Ein Todesfall bedeutet immer eine schwere Zeit für die Hinterbliebenen. Umso wichtiger ist für Angehörige und Freunde eine würdevolle Bestattung. Damit sind oft hohe Kosten und viele Fragen verbunden. Hier erfahren Sie, welche Ausgaben vom Sarg bis zur Trauerfeier auf Sie zukommen – und wie Sie vorsorgen können, damit Ihre Angehörigen ohne finanzielle Sorgen von Ihnen Abschied nehmen können.

Bestattungskosten: Alles, was Sie über die Kosten einer Beerdigung wissen sollten
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Friedhofspflicht in Deutschland
In Deutschland gilt die sogenannte Friedhofspflicht: Das bedeutet: Ein Verstorbener muss auf einem Friedhof beigesetzt werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und bringt entsprechende Kosten für Bestattung, Grab und Pflege mit sich.
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Große Unterschiede bei den Bestattungskosten
Die Kosten für eine Bestattung variieren stark. Sie setzen sich aus festen Gebühren und variablen Posten zusammen – zum Beispiel für den Sarg, die Trauerfeier oder den Grabstein. Eine einfache Bestattung beginnt bei etwa 4.000 EUR.
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Bestattung ist Aufgabe der Erben
Nach dem Gesetz sind die Erben verpflichtet, die Bestattungskosten zu übernehmen (§ 1968 BGB). Können sie das finanziell nicht stemmen, übernimmt unter Umständen das Sozialamt die Kosten. Eine Sterbegeldversicherung hilft, die finanzielle Last abzufedern.
Das gehört zu den Bestattungskosten
Bei einer Bestattung fällt eine Reihe an Kosten an. Übliche Posten sind:
- Bestatter-Leistungen: Koordination der Bestattung, Überführung der verstorbenen Person, hygienische Versorgung und Formalitäten.
- Sarg oder Urne: Je nach Bestattungsform variieren Material und Preis erheblich.
- Trauerfeier: Miete für die Trauerhalle, Musik und eventuell für einen Trauerredner.
- Friedhofsgebühren: Kosten für die Grabnutzung und die Beisetzung.
- Grabstein und Grabpflege: Gestaltung des Grabs sowie regelmäßige Instandhaltung des Grabmals.
- Sonstige Ausgaben: Traueranzeigen, Blumenschmuck, Kaffeetafel, Trauerkleidung etc.
Leistung | Kosten (Stand 2025) |
Bestatter-Leistungen (Koordination, Überführung, Versorgung, Formalitäten, Trauerfeier-Organisation) | 800 – 6.500 EUR |
Sarg (Material & Ausstattung) | 700 – 2.500 EUR |
Urne | 100 – 500 EUR |
Krematorium & Einäscherung | 200 – 500 EUR |
Friedhofs- & Grabgebühren | 650 – 5.500 EUR |
Grabstein | 1.250 – 5.500 EUR |
Trauerfeier und Zusatzleistungen (Trauerhalle, Pfarrer/Redner, Musik, Trauerdruck, Anzeigen, Blumen, Bewirtung) | 250 – 3.500 EUR |
Sonstige Leistungen (Totenschein, Sterbeurkunden, Gärtner, Auslandsüberführung, Diamantbestattung, etc.) | 100 – 2.000 EUR |
Bei Feuerbestattungen entfallen einige Grabkosten, dafür entstehen jedoch zusätzliche Aufgaben für die Einäscherung und gegebenfalls für eine Urnenbeisetzung.
In Deutschland bestimmt das Bestattungsrecht der Bundesländer, wie eine Bestattung formal und finanziell geregelt ist. Grundlage dafür sind die jeweiligen Bestattungsgesetze der Bundesländer.
Ein zentrales Prinzip ist die Friedhofspflicht (auch „Friedhofszwang“ genannt). Sie schreibt vor, dass Verstorbene nur auf kirchlichen, kommunalen oder staatlich genehmigten Friedhöfen beigesetzt werden dürfen – verbunden mit den Kosten für Grabnutzung, Beisetzung und Verwaltung.
Ausnahmen bestehen etwa für Seebestattungen oder Beisetzungen in zertifizierten Bestattungswäldern, die ebenfalls möglich sind.
Ein weiterer Aspekt ist die Sargpflicht – diese gilt auch bei einer Feuerbestattung. In fast allen Bundesländern muss der Leichnam in einem Sarg transportiert und eingeäschert werden.
Auch die Pflicht zur Leichenschau und zur Nutzung spezieller Leichenwagen ist gesetzlich verankert. Diese Vorgaben beeinflussen ebenfalls die Gesamtkosten einer Bestattung.
Friedhofs- und Beisetzungsgebühren sind ein weiterer Kostenfaktor. Die Gebühren variieren je nach Bundesland, Art des Grabes (Reihen-, Wahl- oder Urnengrab), Ruhezeit und Lage. Sie sind in den jeweiligen Friedhofsgesetzen verbindlich vorgeschrieben.
Leistung/Grabart | Kostenrahmen (für 20 bis 30 Jahre) | |
Reihengrab (Sarg): feste Einzelstelle, keine Verlängerung möglich | 600 – 2.100 EUR | |
Reihengrab (Urne): einfache Urnengrabstelle ohne Wahlrecht | 500 – 1.300 EUR | |
Wahlgrab (Sarg): Lage wählbar, Verlängerung und Familiennutzung oft möglich | 1.300 – 5.200 EUR | |
Wahlgrab (Urne): frei wählbar, individuelle Gestaltung möglich | 900 – 1.800 EUR | |
Baumgrab: naturnahe Ruhestätte, eventuell mit Namensschild | 770 – 3.000 EUR | |
Anonymes Urnengrab: keine Kennzeichnung, einfache Beisetzung | 700 – 2.200 EUR | |
Gemeinschaftsgrab/Kolumbarium: Urnenbeisetzung in Nische oder Gemeinschaft | 700 – 2.400 EUR | |
Beisetzungsgebühren: Öffnen/Schließen des Grabes, Nutzung der Trauerhalle | 150 – 500 EUR | |
Grabpflege (optional): je nach Aufwand und Laufzeit | 100 – 700 EUR pro Jahr | |
Verlängerung Wahlgrab: je nach Friedhofsträger und Restlaufzeit | 300 – 1.200 EUR für 10 Jahre |
Leistung | Kostenrahmen |
Leichenschau / Totenschein (verpflichtend) | 60 – 200 EUR |
Trauerdruck und Porto | 100 – 400 EUR |
Überführungskosten | 100 – 1.000 EUR (je nach Entfernung) |
Grabgestaltung (Stein, Bepflanzung) | 1.000 – 5.000 EUR |
Musik, Trauerredner | 150 – 800 EUR |
Blumen und Dekoration | 150 – 800 EUR |
Bewirtung | 200 – 1.800 EUR |
Formalitäten / Urkunden | 30 – 100 EUR |
Grabbepflanzung | 300 – 10.000 EUR |
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Vergleichen Sie Angebote
Preise und Leistungen variieren stark. Lassen Sie sich eine möglichst detaillierte Kostenaufstellung geben, um realistisch vergleichen zu können.
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Achten Sie auf Transparenz
Ein seriöser Anbieter beantwortet alle Fragen offen und schlüsselt alle Leistungen auf, ohne Kosten zu verstecken.
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Persönliche Betreuung zählt
Ein gutes Gefühl im Gespräch ist wichtig. Vertrauen Sie auf Ihr Bauchgefühl – es ist oft der beste Ratgeber.
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Lesen Sie Erfahrungsberichte
Rezensionen und Bewertungen geben einen Einblick in die Arbeitsweise eines Bestatters und wertvolle Informationen zur Entscheidungsfindung.
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Erdbestattung
Bei der klassischen Form der Bestattung wird der Verstorbene in einem Sarg in einem Erdgrab auf dem Friedhof beigesetzt. Diese Form gilt als traditionell und ist in allen Bundesländern erlaubt.
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Feuerbestattung
Die Einäscherung in einem Krematorium ist Voraussetzung für ein Urnengrab, Kolumbarium oder eine Naturbestattung.
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Urnenbestattung
Die Urne wird auf einem Friedhof beigesetzt – in einem Urnengrab, anonym oder im Kolumbarium (einer Art Urnenwand oder -nische mit Namenstafel).
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Baumbestattung
Die Asche wird im Wurzelbereich eines Baumes in einem speziell genehmigten Bestattungswald (Friedwald) beigesetzt.
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Seebestattung
Die Urne wird auf See beigesetzt – meist in speziell ausgewiesenen Gebieten in Nord- oder Ostsee. Voraussetzung ist hier eine Feuerbestattung.
Die Wahl der Bestattung ist sehr individuell. Jede Art der Bestattung bringt eigene Anforderungen und Kosten mit sich. Eine Sterbegeldversicherung hilft bei der Finanzierung der Bestattungskosten und entlastet die Hinterbliebenen.
Särge
Urnen
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Die Erben
Die Erben sind gesetzlich verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen und die Kosten zu übernehmen (§1968 BGB).
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Unterhaltspflichtige Angehörige, z. B. Kinder oder Eltern
Angehörige können auch dann zur Kostentragung verpflichtet sein, wenn sie nicht geerbt haben oder das Erbe nicht antreten.
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Sozialamt
Wer kein Vermögen hat, kann eine Übernahme der Bestattungskosten im Rahmen der Sozialhilfe beantragen (§ 74 SGB XII).
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Staatliche Stellen
Im Rahmen von Versorgungsgesetzen zahlen Bund oder Länder in bestimmten Fällen ein Bestattungsgeld, zum Beispiel bei Beamten, Unfallopfern oder schwerbehinderten Menschen mit Anspruch aus dem Sozialentschädigungsrecht.
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R+V-Sterbegeldversicherung
Die R+V-Sterbegeldversicherung ist eine private Vorsorgeversicherung, die bei der Finanzierung der Bestattungskosten hilft.
Bestattungskosten können Sie unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen (§ 33 EStG). Das gilt, wenn Sie die Kosten selbst getragen haben und diese nicht durch den Nachlass, eine Versicherung oder sonstige Erstattungen gedeckt sind. Typische abzugsfähige Posten sind zum Beispiel der Sarg, der Grabstein, Traueranzeigen, eine Überführung, die Trauerfeier und Urkunden.
Die Kosten müssen „angemessen“ sein – nach Ansicht der Finanzämter in der Regel bis etwa 7.500 EUR. Darüberhinausgehende Beträge erkennt das Finanzamt meist nur in begründeten Einzelfällen an.
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Kosten vergleichen
Holen Sie Angebote und detaillierte Informationen zu Leistungen von mehreren Bestattern ein. Preisunterschiede im drei- bis vierstelligen Bereich sind keine Seltenheit. Online-Vergleichsportale können einen ersten Überblick verschaffen, ersetzen aber nicht das persönliche Beratungsgespräch.
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Alternative Bestattungsarten prüfen
Urnen- oder Naturbestattungen sind oft günstiger als klassische Erdbestattungen, weil kleinere Grabflächen und günstigere Friedhofsgebühren anfallen. Ein Reihengrab ist häufig günstiger als ein Wahlgrab. Bei einem Wahlgrab entstehen eventuell Zusatzkosten durch die Möglichkeit der Verlängerung.
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Trauerfeier schlank gestalten
Auch eine kleinere Zeremonie im Familienkreis oder der Verzicht auf eine Trauerhalle spart Kosten.
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Auswahl des Sarges
Schlichte Särge aus Kiefer oder Sperrholz sind deutlich günstiger als ein Sarg aus Massivholz oder Designvarianten mit individuellen Anfertigungen.
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Leistungen gezielt wählen
Überlegen Sie, auf welche optionalen Extras wie aufwendige Floristik oder Anzeigen Sie verzichten können.
Sie möchten Ihre Angehörigen entlasten und sichergehen, dass Ihre eigene Bestattung problemlos bezahlt werden kann? Dann können Sie mit einer Sterbegeldversicherung vorsorgen.
Sterbegeldversicherung: Warum sie sinnvoll ist
Früher gab es ein Sterbegeld von der Krankenkasse – das wurde 2004 abgeschafft. Seitdem müssen Angehörige oder Erben die Bestattungskosten tragen, es sei denn es gibt eine private Vorsorge, wie etwa eine Sterbegeldversicherung.
Tipp: Eine Sterbegeldversicherung ist besonders sinnvoll, wenn Sie keine größeren Rücklagen haben oder Ihre Angehörigen finanziell entlasten möchten.
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Arzt verständigen
Rufen Sie den Hausarzt oder Notarzt. Dieser stellt den Totenschein aus.
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Angehörige informieren
Benachrichtigen Sie Familie und enge Freunde.
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Bestattungsunternemen auswählen
Hat der oder die Verstorbene eine Bestattungsverfügung mit Wünschen zur Beerdigung und zum Bestatter verfasst? Wenn nein, holen Sie Angebote ein und beauftragen Sie ein Institut, dem Sie vertrauen.
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Überführung veranlassen
Lassen Sie die verstorbene Person durch das Bestattungsinstitut abholen und überführen.
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Trauergespräch führen
Besprechen Sie mit dem Bestatter den Ablauf der Bestattung, die Organisation und Ihre Wünsche, beispielsweise ob eine kirchliche Bestattung gewünscht ist.
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Grabstätte und Stein wählen
Wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung, um das Nutzungsrecht für eine Grabstelle zu erwerben. Bei vielen Steinmetzen finden Sie eine große Auswahl an Grabsteinen.
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Trauerfeier planen
Legen Sie Termin, Ort und Rahmen fest. Achten Sie auch auf praktische Aspekte wie Erreichbarkeit und Barrierefreiheit der Räumlichkeiten, vor allem bei älteren Angehörigen.
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Organisation rund um die Beisetzung
Kümmern Sie sich um Blumen, Musik und Reservierungen und beantragen Sie gegebenenfalls Sonderurlaub.
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Drucksachen erledigen
Lassen Sie Trauerkarten und -anzeigen erstellen und verschicken. Nach der Feier verschicken viele außerdem Danksagungen.
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Sterbeurkunde beantragen
Gehen Sie mit Totenschein, Ausweis und Urkunden zum Standesamt am Sterbeort und beantragen Sie die Sterbeurkunde.
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Versicherungen informieren
Melden Sie den Todesfall bei Lebens-, Renten- und Sterbegeldversicherung sowie der Krankenkasse schriftlich per Post oder E-Mail. Legen Sie eine Kopie der Sterbeurkunde bei.
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Behördengänge erledigen
Kündigen oder übertragen Sie die Wohnung, Verträge, Konten, Vollmachten, Abos und Mitgliedschaften des Verstorbenen.
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Erbe klären
Prüfen Sie, ob ein Testament vorliegt, und wenden Sie sich wegen des Erbscheins an das Nachlassgericht.
Fazit: Mit guter Planung und Vorsorge lässt sich eine Bestattung leichter bewältigen
Eine Bestattung bedeutet nicht nur Abschied, sondern auch Verantwortung der Hinterbliebenen für die Organisation und die Kosten. Von der Bestattungsart über die Grabgebühren bis hin zur Trauerfeier können sich die Einzelposten schnell auf mehrere tausend Euro summieren. Durch bewusste Entscheidungen lässt sich einiges sparen – etwa durch eine kostengünstigere Bestattungsform oder das Vergleichen von Bestatter-Angeboten.
Eine Sterbegeldversicherung hilft bei der Finanzierung der Bestattung und entlastet die Angehörigen.
Die Kosten für eine Beerdigung in Deutschland liegen im Durchschnitt zwischen 7.000 und 12.000 EUR – je nach Bestattungsart, Region und individuellen Wünschen (Stand 2025). Wesentliche Kostenpunkte sind der Bestatter, der Sarg oder die Urne, Friedhofsgebühren, Grabstein, Trauerfeier und zusätzliche Dienste und Leistungen wie Drucksachen oder Blumenschmuck. Eine einfache, anonyme Urnenbestattung kann bereits ab etwa 2.000 EUR möglich sein, aufwendige Beisetzungen kosten hingegen 15.000 EUR oder mehr.
Die Gesamtkosten einer Bestattung setzen sich aus mehreren Einzelposten zusammen. Dazu gehören:
- Bestatter-Leistungen wie Überführung der verstorbenen Person, Versorgung, Organisation der Trauerfeier
- Sarg oder Urne
- Friedhofsgebühren für Grabnutzung, Beisetzung und Verwaltung
- Grabgestaltung, z. B. Grabstein, Einfassung und Bepflanzung
- Trauerfeierkosten wie Redner, Musik, Blumenschmuck, Drucksachen
- Zusatzkosten wie Leichenschau, Sterbeurkunden, Kleidung, Bewirtung
Die Kosten variieren je nach Region, Umfang und individuellen Wünschen. Einige Leistungen sind verpflichtend (Totenschein, Sarg für Feuerbestattung), andere optional.
Ein einfacher Sarg kostet in Deutschland meist zwischen 400 und 800 EUR. Särge aus hellem Holz wie Kiefer oder Sperrholz ohne aufwendige Ausstattung gehören zu den günstigsten Varianten. Für einen mittelpreisigen Sarg mit Innenauskleidung, Griffen und Lackierung sollten Sie etwa 800 bis 1.500 EUR einplanen. Hochwertige Särge aus Massivholz wie Eiche oder Mahagoni, oft handgefertigt und individuell verziert, können bis zu 3.000 EUR oder mehr kosten. Der Preis hängt maßgeblich von Modell, Material, Verarbeitung und Design ab.
Eine Urne ist günstiger als ein Sarg. Schlichte Urnen aus Metall, Keramik oder biologisch abbaubaren Materialien kosten meist zwischen 50 und 400 EUR. Aufwändig gestaltete oder handgefertigte Modelle können teurer sein. Ein Sarg hingegen kostet je nach Ausführung zwischen 400 und 3.000 EUR.
Wichtig: Ein einfacher Sarg ist auch bei Feuerbestattungen vorgeschrieben. Hier fallen also sowohl Kosten für die Urne als auch für einen Sarg an. Trotzdem ist die Bestattung mit einer Urne oft günstiger, da auch Friedhofs- und Grabkosten niedriger sind als bei einer Erdbestattung.
In Deutschland gibt es mehrere zulässige Bestattungsarten. Die häufigsten sind:
- Erdbestattung: Der Verstorbene wird im Sarg in einem Erdgrab beigesetzt.
- Feuerbestattung: Der Verstorbene wird eingeäschert und die Asche später beigesetzt.
- Urnenbestattung: Nach der Einäscherung wird die Urne in einem Urnengrab, Kolumbarium oder Gemeinschaftsgrab beigesetzt.
- Baumbestattung: Die Asche wird an den Wurzeln eines Baumes in einem Bestattungswald beigesetzt.
- Seebestattung: Die Urne wird in einem ausgewiesenen Gebiet beigesetzt, meist an der Nord- oder Ostsee.
Eine Waldbestattung im Friedwald kostet inklusive Grabplatz, Beisetzung, Einäscherung und Bestatter-Leistungen üblicherweise zwischen 2.200 und 3.000 EUR. Günstiger ist ein Basisplatz an einem Gemeinschaftsbaum, teurer wird es bei einem Einzelplatz oder einem eigenen Baum für Familien, der bis zu 7.500 EUR oder mehr kosten kann. Die genaue Summe hängt von der Wahl des Grabs, der Region und dem Anbieter ab.
Eine halbanonyme Bestattung kostet in der Regel zwischen 1.000 und 1.400 EUR inklusive Einäscherung, einer schlichten Urne, Beisetzung in einem Gemeinschaftsgrab sowie einer namentlichen Kennzeichnung an zentraler Stelle. Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn eine Trauerfeier, eine individuelle Urne oder besondere Leistungen gewünscht sind.
Ja, die Bestattungskosten variieren teils deutlich je nach Region. In Großstädten sind Friedhofsgebühren, Grabkosten und Dienstleistungen meist höher als in ländlichen Gebieten. Auch Bestatterpreise, die Miete von Trauerhallen oder Blumenkosten können regional variieren. Wenn Sie mehrere Angebote einholen und Preise vergleichen, können Sie vor allem in Ballungsräumen viel sparen.
Bestattungskosten gelten dann als nicht zumutbar, wenn die zahlungspflichtige Person finanziell nicht in der Lage ist, sie zu tragen. Das ist der Fall, wenn die Person die Kosten aus dem Einkommen, Vermögen oder Erbe nicht ohne Gefährdung des eigenen Existenzminimums aufbringen kann. In solchen Fällen kann beim Sozialamt eine Übernahme der Kosten nach § 74 SGB XII beantragt werden. Ob eine Unzumutbarkeit vorliegt, wird individuell geprüft – etwa anhand von Einkommen, Rücklagen und Unterhaltspflichten.
Sie können Kosten sparen, indem Sie mehrere Angebote von Bestattern einholen und Preise sowie enthaltene Leistungen vergleichen. Wählen Sie zum Beispiel eine kostengünstige Bestattungsart wie eine Urnen- oder Baumbestattung. Auch bei der Trauerfeier lässt sich sparen, etwa durch eine kleinere Zeremonie im Familienkreis oder den Verzicht auf kostenintensive Extras wie aufwendige Floristik oder Traueranzeigen. Viele Leistungen sind optional – bewusstes Auswählen hilft, das Budget im Blick zu behalten.
Zuletzt aktualisiert: August 2025
R+V-Team
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