Wer gilt als schwerbehindert?
Als schwerbehindert gelten Menschen, die voraussichtlich länger als sechs Monate durch körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen in ihrer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt sind.
Ob bei Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen eine Schwerbehinderung vorliegt, hängt von den gesundheitsbedingten Einschränkungen ab. Der Amtsarzt des Versorgungsamtes beurteilt anhand der medizinischen Unterlagen und Diagnosen den Grad der Behinderung (GdB).
Grundlage für diese Einschätzung ist der sogenannte Grad der Schädigung (GdS), der in der GdS-Tabelle festgehalten ist. Diese Tabelle enthält Richtwerte dafür, wie stark körperliche oder psychische Schädigungen bewertet werden. Im Einzelfall kann der tatsächliche Wert jedoch abweichen, da die individuelle Lebenssituation stets berücksichtigt wird.
Die aktuelle GdS-Tabelle mit den offiziellen Richtwerten finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz.
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