So holen Sie sich bis einen Teil Ihrer Beiträge vom Staat zurück. Die Steuer fällt dann erst bei Renteneintritt an – meist fällt der Steuersatz dann niedriger aus als in der Erwerbsphase. Mit der Rürup-Rente der R+V können Sie außerdem die Ertragschancen der Kapitalmärkte und Steuervorteile nutzen.
Attraktive Steuervorteile
Seit 2023 können Sie eingezahlte Beiträge zu Ihrer Basisrente steuerlich als Sonderausgaben im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge zu 100 Prozent absetzen.
Die Höchstbeiträge sind jährlich als Sonderausgaben absetzbar. Der steuerlich förderfähige Höchstbetrag in der Basisversorgung beträgt 2026 für einzeln Veranlagte 30.826 Euro und für gemeinsam veranlagte Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 61.652 Euro.