Zu Beginn einer Pflegesituation gibt es viel zu organisieren. Als pflegender Angehöriger ist es wichtig, zunächst zu erfahren, welche Leistungen Ihnen zustehen und an wen Sie sich wenden können, um die Pflege bestmöglich zu gestalten. Ein Pflegeberater oder eine Pflegefachkraft unterstützt Sie individuell und organisiert gemeinsam mit Ihnen Schritt für Schritt den Pflegealltag. Die Pflegekasse schlägt Ihnen automatisch eine Pflegeberatung vor und übernimmt die Kosten. So können Sie kostenlos – unabhängig vom Pflegegrad umfassende Informationen über Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten.
Pflegeberatung: Individuelle Unterstützung in der Pflege & Checkliste für das Beratungsgespräch
So läuft das Beratungsgespräch ab
Haben Sie bereits einen Antrag auf einen Pflegegrad gestellt oder steht dieser schon fest? Dann haben Sie nach § 7a SGB XI als pflegender Angehöriger das Recht auf eine individuelle Pflegeberatung. Diese Beratung hilft Ihnen, die häusliche Pflege zu organisieren, die Pflegebedürftigkeit richtig einzuschätzen und die notwendigen Hilfsmittel oder Pflegesachleistungen zu beantragen.
Die Pflegekasse schlägt Ihnen spätestens zwei Wochen nach dem Antrag eine passende Beratungsstelle vor. Sie müssen dafür keinen eigenen Antrag stellen. Die Berater rechnen direkt mit der Pflegekasse ab – Sie zahlen nichts im Voraus.
Auch wenn der Antrag schon länger zurückliegt, haben Sie weiterhin Anspruch auf eine Pflegeberatung, besonders wenn sich die Pflegesituation Ihrer Angehörigen verändert. Nehmen Sie dazu Kontakt mit der Pflegekasse auf – sie vermittelt Ihnen eine passende Beratungsstelle.
Gute Pflegeberatung für Angehörige
Eine umfassende Pflegeberatung ist individuell und vermittelt verständliche und umfassende Informationen. Lassen Sie sich beim ersten Beratungsgespräch am besten zu Hause in vertrauter Umgebung beraten. Alternativ können Sie die Pflegeberatung auch in Pflegestützpunkten, bei kommunalen Stellen, telefonisch oder online wahrnehmen.
Beim Beratungsgespräch in der Pflege wird ermittelt, welche Unterstützung Ihre pflegebedürftigen Angehörigen benötigen und wie Sie als pflegender Angehöriger entlastet werden können. Es geht um den Pflegebedarf, den Gesundheitszustand, den Alltag, die Barrierefreiheit der Wohnung und mögliche Hilfsmittel.
Auf dieser Grundlage wird ein Versorgungsplan erstellt, der alle relevanten Maßnahmen umfasst. Der Berater vermittelt Kontakte zu ambulanten Pflegediensten, Wohlfahrtsverbänden, kommunalen Beratungsstellen, Arztpraxen oder ehrenamtlichen Gruppen. Außerdem werden Kosten und Kostenträger festgehalten. Diese gute Beratung hilft Ihnen, die Qualität in der Pflege zu sichern und Ihre häusliche Betreuung bestmöglich zu organisieren.
Vorbereitung auf das Beratungsgespräch
Die Vorbereitung auf das Beratungsgespräch in der häuslichen Pflege ist entscheidend, um umfassende Informationen zu erhalten und fundierte Entscheidungen zu treffen.
Sammeln Sie wichtige Unterlagen: Pflegegrad-Bescheid, Medikamentenliste, ärztliche Befunde, bestehende Pflegedokumentationen und ggf. alte Bescheide. Notieren Sie, welche Tätigkeiten für Ihre pflegebedürftigen Angehörigen im Alltag schwierig sind (z. B. Körperpflege, Mobilität, Ernährung, Hausarbeit).
Überlegen Sie, welche Unterstützung Sie als betreuender Angehöriger benötigen: z. B. Entlastung, Umbauten, Hilfsangebote oder Pflegehilfsmittel. Schreiben Sie Ihre Fragen und Ziele auf und nehmen Sie beim Beratungstermin ggf. eine Vertrauensperson mit. So wird das Gespräch effizient und Sie können die Pflege Ihrer Angehörigen optimal gestalten.
Ablauf der Pflegeberatung Schritt für Schritt erklärt:
1. Bedarfsklärung: Welche Situationen sind schwierig?
2. Beratung: Wo wird Hilfe und Unterstützung benötigt?
3. Erstellung des Versorgungsplans: Maßnahmen und Ziele festlegen
4. Unterstützung bei der Umsetzung des Versorgungsplans
5. Begleitung & Anpassung
6. Beratung zur Entlastung der pflegenden Angehörigen
7. Ende der Pflegeberatung (ggf. Wiederholungsberatung)
Checkliste für eine gute Beratung:
Folgende strukturierte Vorgehensweise unterstützt Sie dabei, das Beratungsgespräch optimal zu gestalten.
Gehen Sie Punkt für Punkt durch (z. B. Medikation, Mobilität, Wohnsituation)
Markieren Sie Prioritäten: Was ist sofort wichtig (z. B. Sturzgefahr), was kann später geplant werden (z. B. Umbau)?
Notieren Sie Fragen zu Hilfsmitteln, Kosten, Pflegekursen, Entlastung und die Leistungen, die Sie von der Pflegeversicherung erhalten
Vereinbaren Sie beim Gespräch konkrete nächste Schritte und lassen Sie sich die Ergebnisse des Gesprächs im Formular oder Versorgungsplan bestätigen
Legen Sie eine Mappe mit allen Dokumenten an – das erleichtert künftige Gespräche
Wann ist der Beratungseinsatz verpflichtend?
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist verpflichtend, wenn Pflegegeld bezogen wird und keine oder nur teilweise ambulante Pflegedienste eingesetzt sind.
Die Häufigkeit der verpflichtenden Beratung richtet sich nach dem Pflegegrad:
Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich
Pflegegrad 1: Der Beratungseinsatz freiwillig, aber empfohlen. Der Nachweis ist notwendig, damit das Pflegegeld weitergezahlt wird. Die Kosten trägt die Pflegeversicherung. Der Termin findet in der Regel in der Wohnung der pflegebedürftigen Person statt.
Die Beratung zur Pflege ist Teil der gesetzlichen Regelungen im Sozialgesetzbuch XI und dient dazu, die Qualität in der Pflege langfristig zu sichern.
Pflegende Angehörige, die ohne Unterstützung durch einen Pflegedienst Pflegegeld beziehen und mindestens Pflegegrad 2 haben, sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen.
Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel: Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2
Sie erhalten eine individuelle Bedarfsanalyse, umfassende Informationen über Leistungen der Pflegeversicherung, einen Versorgungsplan sowie Hilfe bei Anträgen. Ein Beratungsprotokoll hält die Ergebnisse des Gesprächs fest.
Sammeln Sie wichtige Unterlagen (Pflegegrad-Bescheid, Medikamentenliste, Arztbriefe) und erstellen Sie eine Liste mit Alltagsproblemen und Fragen. So können Sie beim Beratungstermin gezielt nachfragen und passende Hilfsangebote finden.
Eine gute Beratung ist neutral, individuell, praxisnah und dokumentiert die vereinbarten Maßnahmen. Sie erklärt Rechte, Kosten und Zuständigkeiten, vermittelt passende Dienstleister und erstellt einen konkreten Versorgungsplan. Vertrauenswürdige Berater sind z. B. Pflegestützpunkte, anerkannte Dienste der Pflegekassen oder Wohlfahrtsverbände.
Wenn Pflegegeld bezogen wird und kein oder nur anteiliger Pflegedienst eingesetzt ist: halbjährlich bei Pflegegrad 2 und 3, vierteljährlich bei Pflegegrad 4 und 5. Der Besuch ist Pflicht, um die Leistungen der Pflegeversicherung weiter zu erhalten.
Zuletzt aktualisiert: September 2025