Zum Hauptinhalt überspringen
Beitragsanpassung 2026

Informationen zur privaten Pflegepflichtversicherung

Wir verstehen, dass eine Beitragserhöhung keine erfreuliche Nachricht ist.
Hier erklären wir, warum sie notwendig ist und wie sie zustande kommt.

Ihre Fragen zur Beitragsanpassung in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV)

1. Warum steigen die Beiträge?

Zum 1. Januar 2026 erhöhen sich die Beiträge der PPV. Hauptursache sind die jüngsten Pflegereformen, die den Leistungsumfang in der Pflegeversicherung spürbar erweitert haben. Dadurch steigen die Ausgaben weiter deutlich.

In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber die Leistungen in mehreren Schritten verbessert – unter anderem durch höhere Zuschüsse zu den Eigenanteilen im Pflegeheim, mehr Unterstützung für pflegende Angehörige und mehr Leistungen bei ambulanter Pflege. Diese Erweiterungen führen dazu, dass Versicherte heute mehr finanzielle Unterstützung erhalten als früher.

Mit der großen Pflegereform 2017 hat der Gesetzgeber, den Pflegebedürftigkeitsbegriff neu gefasst. Dabei wurde auch der Kreis der Leistungsberechtigten erweitert. Dies ist ein wesentlicher Grund dafür, dass die Zahl der pflegebedürftigen Menschen mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung stark wächst.

Auch die Reformen 2023 und 2024 haben zu weiteren Leistungssteigerungen geführt – unter anderem durch höhere Zuschüsse zu den Eigenanteilen im Pflegeheim, mehr Unterstützung für pflegende Angehörige und mehr Leistungen bei ambulanter Pflege.

All das führt dazu, dass Versicherte heute im Pflegefall mehr finanzielle Unterstützung erhalten als früher.

Zwischen 2014 und 2024 hat sich die Zahl der Leistungsbeziehenden in der PPV mehr als verdoppelt – von rund 169.000 auf 379.000 Personen. In der gleichen Zeit sind die Leistungsausgaben von rund 880 Millionen EUR auf fast 2,8 Milliarden EUR gestiegen. Sie haben sich also weit mehr als verdreifacht. Allein im vergangenen Jahr waren die Leistungsausgaben der PPV 12,5 % höher als noch 2023.

Anders als im umlagefinanzierten System der sozialen Pflegeversicherung (SPV), bei dem die laufenden Kosten aus den laufenden Einnahmen finanziert werden, handelt es sich bei den Beiträgen in der PPV um „echte“ Preise. Mit ihrem Beitrag bilden die Versicherten die Alterungsrückstellung und sorgen selbst für das im Alter steigende Pflegerisiko vor. Nachfolgende Generationen werden nicht belastet. Jede Kalkulation wird vor einer Beitragsanpassung von einem unabhängigen Treuhänder geprüft und die Beiträge nur angepasst, wenn die Zustimmung erteilt wird.

2. Welche Verbesserungen gibt es konkret in der PPV?

Pflegebedürftige profitieren von umfangreichen Leistungsverbesserungen. Ein Beispiel sind die Zuschläge für stationäre Pflege. Sie wurden 2024 nochmals angehoben. Diese Zuschüsse, die mit der Dauer der stationären Pflege steigen verringern den Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten des Heims verringern.

Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurden außerdem die Leistungen bei ambulanter Pflege zum 1. Januar 2024 um 5 % erhöht. Diese Verbesserungen für Pflegebedürftige führen zu höheren Ausgaben.

Versicherte profitieren im Pflegefall von einer spürbar besseren Absicherung. Steigende Leistungsausgaben müssen bei der Beitragskalkulation berücksichtigt werden, damit die dauerhafte Erbringung der Leistungen gewährleistet bleibt.

Die folgende Grafik zeigt, wie stark die Leistungsausgaben der PPV seit 2014 gestiegen sind – insbesondere durch die gesetzlichen Reformen der letzten Jahre.
 


Kostenanstieg durch die Pflegereformen von 2014 bis 2024.

Leistungsausgaben der privaten Pflegeversicherung in Millionen Euro.

Kostenanstieg von 880 auf 2.790 Millionen Euro in den Jahren 2014 bis 2024.

2015: Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG I)
2017: Zweites und DrittesPflegestärkungsgesetz (PSG II und PSG III)
2019: Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
2021: Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG)
2022: Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
2024: Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG)

Quelle: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

3. Betrifft die Kostensteigerung nur Privatversicherte?

Nein. Auch die gesetzlich Versicherten sind von den steigenden Pflegekosten betroffen. Die Gründe für die höheren Beiträge – etwa gestiegene Personalkosten, bessere Leistungen und mehr Pflegebedürftige – wirken sich auf beide Systeme aus.

In der sozialen Pflegeversicherung (SPV) wurden die Beiträge bereits zum 1. Januar 2025 angehoben. Der Beitragssatz stieg von 3,4 auf 3,6 %, für Kinderlose von 4,0 auf 4,2 %. Nach aktuellen Prognosen zahlen kinderlose Angestellte mit einem Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze ab 2026 rund 244 EUR pro Monat, bei einem Durchschnittseinkommen etwa 182 EUR.

In der PPV liegt der durchschnittliche Beitrag trotz Anpassung deutlich darunter – bei rund 123 EUR monatlich. Der Grund dafür liegt im unterschiedlichen Finanzierungssystem. Während die SPV nach dem Umlageverfahren arbeitet und die Leistungen für die laufenden Ausgaben, vor allem der älteren Generation, aus den laufenden Beiträgen, vor allem der Jüngeren, finanziert, funktioniert die PPV nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Dabei sorgen alle Versicherten gleichen Alters selbst für ihr späteres Pflegerisiko vor.

Privatversicherte zahlen weniger

Monatliche Pflegebeiträge für Versicherte ohne Beihilfe zum 01.01.2026.

PKV: Durchschnittsbeitrag nach der Erhöhung zum Januar 2026.
Alle Angaben in Euro pro Monat. Der individuelle Beitrag kann davon abweichen; er bemisst sich insbesondere nach Lebensalter bei Vertragsbeginn und Versicherungszeit. 

GKV: Beitrag für Kinderlose (bei einem Beitragssatz von 4,2 %; Durchschnittseinkommen nach Rechengrößenverordnung der Bundesregierung für 2024.

Quelle: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

4. Kann ich meinen PPV-Tarif ändern und dadurch den Beitrag verringern?

Nein, die PPV ist eine gesetzlich vorgeschriebene Grundabsicherung.

Der Leistungsumfang ist gesetzlich geregelt. Es handelt sich um einen brancheneinheitlichen Tarif. Deswegen wird auf Grundlage der Gesamtheit der Daten aller Versicherungsunternehmen zu den Versichertenzahlen und zur Höhe der Versicherungsleistungen überprüft, ob die Kalkulation erneuert werden muss und eine Beitragsanpassung notwendig ist. Ist dies der Fall, wird für jeden Jahrgang der notwendige Beitrag für einen Neuversicherten berechnet. Auf Basis dieser Kalkulation berechnen die Versicherungsunternehmen für jeden einzelnen Versicherten den individuellen Beitrag – unter Berücksichtigung der bereits gebildeten Alterungsrückstellung und der unternehmensindividuellen Verwaltungskosten. Durch die Zusammenfassung aller PPV-Versicherten gleichen Alters ist der Beitrag in Bezug auf die Pflegewahrscheinlichkeit insoweit nicht durch unternehmensindividuelle Verhältnisse bestimmt.

Daher gibt es keine Möglichkeit, den Beitrag durch eine Vereinbarung zu senken.

Weiterführende Einblicke und detaillierte Informationen finden Sie hier: