Der Ruheversicherungsschutz umfasst die Haftpflichtversicherung und die Umweltschadensversicherung.
Waren Sie zum Zeitpunkt der Abmeldung teil- oder vollkaskoversichert, so bleibt der Teilkaskoschutz auch in der Ruheversicherung bestehen.
Waren Sie zuvor vollkaskoversichert, sind Sie zusätzlich bei Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter abgesichert.
Versicherungsschutz besteht nur bei Fahrten zur An- und Abmeldung, Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung.