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Beitragsanpassung 2026

Informationen zur Pflegezusatzversicherung

Eine Beitragserhöhung ist nie eine gute Nachricht – das verstehen wir gut.
Gerade jetzt fragen sich viele, ob sich ihre Absicherung noch lohnt. Mit Ihrer Pflegezusatzversicherung haben Sie eine Entscheidung getroffen, die bleibt:
Sie schützt Sie, wenn Pflegebedürftigkeit eintritt, und bewahrt Sie vor finanzieller Überforderung.

Wir möchten, dass Sie nachvollziehen können, warum diese Anpassung notwendig ist – und warum Ihre Pflegezusatzversicherung weiterhin ein wertvoller Teil Ihrer Absicherung bleibt.

Ihre Fragen zur Beitragsanpassung in der Pflegezusatzversicherung

1. Warum steigt mein Beitrag?

Wir überprüfen jedes Jahr, ob die Beiträge noch zu den tatsächlichen Leistungsausgaben passen. Das stellt sicher, dass Ihre Pflegezusatzversicherung auch künftig zuverlässig leisten kann.

Eine Beitragsanpassung erfolgt nur, wenn der unabhängige mathematischen Treuhänder die Kalkulation geprüft und ihr zugestimmt hat.

Ein wesentlicher Grund für steigende Beiträge liegt darin, dass das Risiko pflegebedürftig zu werden und auch die Dauer der Pflegebedürftigkeit steigt. Das zeigt die wachsende Zahl pflegebedürftiger Menschen. Seit der Pflegereform 2017, mit der die bisherigen Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt wurden, haben deutlich mehr Menschen Anspruch auf Leistungen. Auch Personen mit kognitiven Einschränkungen, etwa Demenz, werden seitdem stärker berücksichtigt. Dadurch ist die Zahl der Leistungsbeziehenden erheblich gestiegen.

Die Bevölkerung altert, und mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, pflegebedürftig zu werden. Ende 2024 waren in Deutschland bereits rund sechs Millionen Menschen pflegebedürftig – Tendenz weiter steigend. Damit nehmen die Leistungsausgaben auch in der Pflegezusatzversicherung kontinuierlich zu, weil immer mehr Versicherte pflegebedürftig werden und aufgrund des medizinischen Fortschritts mit der Pflegebedürftigkeit oft länger leben.

Zahl pflegebedürftiger Personen in Deutschland im Zeitraum von 1999 bis 2060

Pflegebedürftige Personen (in Millionen), 1999-2060

2,0 Mio. 1999
2,1 Mio. 2005
2,5 Mio. 2011
3,4 Mio. 2017
5,7 Mio. 2023
6,0 Mio. 2040
6,7 Mio. 2060

2. Warum ist mein Beitrag gut investiert?

Wir wissen, dass eine Beitragserhöhung nie eine erfreuliche Nachricht ist. Gleichzeitig ist uns wichtig, dass Sie verstehen, welchen Wert Ihre Pflegezusatzversicherung für Sie hat – gerade jetzt.

Eine Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen, meist im höheren Alter, aber manchmal auch früher durch Krankheit oder Unfall. Wer pflegebedürftig wird, steht schnell vor erheblichen finanziellen Herausforderungen.

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Der Rest, der sogenannte Eigenanteil, muss von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden – häufig aus der eigenen Rente oder dem Ersparten.

 

Ein Beispiel (stationäre Pflege)

Eine Person mit Pflegegrad 3 lebt in einer stationären Einrichtung.

Die Gesamtkosten liegen im ersten Jahr bei rund 4.500 EUR pro Monat.

Davon übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung etwa 1.319 EUR.

Den verbleibenden Eigenanteil von rund 3.181 EUR zahlt die pflegebedürftige Person selbst.

Auch wenn sich der Eigenanteil im Laufe der Zeit reduziert, bleibt die finanzielle Belastung erheblich: im ersten Jahr liegt der durchschnittliche Eigenanteil derzeit noch bei 3.100 EUR, im zweiten Jahr bei 2.800 EUR, im dritten Jahr bei 2.400 EUR und ab dem vierten Jahr bei rund 2.000 EUR pro Monat.

Dazu muss, bis auf einen Schonbetrag von aktuell 10.000 EUR, das angesparte Vermögen eingesetzt werden. Auch das Eigenheim muss im schlimmsten Fall veräußert werden, wenn kein Ehe- oder Lebenspartner mehr darin wohnt.

Kinder sind nur unterhaltspflichtig, wenn sie mehr als 100.000 EUR brutto im Jahr verdienen.

Diese Grenze gilt aber nicht für Ehe- und eingetragene Lebenspartner eines Pflegebedürftigen. Dadurch steigt dann die Belastung in einer ohnehin schweren Zeit nochmals.

Die Grafik zeigt die finanzielle Belastung in der stationären Pflege in Euro je Monat nach Aufenthaltsdauer.

 

Teurer Aufenthalt im Pflegeheim

Finanzielle Belastung in der stationären Pflege in EUR nach Aufenthaltsdauer*

*Abweichungen in den Summen durch Rundungen. Werte im Bundesdurchschnitt (gewichtet nach Bettenanzahl, ohne Sondereinrichtungen, EEE inkl. Ausbildungsumlage, Reduzierung des EEE durch einen aufenthaltsabhängigen Leistungszuschlag (§ 43c SGB XI).

PKV-Verband, Stand 14.07.2025 (Stichtag der Datenerhebung 1.7.2025)

Auch zu Hause entstehen hohe Kosten:

Wer ambulant gepflegt wird, erhält zwar Leistungen von der gesetzlichen Pflegeversicherung, muss aber viele Leistungen selbst bezahlen – etwa weil die Kosten für den ambulanten Pflegedienst, Haushaltwirtschaftsleistungen, Pflegehilfsmittel oder barrierefreie Umbauten in der Wohnung die geltenden Höchstbeträge übersteigen. Diese Kosten können sich schnell eine schwere finanzielle Belastung darstellen.

Dies zeigt: Trotz der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bleibt die Pflege teuer. Genau hier hilft Ihre Pflegezusatzversicherung – sie mindert, je nach gewählter Absicherung die finanzielle Lücke zwischen den Leistungen der Pflegepflichtversicherung und den tatsächlichen Pflegekosten.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Finanzielle Sicherheit: Ihre Zusatzversicherung schützt Sie vor hohen Eigenanteilen in der ambulanten und stationären Pflege.
  • Selbstbestimmtes Leben: Sie entscheiden, welche Pflegeleistungen Sie in Anspruch nehmen möchten – und wo Sie gepflegt werden.
  • Entlastung für Ihre Angehörigen: Ihre Angehörigen werden spürbar entlastet – finanziell, organisatorisch und emotional.
  • Erhalt Ihrer Lebensqualität: Sie behalten auch im Pflegefall die Kontrolle über Ihre Versorgung und Ihr Lebensumfeld.

3. Wie hoch ist mein Risiko, pflegebedürftig zu werden?

Viele Menschen unterschätzen das Risiko, im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig zu werden.

Etwa 70 % aller Männer und 84 % aller Frauen werden im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig. Bei Paaren liegt die Wahrscheinlichkeit, dass mindestens einer von beiden betroffen ist, sogar bei 95 %.

Das zeigt: Pflegebedürftigkeit ist kein Ausnahmefall, sondern für die meisten Menschen eine reale Lebenssituation, vor allem im höheren Alter.

Eine Pflegezusatzversicherung schützt Sie genau für diesen Fall – damit Sie sich die Pflege leisten können, die Sie wünschen, und Ihre Familie finanziell entlastet bleibt.

4. Wie teuer ist Pflege in meiner Region?

Mit dem Pflegeheim-Finder können Sie sich einen Überblick über die durchschnittlichen Pflegekosten in Ihrer Umgebung verschaffen.

So sieht es bei Ihnen in der Region aus

5. Was passiert, wenn ich meine Zusatzversicherung kündige?

Eine Kündigung ist möglich, bedeutet aber, dass Sie Ihren zusätzlichen Schutz im Pflegefall verlieren. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur die Grundversorgung ab. Die tatsächlichen Pflegekosten sind deutlich höher – die verbleibenden Kosten müssen Sie selbst tragen.

Wer kündigt, spart nur jetzt – im Pflegefall zahlt man später deutlich drauf.
Wenn der Pflegefall eintritt, ist es  zu spät, um sich noch abzusichern und die finanzielle Belastung kann schnell mehrere tausend Euro im Monat betragen. Viele von uns kennen pflegende Angehörige oder haben es im eigenen Umfeld erlebt: Pflege kostet nicht nur Geld, sondern auch Kraft, Zeit und Organisation. Eine Pflegezusatzversicherung entlastet hier konkret, sowohl finanziell als auch emotional.

Mit einer Kündigung verlieren Sie nach den gesetzlichen Vorgaben den mit Ihren Beiträgen bereits aufgebauten Anteil an der Alterungsrückstellung. Diese wird an den verbleibenden Versichertenbestand „vererbt“.

Ein erneuter Abschluss ist nur nach neuer Gesundheitsprüfung möglich. Sie zahlen schon wegen des dann höheren Eintrittsalters einen höheren Beitrag. Sind neue gesundheitliche Risiken hinzugekommen, kann ein Risikozuschlag notwendig sein und im schlimmsten Fall ist ein Abschluss gar nicht mehr möglich. Wir prüfen gerne mit Ihnen gemeinsam, ob es Alternativen zur Kündigung gibt – etwa einen Tarifwechsel oder eine Reduzierung der Leistungen.

Unser Tipp:
Sprechen Sie mit Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin, bevor Sie sich entscheiden.
Gemeinsam finden wir eine Lösung, die zu Ihnen passt – damit Sie sich später keine Sorgen um das machen müssen, was Sie heute absichern können.

6. Kann ich meinen Tarif anpassen oder wechseln?

Ja. Sie haben die Möglichkeit, Ihren bestehenden Tarif zu überprüfen und gegebenenfalls zu wechseln. In einem Beratungsgespräch können Sie gemeinsam mit Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin prüfen, ob ein günstigerer Tarif oder eine Anpassung des Leistungsumfangs für Sie sinnvoll ist.

Weiterführende Einblicke und detaillierte Informationen finden Sie hier: