So wird die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen im Pflegegutachten erfasst
Mobilität (Gewichtung 10%)
Wie selbstständig kann sich Ihr Angehöriger bewegen? Ist zum Beispiel allein aufstehen und vom Bett ins Badezimmer gehen oder auch Treppensteigen möglich?
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Gewichtung max. 15%)
Können Gespräche geführt und Bedürfnisse mitgeteilt werden? Kann man sich räumlich und zeitlich orientieren? Werden Risiken richtig eingeschätzt? Und können Entscheidungen selbstständig getroffen werden?
Psychische Probleme (Gewichtung max. 15%)
Benötigt der betroffene Mensch Hilfe aufgrund von psychischen Problemen, beispielsweise aufgrund von aggressiven oder ängstlichem Verhalten? Wie oft ist dies der Fall? Gibt es Abwehrreaktionen beim Umgang mit der Krankheit?
Selbstversorgung (Gewichtung 40%)
Funktioniert die Körperpflege eigenständig, z.B. das Anziehen und der Toilettengang? Wie selbstständig ist die betroffene Person beim Essen und Trinken?
Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (Gewichtung 20%)
Ist Unterstützung im Umgang mit einer Krankheit und bei Behandlungen nötig? Wenn ja, welche? Und wie oft wird Hilfe, beispielsweise bei Verbandswechseln, der Medikamenteneinnahme oder bei Arztbesuchen benötigt?
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (Gewichtung 15%)
Kann die hilfsbedürftige Person soziale Kontakte pflegen und kann sie ihren Tagesablauf selbstständig gestalten?