Das neue Verkehrsjahr in der Mopedversicherung beginnt am 1. März 2026. Machen Sie Ihr Mofa, Moped, Mokick oder Segway fit für die neue Saison – überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz und denken Sie an das neue Kennzeichen für die Moped-Saison 2026/2027. Das neue Versicherungskennzeichen für Ihr Moped können Sie bei uns ganz einfach online bestellen.
 
    Sicherer Start in die Saison mit der Mopedversicherung
Fahren nur mit Versicherungskennzeichen
Mofas, Mopeds & Co. dürfen nur mit Versicherungskennzeichen gefahren werden. Für diese Fahrzeuge ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben – diese ist Bestandteil der R+V-Mopedversicherung.
Die R+V-Mopedversicherung ist für Sie da, wenn Sie anderen mit Ihrem Moped Schaden zufügen. Auf Wunsch können Sie die R+V-Mopedversicherung um eine Teilkaskoversicherung mit und auch ohne Selbstbeteiligung erweitern.
Was sind eigentlich die Unterschiede zwischen Moped und Mofa? Gibt es einen Unterschied zwischen Mofa und Mofaroller? Und was ist ein Motorroller?
Alle Begriffe haben eines gemeinsam: Sie bezeichnen ein zweirädriges Fahrzeug, das von einem Motor betrieben wird. Das sind die Unterschiede:
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                  MofaDas Wort Mofa setzt sich zusammen aus „Motor“ und „Fahrrad“, also Motor-Fahrrad. Statt eines Führerscheins ist lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich. Für ein sogenanntes Leichtmofa (Höchstgeschwindigkeit 20 km/h) besteht keine Helmpflicht. Fahrer eines Mofas müssen mindestens 15 Jahre alt sein. 
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                  MofarollerDie Mofaroller haben die Mofas in der Entwicklung abgelöst. Nicht nur der Fahrspaß ist höher, sie sehen auch wesentlich schicker aus. 
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                  MopedDas Wort setzt sich zusammen aus den schwedischen Wörtern „motor“ und „pedaler“. Für ein Moped benötigt man einen Führerschein der Klasse AM, der ab 15 Jahren erworben werden kann. Mopeds müssen so gebaut sein, dass sie nicht schneller als 45 km/h fahren können. 
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                  MotorrollerDer Unterschied zu den anderen motorisierten Fahrzeugen ist, dass sie keinen „Knieschluss“ haben – so bezeichnet man den Durchstieg zwischen Fahrersitz und Frontkarosserie, in den die Füße gestellt werden. Roller mit bis zu 50 cm3 dürfen eine maximale Geschwindigkeit von 45 km/h erreichen, 25 cm3-Roller eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. 
 
    Kennzeichenpflicht - ja oder nein?
 
    Versicherungspflicht für Elektrokleinstfahrzeuge
Zuletzt aktualisiert: Oktober 2025
R+V-Team
Mehr als nur die Versicherung! Das R+V-Team schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um die Produktpalette der R+V. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles rund um das Thema Versicherungen zu teilen.
 
     
     
     
     
    