Hilfecenter

    Welchen Versicherungsschutz habe ich in der Ruheversicherung?

    Der Ruheversicherungsschutz umfasst die Haftpflichtversicherung und die Umweltschadensversicherung.

    Waren Sie zum Zeitpunkt der Abmeldung teil- oder vollkaskoversichert, so bleibt der Teilkaskoschutz auch in der Ruheversicherung bestehen. 

    Waren Sie zuvor vollkaskoversichert, sind Sie zusätzlich bei Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter abgesichert.

    Versicherungsschutz besteht nur bei Fahrten zur An- und Abmeldung, Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung.

     

    Wenn Sie ehemaliger R+V24-Kunde sind oder ab dem 01.07.2022 Ihren Kfz-Versicherungsvertrag online abgeschlossen haben, erhalten Sie hier im Hilfecenter alle Antworten auf Ihre Fragen. Für Kfz-Kunden, die vor dem 01.07.2022 über www.ruv.de abgeschlossen haben, gilt dieser Link.

     

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