
Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherte das 27. Lebensjahr vollendet hat und Beitragszeiten von mindestens fünf Jahren oder 60 Kalendermonaten aufweisen kann. Diese Beitragszeiten sind die Grundvoraussetzung für eine Rente.
Mit der Renteninformation soll jeder Rentenversicherte einmal jährlich über den aktuellen Stand der zu erwartenden Rentenzahlungen informiert werden.
Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherte das 27. Lebensjahr vollendet hat und Beitragszeiten von mindestens fünf Jahren oder 60 Kalendermonaten aufweisen kann. Diese Beitragszeiten sind die Grundvoraussetzung für eine Rente.
Bei der Renteninformation der Bundesknappschaft kommt zudem noch der auf die knappschaftliche Rentenversicherung entfallende Anteil der Entgeltpunkte dazu.
Auch die Rentenversicherungsträger haben sich auf die veränderten Rahmenbedingungen in Deutschland eingestellt. Seit einigen Jahren versendet die Deutsche Rentenversicherung deshalb an ihre Versicherten veränderte Renteninformationen. Sie berücksichtigen nach unten angepasste Rentensteigerungsraten und machen auf den Kaufkraftverlust aufmerksam. Auch die vom Gesetzgeber beschlossene Anhebung der Altersgrenzen ("Rente mit 67") wird berücksichtigt.
Die Rentenexperten der Deutschen Rentenversicherung raten allen Informationsempfängern, die Post nicht ungelesen zu den Akten zu legen, sondern einen prüfenden Blick auf das Schreiben zu werfen. Denn hin und wieder schleichen sich Fehler bei der Eingabe der Daten ein. So können beispielsweise Versicherungszeiten nicht richtig erfasst sein oder Fehler bei der Zahleneingabe (Zahlendreher) vorkommen. Dementsprechend werden die Ergebnisse über die zu erwartenden Rentenzahlungen verfälscht.
Deshalb sollten Sie genau prüfen, ob wirklich alle versicherungsrelevanten Zeiten und Beiträge richtig erfasst sind. Neben den Versicherungszeiten sind auch so genannte Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten (z. B. Ausbildungszeiten, Studium, Kindererziehung) leistungsrelevant und sollten geprüft werden. Nähere Informationen zur Überprüfung Ihres Rentenkontos erhalten Sie auch in unserem Beitrag "Ist ihr Rentenkonto lückenlos?".
Bei Fehlern oder Lücken sollten sich die betroffenen Versicherten möglichst umgehend an die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden. So wird späteres böses Erwachen beim Renteneintritt verhindert. Denn die versendeten Renteninformationen sind nur ein Service der Rentenversicherungsträger und rechtlich nicht bindend.
Neben den jährlich verschickten Renteninformationen bietet die Deutsche Rentenversicherungin der Rubrik "Service", unter "Versicherungsunterlagen anfordern oder einsehen", die kostenlose Zusendung des persönlichen Versicherungsverlaufs beziehungsweise der Renteninformation an. Dazu kann online das Bestellformular aufgerufen und mit den benötigten Angaben wie Name, Geburtsdatum und Versicherungsnummer ausgefüllt werden.
Die Deutsche Rentenversicherung selbst stellt fest, dass die gesetzliche Rentenversicherung durch die verschiedenen Rentenreformen seit dem Jahrtausendwechsel einen Funktionswandel erfahren hat. "Galt vorher das Leitbild, dass die gesetzliche Rentenversicherung für langjährig Versicherte regelmäßig auch für sich allein genommen die Aufrechterhaltung des zuvor erreichten Lebensstandards im Alter sichern sollte, gilt nun das Konzept der 'Lebensstandardsicherung aus drei Säulen' ", so der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Herbert Rische. "Das bedeutet, dass auch für langjährig Versicherte die volle Lebensstandardsicherung im Alter in der Regel nur noch dann zu realisieren ist, wenn neben der gesetzlichen Rente weitere Alterseinkünfte z. B. aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus privater Vorsorge bezogen werden."
Wenn Sie mehr über unsere Altersvorsorgelösungen erfahren möchten, so erhalten Sie dazu in unserer Rubrik "Produkte für Privatkunden" weitere Informationen.
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