
Energetische Sanierung: Was hat sich geändert, was bleibt?
Wichtige Mietrechtänderungen betreffen die energetische Gebäudesanierung. Mit dem Mietrechtsänderungsgesetz von 2013 wollte der Gesetzgeber für Vermieter Baumaßnahmen zur energetischen Sanierung vereinfachen und damit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Wie zuvor muss der Vermieter die Baumaßnahmen drei Monate vor Baubeginn ankündigen. Das soll dem Wohnungsmieter ausreichend Zeit geben, die Ankündigung überprüfen und sich auf die Bauarbeiten vorbereiten zu können. Sobald der Mieter die Ankündigung erhalten hat, hat er ein außerordentliches Kündigungsrecht zum übernächsten Monat.