altersvorsorge-ratgeber-stage

    Betriebliche Altersvorsorge

    Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer

    Jasmin Fröhlich ist seit knapp 15 Jahren in einem Ingenieurbüro tätig. Dem Gründer und Eigentümer des Ingenieurbüros war Fröhlichs kaufmännisches Talent gleich aufgefallen. Die Ingenieurin stieg daher früh zur Assistentin des Unternehmensgründers auf und wurde bald darauf dessen Geschäftsführerin.

    Von der Angestellten zur Unternehmerin

    Der Eigentümer möchte die GmbH an seine langjährige Geschäftsführerin Jasmin Fröhlich verkaufen. Mit den unternehmerischen Herausforderungen ist diese bestens vertraut. Eine Herausforderung ist jedoch neu, und die betrifft ihre persönliche Altersvorsorge. Als Gesellschafterin und Geschäftsführerin muss sie ab sofort alleine für ihren Lebensabend vorsorgen. Die gesetzliche Rentenversicherung ist von nun an nicht mehr für sie zuständig. Sie behält lediglich die bis dahin erworbenen bescheidenen gesetzlichen Rentenansprüche.

    iStock-511665503.jpg

    Ruhestandsplanung für Gesellschafter-Geschäftsführer

    Gesellschafter-Geschäftsführer haben eine Sonderstellung: Sie sind Unternehmer und Arbeitnehmer zugleich. Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen meist nicht oder nur in geringem Maße. Die daraus entstehende Versorgungslücke sollte geschlossen werden, um den erarbeiteten Lebensstandard auch im Alter zu erhalten. Der Gesetzgeber räumt hierzu dem Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) wie auch dem Unternehmen erhebliche Steuervorteile ein.

    Gesellschafter-Geschäftsführer sind Unternehmer und Arbeitnehmer zugleich

    Unterschiedliche Vorsorgekonzepte je nach Unternehmensphase

    Genau wie Jasmin Fröhlich durchläuft auch ihr Unternehmen verschiedene Phasen. Für jede dieser Phasen, ob Gründungs-, Aufbau- und Wachstumsphase sowie bei Generationswechsel und Unternehmensübertragung, ergeben sich spezielle Versorgungsbedürfnisse für Führungskräfte, Mitarbeiter und den Gesellschafter-Geschäftsführer.

    • Gründungsphase: In der Gründungsphase eines Unternehmens steht zum Beispiel eher eine Grundversorgung der Mitarbeiter und des Inhabers im Vordergrund.
    • Aufbauphase: In der Aufbauphase sollte bei entsprechender guter wirtschaftlicher Situation des Unternehmens auch über einen Ausbau und eine Anpassung der Versorgung nachgedacht werden.
    • Unternehmensübergabe: Bei Unternehmensübergabe, zum Beispiel kurz vor Rentenbeginn des Geschäftsführers, müssen vorhandene Hürden wie nicht ausfinanzierte Pensionszusagen geregelt werden. Wichtig ist auch ein Vorsorgecheck: Reicht die Rente, ist sie bei Ausscheiden aus dem Unternehmen sichergestellt oder muss für den Pflegefall vorgesorgt werden?

    So funktioniert das Stufenkonzept der R+V

    Für die individuelle Konzeption Ihrer Versorgungslösung bietet die R+V verschiedene Ausbaustufen bzw. Varianten an:

    • Als Basisversorgung, z. B. in der Unternehmensgründungsphase, eine Direktversicherung oder eine private Altersversorgung, deren steuerlicher Förderrahmen begrenzt ist.
    • Um eine angemessene Versorgung zu erreichen, können Sie mit einer Pensionszusage oder Unterstützungskasse (VGU), jeweils mit R+V-Rückdeckungsversicherung, sehr hohe Versorgungsleistungen absichern.
    • Ergänzend und ganz flexibel können auch Tantiemen in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden. Vorteil der betrieblichen Altersversorgung: Sie können Ihre Vorsorge als Betriebsausgaben absetzen und damit steuerliche Vorteile für sich und das Unternehmen nutzen.

    Gemeinsam finden wir eine Lösung, die zu Ihnen passt

    Als erfahrener Firmenversicherer beraten wir Sie gerne und finden mit Ihnen gemeinsam eine maßgeschneiderte Lösung, die zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passt.

    Unsere Experten stehen Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

    Jetzt beraten lassen

    Die besonderen Vorteile der betrieblichen Altersversorgung

    • Der Aufbau der zusätzlichen Versorgung ist bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Zusätzlich sind die Beiträge bis zu dieser Höhe sozialversicherungsfrei. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden erst auf die später ausgezahlten Rentenleistungen fällig. Das ist meist vorteilhafter, da Rentner oft über weniger Einkünfte verfügen und einen niedrigeren Steuersatz haben.

    • Darüber hinaus kann das Unternehmen die Arbeitgeberbeiträge als Betriebsausgabe absetzen. Somit profitieren das Unternehmen und der Gesellschafter-Geschäftsführer gleichermaßen von der betrieblichen Altersversorgung.

    • Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass auch die Familie sowie das Risiko der Berufsunfähigkeit finanziell abgesichert werden können.

    Unser Tipp: Ertragschancen nutzen und Sicherheit genießen

    Neben einer klassischen, an festen Zinssätzen orientierten Altersvorsorge gibt es inzwischen auch immer mehr Produkte, die an der Entwicklung der Wertpapiermärkte partizipieren. So können die R+V-Pensionszusage sowie die R+V-Unterstützungskasse auch als R+V-bAV IndexInvest (betriebliche Altersversorgung IndexInvest) abgeschlossen werden. Das Besondere daran ist die Teilnahme an der Wertentwicklung des Euro Stoxx 50. Und zwar ohne dass sich Gesellschafter-Geschäftsführer Gedanken um Wertverluste machen müssen.

    iStock-511789927.jpg

    Worauf Sie bei der Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung achten müssen

    An die Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung werden ganz besondere rechtliche Anforderungen gestellt. Um eine gesetzeskonforme Versorgung zu gewährleisten, wenden Sie sich am besten direkt an Ihren R+V-Experten vor Ort. Er entwickelt gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Konzept für Ihre Gesellschafter Geschäftsführer Versorgung.

    Jetzt beraten lassen


     

    Produkte zu diesem Ratgeber-Artikel

    Das könnte Sie auch interessieren


    Zuletzt aktualisiert: Februar 2020

    R+V-Team

    Mehr als nur die Versicherung! Das R+V-Team schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um die Produktpalette der R+V. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles rund um das Thema Versicherungen zu teilen.