Der Tod eines geliebten Menschen ist ein großer Verlust. Trotz Trauer müssen die Angelegenheiten des Verstorbenen geregelt werden. Das gilt ebenso für Versicherungen, die der Angehörige oftmals hinterlässt.
Rund um die Familie
Altersvorsorge: Was passiert damit im Todesfall?
Stirbt ein Angehöriger, müssen die Hinterbliebenen die Versicherungsangelegenheiten regeln. Auch Versicherungen zur Altersvorsorge, die von dem Verstorbenen abgeschlossen wurden, wie beispielsweise eine Lebensversicherung, eine Riester- und Rürup-Rentenversicherung oder eine betriebliche Altersvorsorge, sollten gesichtet werden. Doch was passiert mit diesen Versicherungen im Todesfall? Auf was müssen Hinterbliebene achten, damit keine finanziellen Ansprüche auf Versicherungsleistungen verloren gehen?
Versicherer schnell informieren
Gerade wenn ein Mensch früh oder unerwartet stirbt, stellt sich bei Hinterbliebenen zu Recht die Frage: Können wir als Angehörige Ansprüche bei Versicherungen zur Altersvorsorge erheben? Schließlich hat der Verstorbene eventuell seit Jahrzehnten in seine Versicherung zur Altersvorsorge eingezahlt. Der Versicherungsnehmer kann zwar zu Lebzeiten Vorkehrungen zur Absicherung der Hinterbliebenen treffen, aber diese müssen bei seinem Tod, trotz aller Trauer, schnell handeln. Denn andernfalls kann es passieren, dass Ansprüche auf Leistungen verloren gehen. Deshalb sollten Hinterbliebene möglichst schnell alle Unterlagen heraussuchen und sich mit den Versicherungsunternehmen in Verbindung setzen.
Frist einhalten
Unfall- und Lebensversicherungen müssen meist innerhalb von zwei Tagen über den Tod des Versicherungsnehmers informiert werden. Der Hintergrund: In manchen Fällen ist eine Untersuchung der Todesursache inklusive einer eventuellen Obduktion erforderlich.
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Den Sterbefall beim Standesamt melden und eine Sterbeurkunde ausstellen lassen.
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Die amtliche Sterbeurkunde mit Geburtsdatum und Geburtsort bei dem Versicherungsunternehmen vorlegen.
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Gegebenenfalls erfragen, ob ein ärztliches Zeugnis über die Todesursache vorgelegt werden muss.
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Den Versicherungsschein im Original vorlegen – vorher eine Fotokopie anfertigen.
Unterlagen als Einschreiben versenden
Da der Versicherungsschein im Original an das Versicherungsunternehmen geschickt werden muss, sollten Sie beim Versenden der Unterlagen kein Risiko eingehen: Versenden Sie die Unterlagen als Einschreiben an die Versicherung.
Häufig wird die Versorgung der Familie über Lebensversicherungen abgedeckt. Bei Lebensversicherungen unterscheidet man zwischen
- der kapitalbildenden Lebensversicherung und
- der Risikolebensversicherung.
Haben Sie Ihre Altersvorsorge im Blick?
Kapitalbildende Lebensversicherung
Risikolebensversicherung
Beitragsrückgewähr
Stirbt der Versicherte vor Rentenbeginn und ist für die Ansparphase eine Beitragsrückgewähr mitversichert, wird die vertraglich vereinbarte Versicherungsleistung an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt. Wenn keine bezugsberechtigte Person bestimmt ist, fällt die Versicherungsleistung in den Nachlass des Verstorbenen, vorausgesetzt, er ist Versicherungsnehmer.
Rentengarantiezeit
Sofern für die Zeit nach dem Rentenbeginn eine Garantiezeit vereinbart ist, wird die vertraglich vereinbarte Versicherungsleistung an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt. Wenn keine bezugsberechtigte Person bestimmt ist, fällt die Versicherungssumme in den Nachlass des Verstorbenen, vorausgesetzt, er ist Versicherungsnehmer.
Hinterbliebenenrente
Bei einer privaten Rentenversicherung kann auch eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden. Sie setzt im Todesfall des Versicherten ein und läuft bis zum Tod der mitversicherten Person. Die mitversicherte Person ist dann der Bezugsberechtigte. Das kann zum Beispiel der Ehepartner sein, der eingetragene Lebenspartner, ein Bekannter oder auch der Geschäftspartner. Die Hinterbliebenenrente wird unabhängig davon gezahlt, ob der Versicherte im Rentenbezug oder in der Aufschubzeit verstirbt. Das heißt: Die Hinterbliebenenrente wird sofort nach dem Tod der versicherten Person gezahlt, auch wenn die Rentenphase noch nicht erreicht ist.
Die Riester-Rentenversicherung ist eine staatlich geförderte Rentenversicherung. Das Geld aus einer Riester-Rentenversicherung kann bei Tod des Versicherten weitervererbt werden. Die staatliche Förderung, die sich aus Zulagen und Steuererleichterungen zusammensetzt, ist aber in manchen Fällen an den Staat zurückzuzahlen.
Todesfall in der Ansparphase
Todesfall in der Auszahlphase
Bei der BasisRente (Rürup-Rente) handelt es sich um eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Damit die Rürup-Rente steuerlich vom Staat begünstigt wird, darf sie unter anderem nicht vererbbar oder übertragbar sein. Eine Hinterbliebenenabsicherung ist ähnlich der gesetzlichen Rentenversicherung nur für den Ehepartner oder den eingetragenen Lebenspartner (jeweils als lebenslange Rentenzahlung) sowie für waisenrentenberechtigten Kinder (als befristete Rentenzahlung) möglich. Eine Absicherung über diesen Personenkreis hinaus ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge.
Waisenrentenberechtigte Kinder
Die gesetzliche Vorschrift für waisenberechtigte Kinder wird im § 67 Sozialgesetzbuch VII geregelt. Ob ein Kind waisenberechtigt ist, wird von der Deutschen Rentenversicherung geprüft.
Von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Waisenrente bekommen können
- leibliche oder adoptierte Kinder,
- Stiefkinder und Pflegekinder, die im Haushalt des Verstorbenen lebten,
- Enkel und Geschwister, die im Haushalt des Verstorbenen lebten oder von ihm überwiegend unterhalten wurden.
Bei der betrieblichen Altersversorgung bauen Arbeitnehmer ihre Altersversorgung auf. Sie erhalten eine lebenslange Altersrente. Aber auch eine Absicherung der Familie im Todesfall ist über die betriebliche Altersversorgung möglich.
Hinterbliebenenversorgung vor Rentenbeginn
Hinterbliebenenversorgung nach Rentenbeginn
Zuletzt aktualisiert: März 2017
R+V-Team
Mehr als nur die Versicherung! Das R+V-Team schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um die Produktpalette der R+V. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles rund um das Thema Versicherungen zu teilen.