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    Vermögensübertragung

    Das Erreichte weitergeben.

    • Zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vermögensanlage
    • Zuzahlungen und Entnahmen jederzeit möglich
    • Steuervorteile, auch für Andere
    Beratungstermin vereinbaren Ansprechpartner suchen

    Vermögensübertragung

    Sie sind stolz auf das, was Sie im Leben erreicht haben. Auch, wenn es um Ihre Geldanlage geht. Denn Geld anlegen war für Sie nie reiner Selbstzweck. Sie möchten etwas an die Menschen weitergeben, die Ihnen am Herzen liegen. Mit den R+V-Lösungen für die Vermögensübertragung geht das ganz leicht.

    Vermögensübertragung regeln, Kontrolle behalten. So geht’s.

    Durch sinnvolle Investitionen, kluge Kapitalanlage, durch geschickte Auswahl von Anlageprodukten wie Fondssparplänen oder durch ein Erbe konnten Sie sich ein Vermögen aufbauen. Jetzt denken Sie daran, der nächsten Generation etwas mit auf den Weg zu geben. Eine Schenkung zu Lebzeiten kommt für Sie aber nicht in Frage: Sie möchten alle Freiheiten und die Kontrolle behalten.

    Sie zahlen einmalig einen Betrag und legen so Ihr Vermögen chancenorientiert an:

    R+V-GenerationenPlan Invest-Plus

    Sie legen eindeutig fest, wer Ihr Anlagevermögen erbt – ganz ohne Testament oder notarielle Hilfe.

    • Eine fondsgebundene, lebenslange Todesfallversicherung gegen Einmalbeitrag
    • Auszahlung wird bei Tod des Versicherten sofort fällig
    • Entstehende Erträge sind bis zum Tod einkommensteuerfrei, solange keine Entnahme erfolgt
    • Die Auszahlung der Todesfallleistung ist ebenfalls einkommensteuerfrei
    • Erbschaftssteuer fällt an, wenn Freibeträge überschritten werden

    R+V-Gene­ratio­nen­Konzept-Plus

    Sie bestimmen einen Termin, zu dem Ihr Anlagebetrag weitergegeben wird.

    • Eine fondsgebundene Kapitalversicherung mit festem Ablauftermin gegen Einmalbeitrag
    • Auszahlung erfolgt zum vereinbarten Ablauftermin, auch wenn der Versicherte vor diesem Termin verstirbt
    • Stirbt der Versicherte vor dem Termin, fällt ggf. Erbschaftsteuer an (Freibeträge beachten!)
    • Dagegen sind alle entstehenden Erträge bis zum Ablauftermin einkommensteuerfrei.
    • Die Auszahlung einer Todesfallleistung ist einkommensteuerfrei.
    • Bei Auszahlung einer Erlebensfallleistung (auch bei Entnahmen) fällt Kapitalertragsteuer an.

    Für das gute Gefühl, bestmöglich versorgt und abgesichert zu sein.

    Ihre Vorteile bei der Vermögensübertragung mit der R+V

    • Einfache Vermögensübertragung

      • ohne Testament oder Zustimmung Dritter
      • keine Gesundheitsfragen (bis 1 Mio. Euro Einmalbeitrag)
      • keine Wartezeit! Todesfallschutz ab Beginn
    • Flexibilität & Kontrolle

      • Fondswechsel, Zuzahlungen, Entnahmen zu Lebzeiten jederzeit
      • immer wieder neu festlegen, wer Ihr Vermögen bekommen soll
      • Wahl zwischen lebenslanger Kapital-Anlage (GenerationenPlan Invest-Plus) oder Auszahlung zu einem gewünschten Termin (GenerationenKonzept-Plus)
    • Steuervorteile, auch für Andere

      • einkommensteuerfreie Ansammlung der Erträge im Versicherungsvertrag (Sparer-Freibetrag wird nicht belastet)
      • Leistungen bei Tod an den Begünstigten (Erbschaftssteuer) sind einkommensteuerfrei
      • Nutzen von Freibeträgen spart Erbschaftssteuer
    • Ertragschancen nutzen

      • freie Auswahl aus einer attraktiven Fondspalette oder Anlagestrategien (inkl. RBA-Spezialfonds)
      • attraktive Ertragschancen durch Partizipation an der Wertentwicklung der Kapitalmärkte

    Vermögensübertragung oder Schenkung zu Lebzeiten. Was ist für Sie besser?

    Vererben zu Lebzeiten und so aktiv die Vermögensübertragung steuern zu können ist heute vielen Menschen wichtig. Eine Möglichkeit ist dabei die Schenkung zu Lebzeiten. Doch durch z. B. Schenkungen an Kinder vor dem Tod besteht die Gefahr, bereits zu Lebzeiten das Vermögen endgültig aus der Hand zu geben. Aber was passiert, wenn Sie zum Beispiel im Pflegefall auf Ihr Vermögen zugreifen wollen? Durch Vermögensübertragung behalten Sie die Kontrolle über Ihr Vermögen. Und bleiben flexibel. Sie können jederzeit unbürokratisch den Begünstigten ändern und Ihr Vermögen kann sich auch in Zukunft chancenorientiert weiterentwickeln.

    Wem können Sie Ihr Vermögen übertragen?

    Mit den Lösungen zur Vermögensübertragung der R+V können Sie einen Bezugberechtigten frei bestimmen. Möglich ist also z. B. die Vermögensübertragung an Ehegatten bzw. Partner oder die Vermögensübertragung an Kinder, Verwandte oder andere nahestehende Menschen.

     

    Der Bezugsberechtigte

     

    • wird durch den Versicherungsnehmer namentlich festgelegt und
    • erhält die Todesfall-Leistung.

    Dabei sind auch mehrere Bezugsberechtigte möglich.

    Ein weiterer Vorteil: Ein Bezugsrecht für Minderjährige ist auch ohne Unterschrift der Eltern möglich.

     

    Durch Vermögensübertragung Erbschaftsteuer sparen

    Richtig vererben schon zu Lebzeiten heißt auch, über die Besteuerung der Vermögensübertragung nachzudenken. Fragen Sie hierzu Ihren R+V-Experten vor Ort. Er kann Ihnen bei Fragen zu Steuersätzen und Freibeträgen und der steuerpflichtigen Erbschaft weiterhelfen.

    Weitere Informationen und Downloads

    Hier finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen.

    Sinnvolle Ergän­zungen zu R+V-GenerationenPlan oder R+V-GenerationenKonzept

    Wir sind für Sie da. Online und Persönlich!

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    0800 533-1171

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