemäß den AVB-Regelungen (z. B. max. 80 % vom aktuellen Nettoeinkommen unter Anrechnung von bereits bei uns oder anderen Anbietern bestehenden oder beantragten BU-Anwartschaften).
Mit der R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige sichern Sie Ihr Einkommen mit klar definierten Leistungsvorteilen ab. Diese sind Bestandteil der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und bestimmen den Umfang Ihres Versicherungsschutzes. Bitte beachten Sie: Für einzelne Vorteile gelten bestimmte Möglichkeiten und Voraussetzungen. Details finden Sie direkt beim jeweiligen Vorteil über den i-Button. Diese Vorteile bietet Ihnen die R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige:
In der folgenden Tabelle erfahren Sie mit nur wenigen Angaben, wie hoch der Beitrag für eine R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige ausfallen könnte und welche Leistungen Sie erwarten können. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den angegebenen monatlichen Beiträgen um Beispiele handelt. Sie gelten für Nichtraucher ohne gesundheitliche Einschränkungen bei einem Abschluss des Vertrags einer R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung auf ein Endalter von 67 Jahren. Ihr tatsächlicher Beitrag kann höher oder niedriger ausfallen. Eine genaue Beispielrechnung erstellen wir gerne mit Ihnen gemeinsam vor Ort oder am Telefon.
Für unsere Leistungen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung classic (BV29), comfort (BV30) und premium (BV31) mit dem Stand jeweils 01.04.2026.
- persönlich oder digital
- unverbindlich
- individuell
Mit unseren Zusatzbausteinen können Sie Ihre R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung als Selbstständiger schon bei Vertragsabschluss ganz nach Ihren Wünschen gestalten. Zu Beginn des Vertrags können Sie im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) folgende Zusatzbausteine auswählen:
Max führt eine kleine Maler- und Lackierfirma. Auf den Baustellen ist er täglich körperlich gefordert und er hat sich in den letzten Jahren einen exzellenten Ruf erarbeitet. Doch schließlich zwingen ihn chronische Rückenprobleme zur Aufgabe seiner Arbeit.
In diesem Fall hilft ihm eine Berufsunfähigkeitsversicherung: Ist Max infolge von einer Krankheit, einer Körperverletzung oder eines Kräfteverfalls voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen mindestens zu 50 % außerstande, seinem zuletzt ausgeübten Beruf nachzugehen, erhält er die vereinbarte BU-Rente – wenn die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein weiterer Vorteil ist: Die R+V verzichtet auf die Prüfung einer möglichen Umorganisation. Max muss also nicht nachweisen, dass er seinen Betrieb nicht durch organisatorische Änderungen weiterführen könnte.
Sarah arbeitet als freie Grafikdesignerin. Eines Tages erhält sie die Diagnose Brustkrebs, eine sofortige Behandlung ist erforderlich. Als Selbstständige droht ihr durch die lange Ausfallzeit ein Einkommensloch.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung der R+V greift in solchen Fällen sofort: Sie zahlt bis zu 15 Monatsrenten, die die Kosten während ihrer Behandlung decken. Die Sofortzahlung erfolgt unabhängig von der offiziellen Feststellung der Berufsunfähigkeit. Sarah kann sich vollkommen auf ihre Genesung konzentrieren, denn sie ist finanziell durch diese Leistung der R+V abgesichert.
Tom ist Freiberufler und arbeitet als Marketingberater. Der berufliche Druck und der dauerhafte Stress belasten ihn zunehmend. Schließlich wird bei ihm ein Burnout festgestellt. Tom kann seine Projekte nicht wie gewohnt bearbeiten und wichtige Termine nicht mehr wahrnehmen.
Wenn Tom aufgrund des Burnouts berufsunfähig wird und die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind, erhält er die vereinbarte BU-Rente. So kann er sich finanziell entlastet auf seine Behandlung und Genesung konzentrieren. Die R+V verzichtet außerdem auf die Prüfung einer möglichen Umorganisation — unabhängig davon, wodurch die Berufsunfähigkeit ausgelöst wurde.
Lena ist selbstständige Fotografin. Bei einem Ausflug stürzt sie schwer und verletzt sich am Knie. Sie kann für eine längere Zeit nicht stehen, knien oder ihre Fotoausrüstung tragen. Vor-Ort-Shootings und längere Fototermine sind dadurch nicht mehr wie gewohnt möglich.
Lena hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Diese kann ihr in dieser Situation finanziell helfen: Ist Lena wegen der Unfallverletzung voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen mindestens zu 50 % berufsunfähig, erhält sie eine vereinbarte BU-Rente – wenn die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.
David ist selbstständiger IT-Berater und betreut regelmäßig internationale Projekte. Während eines Aufenthalts in den USA erleidet er einen schweren Schlaganfall. Die gesundheitlichen Folgen sind so stark, dass er seine Beratungs- und Projektarbeit nicht mehr ausüben kann.
David hat eine R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Ist er infolge des Schlaganfalls voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen mindestens zu 50 % außerstande, seinem zuletzt ausgeübten Beruf nachzugehen, erhält er die vereinbarte BU-Rente – wenn die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Versicherungsschutz der R+V gilt weltweit, also auch während seines Aufenthalts in den USA.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da der Beitrag von verschiedenen Faktoren abhängt. Die Höhe der gewünschten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente sowie die vereinbarte Versicherungs- und Leistungsdauer wirken sich in jedem Fall auf die Höhe des Beitrags aus. Weitere wichtige Faktoren sind unter anderem die berufliche Tätigkeit, das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand und der gewählte Tarif. Dabei gilt grundsätzlich: Je risikoreicher ein Beruf eingestuft wird, desto höher kann der Beitrag ausfallen.
In einer individuellen Beratung ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen, welcher Versicherungsschutz zu Ihrem Bedarf passt und wie hoch der persönliche Beitrag ausfallen kann.
Wir empfehlen Ihnen, 80 % Ihres monatlichen Nettoeinkommens als monatliche Berufsunfähigkeitsrente abzusichern. So können Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit einen großen Teil des wegfallenden Einkommens ersetzen und Ihre laufenden finanziellen Verpflichtungen weiterhin finanzieren. Welche Rentenhöhe zu Ihrer persönlichen Situation passt, klären Sie am besten in einer individuellen Beratung.
Die abstrakte Verweisung kann Versicherte in allen Berufen betreffen. Dabei könnte der Versicherer Sie auf eine andere berufliche Tätigkeit verweisen, die zu Ihrer Ausbildung, Ihren Fähigkeiten und Ihrer bisherigen Lebensstellung passt – auch wenn Sie diese Tätigkeit tatsächlich nicht ausüben. Verzichtet der Versicherer auf die abstrakte Verweisung, ist eine solche rein theoretische Verweisung ausgeschlossen.
Die Umorganisationsprüfung ist insbesondere für Selbstständige relevant. Der Versicherer kann dabei prüfen, ob Sie Ihren Betrieb zumutbar umorganisieren und anschließend weiter beruflich tätig sein könnten. Ist das möglich, liegt keine Berufsunfähigkeit im Sinne der entsprechenden Versicherungsbedingungen vor.
Bei der hier dargestellten R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung verzichten wir sowohl auf das Recht der abstrakten Verweisung als auch auf die Prüfung einer Umorganisation.
Mit der Nachversicherungsgarantie können Sie Ihre vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Risikoprüfung erhöhen. Das ist bei bestimmten, in den Versicherungsbedingungen genannten Ereignissen und zu festgelegten Zeitpunkten auch ohne konkreten Anlass möglich.
Mögliche Anlässe sind beispielsweise die erstmalige Aufnahme einer hauptberuflichen Selbstständigkeit, eine Heirat oder die Geburt eines Kindes. Auch eine deutliche Einkommenssteigerung kann eine Erhöhung ermöglichen. Dafür muss Ihr Jahreseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit im abgelaufenen Kalenderjahr jedoch mindestens 20 % über dem durchschnittlichen Jahreseinkommen der 3 vorangegangenen Kalenderjahre liegen.
Für die Erhöhung gelten bestimmte Voraussetzungen, Fristen und Höchstgrenzen. Welche Regelungen für Sie gelten, richtet sich nach Ihrem Tarif und den zugehörigen Versicherungsbedingungen.
Der Grund ist, dass viele Selbstständige nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und deshalb keine Pflichtbeiträge zahlen. Damit erfüllen sie häufig nicht die Voraussetzungen für eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Eine Ausnahme sind u.a. selbstständige Handwerker mit einem zulassungspflichtigen Gewerbe. Sie müssen 18 Jahre lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Ein Anspruch besteht in der Regel nur, wenn die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ist und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden.
Wenn Sie Ihre Selbstständigkeit aufgeben und in einen anderen Beruf wechseln, bleibt Ihr Versicherungsschutz Ihrer R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung bestehen. Sie müssen den Berufswechsel nicht anzeigen. Auch Ihre Berufsgruppeneinstufung verschlechtert sich nicht allein aufgrund des Wechsels. Versichert ist dann Ihr aktueller Beruf, auch wenn die R+V diese Tätigkeit bei einem Neuabschluss nicht versichern würde.
Gerne beraten wir Sie auf Wunsch auch dazu, wie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zu Ihrer neuen beruflichen Situation passt, wenn Sie Ihre Selbstständigkeit aufgeben.