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Ob beim Wandern, Skifahren oder Sightseeing: Auch für einen Urlaub in Österreich ist eine zusätzliche Reisekrankenversicherung sinnvoll. Viele denken bei Auslandsreisen zwar an ferne Länder, doch auch im Nachbarland kann ein zusätzlicher Versicherungsschutz wichtig sein. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet zwar über die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) grundlegenden Schutz, doch sie übernimmt die Kosten nur bis zur Höhe der Erstattung bei einer inländischen Behandlung. Darüber hinaus kann die Krankenkasse weitere Abschläge für Verwaltungskosten und Eigenbeteiligungen vornehmen. Mit der EHIC können zudem nur Ärzte und Kliniken in Anspruch genommen werden, die an das öffentliche System des Aufenthaltsstaates angeschlossen sind.
Eine zusätzliche private Auslandsreisekrankenversicherung schließt diese Lücken des gesetzlichen Versicherungsschutzes. Dies gilt insbesondere für einen möglichen Rücktransport, da die gesetzlichen Krankenkassen diese Kosten in der Regel nicht übernehmen.
Die R+V-Auslandsreisekrankenversicherung für Österreich bietet Ihnen einen umfassenden Schutz, auch bei Aktivitäten wie Wandern, Ski und Sport. Damit sind Sie auch bei privaten Behandlungen abgesichert, die während Ihres Österreich-Urlaubs von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden. So können Sie Ihren Auslandsaufenthalt sorgenfrei genießen.
Die private Auslandsreisekrankenversicherung der R+V kommt während Ihres Österreich-Urlaubs unter anderem für die Kosten von ärztlichen Behandlungen, Krankenhausaufenthalten und Medikamenten auf. Falls erforderlich, übernimmt sie auch die Kosten für den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland. Wenn die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nicht ausreicht oder Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten nicht vollständig übernimmt, bietet unsere Reisekrankenversicherung einen Rundum-Schutz für Ihren Urlaub in Österreich.
| Leistung | Detail |
| Versicherungsschutz im Ausland | Bis 45 Tage pro Reise |
| Verlängerung ab dem 46. Tag | Verlängerung auf bis zu 730 Tage möglich. 2,50 EUR / Tag für Einzelpersonen bis 64 Jahre, 9,50 EUR / Tag für Einzelpersonen ab 65 Jahre |
| Ambulante Behandlung | 100 % auch für die Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, Fehl- und Frühgeburten |
| Arznei- und Verbandmittel | 100 %, wenn ärztlich verordnet |
| Heilmittel | 100 %, wenn ärztlich verordnet (auch Chiropraktik und Osteopathie) |
| Hilfsmittel | 100 %, wenn ärztlich verordnet und während der Reise erstmals erforderlich, in einfacher Ausführung – keine Sehhilfen und Hörgeräte |
| Zahnärztliche Behandlung | 100 % für schmerzstillende Zahnbehandlung, für Zahnfüllungen und konfektionierte Kurzzeitprovisorien in einfacher Ausführung sowie für Reparaturen von Zahnersatz |
| Stationäre Behandlung | 100 %, auch für die Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, Fehl- und Frühgeburten; Alternativ Zahlung eines Ersatz-Krankenhaustagegeldes in Höhe von 40 EUR / Tag |
| Rooming-in | 100 % für die zusätzliche Unterbringungskosten für Eltern / Kinder |
| Transport im Ausland | 100 % für den ersten medizinisch notwendigen Transport zum nächstgelegenen, geeigneten Krankenhaus oder Notfallarzt, für den Verlegungstransport und max. 100 EUR für den Transport zurück zur Unterkunft |
| Krankenrücktransport | 100 %für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport aus dem Ausland; Kostenübernahme für eine Begleitperson, wenn medizinisch notwendig |
| Leistung bei Transportunfähigkeit | 100 %, auch über 45 Tage hinaus, solange die Rückreise nicht ohne Gefährdung der Gesundheit möglich ist |
| Bestattungs- oder Überführungskosten | 100 %, im notwendigen Umfang |
| Zweck der Reise | Aufenthalt im Ausland wegen Urlaubs- oder Geschäftsreise |
| Covid-19 | 100 % für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland wegen einer Erkrankung mit dem Coronavirus |
Für die detaillierten Informationen zu Leistungsumfängen und Ausschlüssen ziehen Sie bitte die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung hinzu.
Für Einzelpersonen
Einzeltarif berechnenFür Familien
Familientarif berechnen
Als gesetzlich Versicherter können Sie während Ihres Österreich-Urlaubs beim Arzt oder in der Klinik Ihre EHIC und Ihren Personalausweis vorlegen. Die EHIC bzw. eine Ersatzbescheinigung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Mit der EHIC übernimmt die zuständige Krankenkasse die Kosten für Leistungen, die auch bei einer Behandlung im Inland erstattet würden. Akzeptiert der Arzt die EHIC nicht, müssen Sie zunächst selbst zahlen und können die Rechnungen später zur Erstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Für Reisende mit Vorerkrankungen oder hohem Alter gibt es unter Umständen eine Ausnahme: Wenn private Auslandsreisekrankenversicherungen Sie aufgrund nicht erfüllter Versicherungsbedingungen mehrfach abgelehnt haben, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die gesamten Behandlungskosten. Voraussetzung ist, dass Sie die die Ablehnungen nachweisen und sich vor der Reise mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.
Die medizinische Situation in Österreich
Österreich verfügt über ein gut ausgebautes Gesundheitssystem mit modernen Krankenhäusern, Fachärzten und umfassender medizinischer Versorgung. Die medizinische Betreuung ist in der Regel von hoher Qualität, sowohl in städtischen Regionen als auch in touristisch stark frequentierten Gebieten.
Es besteht in Österreich für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen.
Dennoch können bei einem akuten Unfall oder einer schweren Erkrankung, insbesondere in abgelegenen Bergregionen, schnelle Rettungsmaßnahmen oder ein Krankenrücktransport nach Deutschland notwendig werden. Diese werden nicht immer und nicht vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Daher kann es sinnvoll und auch notwendig sein, sich zusätzlich durch eine Auslandsreisekrankenversicherung für Österreich abzusichern, um im Notfall die bestmögliche Behandlung und finanzielle Entlastung zu gewährleisten.
Wenn Sie sich mit dem Thema „Krankenversicherung im Ausland“ befassen, werden Sie dabei auf verschieden Begriffe, wie „Auslandskrankenversicherung“, „Reisekrankenversicherung“ oder „Auslandsreisekrankenversicherung“, stoßen. Verschiedene Versicherungsanbieter nutzen unterschiedliche Begriffe für Ihre Produkte, weshalb es hier teilweise zu Verwirrungen kommt. Dabei gibt es klare Unterschiede zwischen den Versicherungsmodellen. So richtet sich eine Auslandskrankenversicherung gezielt an Menschen, die mehr als nur ein paar Wochen Urlaub im Ausland verbringen möchten und ist entsprechend teurer. Die Auslandsreisekrankenversicherung oder Reisekrankenversicherung ist dagegen speziell auf Urlauber und Geschäftsreisende zugeschnitten, die keinen längerfristigen Aufenthalt im Ausland planen.
Die Auslandsreisekrankenversicherung für Österreich übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, die im Urlaub anfallen. Damit sichern Sie sich gegenhohe Behandlungskosten ab, auch in Fällen, in denen die gesetzliche Krankenversicherung nur eingeschränkt greift und somit eine Selbstbeteiligung erforderlich ist.
Wenn Sie ärztliche Hilfe, einen Krankenhausaufenthalt oder Medikamente benötigen, zahlen Sie die Rechnung in der Regel zunächst selbst und reichen den Beleg später bei uns ein. Die Erstattung der entstandenen Ausgaben durch unsere Versicherung funktioniert schnell und unkompliziert.
Die R+V-Auslandreisekrankenversicherung für Österreich kann grundsätzlich auch noch kurz vor der Abreise abgeschlossen werden – als Versicherungsbeginn gilt dann das aktuelle Datum. Wichtig ist, dass der Antrag online vollständig ausgefüllt und die Einzugsermächtigung erteilt wurde, bevor Sie in Ihren Urlaub nach Österreich starten. Der Abschluss der Versicherung dauert in der Regel nur wenige Minuten, dennoch ist es sinnvoll, den Versicherungsschutz rechtzeitig zu sichern, um unnötigen Stress vor Reisebeginn zu vermeiden.
Die R+V-Auslandsreisekrankenversicherung für Österreich gilt ab dem Moment des Vertragsabschlusses für die gesamte Dauer Ihrer Reise. Standardmäßig sind Aufenthalte bis zu 45 Tagen abgedeckt, je nach gewähltem Tarif.
Wenn Sie länger verreisen möchten, können Sie den Versicherungsschutz gegen einen Mehrbeitrag auf bis zu 730 Tage verlängern. Prüfen Sie die genauen Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags und beantragen Sie bei Bedarf eine Verlängerung des Versicherungsschutzes rechtzeitig. Bei Fragen zur Versicherungsdauer nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem R+V-Team auf. Wir stellen Ihnen gern weitere Informationen und Services zur Verfügung.
Bei der R+V Auslandsreisekrankenversicherung sind die ersten 45 Tage jeder Auslandsreise versichert. Wenn Sie länger verreisen möchten, können Sie den Versicherungsschutz gegen einen Mehrbeitrag auf bis zu 730 Tage verlängern.
Prüfen Sie die genauen Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags und beantragen Sie bei Bedarf eine Verlängerung des Versicherungsschutzes rechtzeitig. Bei Fragen zur Versicherungsdauer nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem R+V-Team auf. Wir stellen Ihnen gern weitere Informationen und Services zur Verfügung.
Die Auslandsreisekrankenversicherung der R+V kommt ohne Selbstbeteiligung aus. Deshalb gibt es bei der R+V-Auslandsreisekrankenversicherung kein Auswahlkriterium zwischen mit und ohne Selbstbeteiligung. Das bedeutet, dass im Versicherungsfall keine zusätzlichen Kosten für Sie entstehen.
Einige Kreditkarten enthalten zwar einen Auslandsreisekrankenversicherungsschutz, doch dieser ist oft zeitlich begrenzt und nicht immer umfassend. Die R+V-Auslandsreisekrankenversicherung für Österreich bietet dagegen einen verlässlichen, vollständigen Schutz, inklusive Arztbehandlungen, Krankenhausaufenthalt, Medikamentenversorgung und medizinisch notwendigem Rücktransport. So sind Sie während Ihres Aufenthalts rundum abgesichert.