Zum 1. Januar 2026 erhöhen sich die Beiträge der PPV. Hauptursache sind die jüngsten Pflegereformen, die den Leistungsumfang in der Pflegeversicherung spürbar erweitert haben. Dadurch steigen die Ausgaben weiter deutlich.
In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber die Leistungen in mehreren Schritten verbessert – unter anderem durch höhere Zuschüsse zu den Eigenanteilen im Pflegeheim, mehr Unterstützung für pflegende Angehörige und mehr Leistungen bei ambulanter Pflege. Diese Erweiterungen führen dazu, dass Versicherte heute mehr finanzielle Unterstützung erhalten als früher.
Mit der großen Pflegereform 2017 hat der Gesetzgeber, den Pflegebedürftigkeitsbegriff neu gefasst. Dabei wurde auch der Kreis der Leistungsberechtigten erweitert. Dies ist ein wesentlicher Grund dafür, dass die Zahl der pflegebedürftigen Menschen mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung stark wächst.
Auch die Reformen 2023 und 2024 haben zu weiteren Leistungssteigerungen geführt – unter anderem durch höhere Zuschüsse zu den Eigenanteilen im Pflegeheim, mehr Unterstützung für pflegende Angehörige und mehr Leistungen bei ambulanter Pflege.
All das führt dazu, dass Versicherte heute im Pflegefall mehr finanzielle Unterstützung erhalten als früher.
Zwischen 2014 und 2024 hat sich die Zahl der Leistungsbeziehenden in der PPV mehr als verdoppelt – von rund 169.000 auf 379.000 Personen. In der gleichen Zeit sind die Leistungsausgaben von rund 880 Millionen EUR auf fast 2,8 Milliarden EUR gestiegen. Sie haben sich also weit mehr als verdreifacht. Allein im vergangenen Jahr waren die Leistungsausgaben der PPV 12,5 % höher als noch 2023.
Anders als im umlagefinanzierten System der sozialen Pflegeversicherung (SPV), bei dem die laufenden Kosten aus den laufenden Einnahmen finanziert werden, handelt es sich bei den Beiträgen in der PPV um „echte“ Preise. Mit ihrem Beitrag bilden die Versicherten die Alterungsrückstellung und sorgen selbst für das im Alter steigende Pflegerisiko vor. Nachfolgende Generationen werden nicht belastet. Jede Kalkulation wird vor einer Beitragsanpassung von einem unabhängigen Treuhänder geprüft und die Beiträge nur angepasst, wenn die Zustimmung erteilt wird.