Die finanzielle Verantwortung für pflegebedürftige Eltern ist für viele erwachsene Kinder eine große Sorge. Doch erst wenn das Jahresbruttoeinkommen ab 100.000 Euro liegt, kann das Sozialamt Elternunterhalt zu leisten von Ihnen fordern. Das ist die entscheidende Schwelle. Bei der konkreten Festsetzung der Zahlung wird der tatsächlich zu leistende Betrag im Rahmen der Berechnung des Elternunterhalts sorgfältig ermittelt, wobei wichtige Freibeträge und der persönliche Selbstbehalt berücksichtigt werden. Hierbei gilt eine klare Entlastung: Weder das Einkommen des Ehepartners noch die Schwiegerkinder werden in die Berechnung des Elternunterhalts einbezogen, was eine wichtige finanzielle Sicherheit für die betroffenen Familien bedeutet.
Elternunterhalt ab 100.000 Euro: Wann müssen Kinder für pflegebedürftige Eltern Unterhalt zahlen?
Elternunterhalt verstehen für pflegebedürftige Eltern und Kinder
Die Pflegekasse übernimmt in der Regel nur einen Teil der Pflegekosten, während der Eigenanteil im Pflegeheim oft mehrere Tausend Euro pro Monat beträgt. Diese Heimkosten müssen zunächst vom Pflegebedürftigen selbst und gegebenenfalls von seinem Ehepartner getragen werden – etwa durch Rente oder eigenes Vermögen. Reichen Rente und Vermögen nicht aus, kann das Sozialamt einspringen.
Da diese finanzielle Belastung hoch ist, sollten Familien ihre Situation genau prüfen. Wenn auch der Ehepartner die verbleibenden Pflegeheimkosten nicht tragen kann, wird das Einkommen der Kinder überprüft.
Nach § 1601 BGB sind Kinder grundsätzlich verpflichtet, ihren Eltern Unterhalt zu gewähren. Wenn Eltern pflegebedürftig werden und die Pflegekosten nicht selbst tragen können, kann das Sozialamt nach § 94 SGB XII auf diese Unterhaltspflicht zurückgreifen.
Können die Eltern die Kosten nicht decken, übernimmt das Sozialamt den offenen Betrag als sogenannte „Hilfe zur Pflege“. Viele Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner sind auf diese Unterstützung angewiesen, da die Eigenanteile für stationäre Pflegeleistungen in den letzten Jahren stark gestiegen sind. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts erhält ein erheblicher Teil der Pflegebedürftigen Sozialhilfe in Form der Hilfe zur Pflege, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen. Das zeigt, dass Kinder häufig erst dann geprüft werden, wenn die finanzielle Eigenleistung der Eltern vollständig ausgeschöpft ist.
Einkommensgrenzen beim Elternunterhalt über 100.000 Euro für Kinder
Seit dem 1. Januar 2020 gilt: Ein Kind ist erst ab einem jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro brutto im Jahr verpflichtet, für den Elternunterhalt aufzukommen. Diese Einkommensgrenze von 100.000 Euro brutto ist eindeutig – maßgeblich ist nur das Einkommen des Kindes selbst, nicht das des Ehepartners. Das bedeutet: Nur wenn ein Kind mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient, kann es für den Unterhalt der Eltern herangezogen werden. Die Einkünfte mehrere Kinder werden nicht zusammengerechnet. Es wird also jeweils geprüft, ob das einzelne unterhaltspflichtige Kind allein über der jahresbruttogrenze von 100.000 Euro liegt. Wenn das Einkommen diese Grenze 100.000 Euro übersteigt, ist das Kind nach dem Gesetz elternunterhalt verpflichtet. Wer sich vor der Zahlung elternunterhalt vermeiden möchte, muss auf das Einkommen achten.
Wann müssen Kinder Elternunterhalt zahlen?
Erst wenn das Einkommen eines Kindes die Einkommensgrenze von 100.000 Euro brutto im Jahr überschreitet, kann das Sozialamt Sie für den Unterhalt der Eltern heranziehen. Liegt Ihr Einkommen unter dieser Schwelle, müssen Kinder keinen Elternunterhalt zahlen.
Das bedeutet: Ein Kind mit mehr als 100.000 Euro Jahreseinkommen kann unterhaltspflichtig werden, während Geschwister mit geringerem Einkommen nicht für ihre Eltern aufkommen müssen. Dabei wird anteilig berechnet, wie viel jedes unterhaltspflichtige Kind beisteuern kann. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen betont, dass die Berechnung stets fair und unter Berücksichtigung des Selbstbehalts erfolgen muss.
Wenn Sie die Grenze von 100.000 Euro überschreiten, wird Ihr Einkommen in der Regel auf Grundlage der letzten drei Jahre geprüft, um Schwankungen – etwa bei Selbstständigen – auszugleichen.
Nein. Eine selbst genutzte Immobilie gilt als sogenannte Schonvermögen und bleibt unangetastet. Sie müssen Ihr Zuhause nicht verkaufen, um fürs Pflegeheim oder die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen zu können.
Nein. Es gilt die sogenannte Vermutungsregel: Das Sozialamt geht davon aus, dass das Jahreseinkommen die Grenze 100.000 Euro nicht überschreitet. Nur wenn ein konkreter Verdacht auf höheres Einkommen besteht, erfolgt eine Prüfung.
Es zählt ausschließlich das eigene Einkommen, nicht die Hälfte des gemeinsamen Betrags. Wenn also ein Ehepartner mehr als 100.000 € verdient, der andere jedoch deutlich darunter liegt, ist dieser nicht unterhaltspflichtig. Wenn beispielsweise der eine Ehepartner ein Jahresbruttoeinkommen von 150.000 € besitzt und der Angehörige des Pflegebedürftigen lediglich 50.000 € verdient, muss dieser für die Pflegekosten der Eltern nicht aufkommen.
Zuletzt aktualisiert: September 2025