Die Nachricht, dass Ihr Beitrag steigt, kann im ersten Moment verunsichern und viele Fragen aufwerfen.
Wir lassen Sie damit nicht allein: Uns ist wichtig, dass Sie verstehen, warum sie erfolgt und welche Faktoren sie beeinflussen.
So bleibt Ihr Versicherungsschutz für Sie nachvollziehbar.
Informationen zur privaten Krankenvollversicherung
Beitragsanpassungen sind notwendig, damit wir Ihnen auch in Zukunft eine hochwertige Gesundheitsversorgung bieten können. Steigende Kosten für Ärzte, Kliniken und Medikamente betreffen nicht nur die private, sondern auch die gesetzliche Krankenversicherung.
Die folgende Grafik zeigt: Seit 2005 haben sich die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sogar etwas stärker erhöht als in der privaten Krankenversicherung (PKV). Langfristig entwickeln sich beide Systeme ähnlich – das bestätigt auch das Wissenschaftliche Institut der PKV (WIP).
Die Beitrage je Vollversicherten in der GKV sind bis 2025 um 3,8 Prozent gestiegen. Die Beiträge der PKV haben sich um 3,1 Prozent erhöht.
Ein wichtiger Unterschied: In der GKV sind Beitragserhöhungen für Versicherte oft weniger sichtbar. Sie erfolgen beispielsweise über die jährliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze oder über den individuellen Zusatzbeitrag. In der PKV hingegen werden Anpassungen klar ausgewiesen und erklärt.
Zur Orientierung:
Für 2026 wird erwartet, dass der Höchstbeitrag für Kranken- und Pflegeversicherung in der GKV auf rund 1.300 EUR pro Monat steigt – auch wenn der allgemeine Beitragssatz offiziell gleich bleibt. Die Gründe: eine höhere Beitragsbemessungsgrenze und ein steigender durchschnittlicher Zusatzbeitrag.
Neue medizinische Technologien und Behandlungsmethoden ermöglichen eine bessere und präzisere Versorgung. Allerdings sind diese Innovationen oft teurer als ältere Verfahren. Zum Beispiel haben sich die Kosten für hochmoderne Diagnoseverfahren, minimalinvasive Operationen oder neue Medikamente in den letzten Jahren deutlich erhöht.
Immer mehr Menschen nehmen medizinische Leistungen in Anspruch, was die Gesamtausgaben im Gesundheitswesen erhöht. Laut dem Statistischen Bundesamt stiegen die Gesundheitsausgaben von 315,4 Milliarden EUR im Jahr 2013 auf 494,7 Milliarden EUR im Jahr 2023, also um rund 57 %. Die Ausgaben stiegen auch 2024 weiter und setzen ihren Anstieg 2025 fort.
Ein gutes Beispiel ist die Gürtelrose-Impfung, die seit 2018 verfügbar ist und von der STIKO empfohlen wird. Die PKV-Ausgaben dafür lagen 2019 noch bei 8,3 Millionen EUR und stiegen bis 2023 auf 108,8 Millionen EUR, insgesamt erhöhten sich die Impfstoffausgaben der PKV 2023 um 14,8 % gegenüber dem Vorjahr und in den letzten fünf Jahren sogar um 77,4 %.
In den vergangenen Jahren wurden Gehälter und Arbeitsbedingungen für medizinisches Fachpersonal spürbar verbessert – ein notwendiger Schritt, um qualifizierte Kräfte zu gewinnen und die Versorgung dauerhaft zu sichern. Diese Entwicklung schlägt sich jedoch deutlich in den Kosten nieder.
Besonders im Krankenhausbereich, der einen hohen Anteil an pflegerischer Versorgung umfasst, sind die Ausgaben stark gestiegen. Laut Verband der Privaten Krankenversicherung erhöhten sich die Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen im Jahr 2024 um über 10 % gegenüber dem Vorjahr. 2025 setzt sich dieser Trend fort. Gestiegene Tarifgehälter, höhere Energiepreise und strengere Personalvorgaben wirken sich unmittelbar auf die Kosten aus.
Auch bei den Ausgaben für Medikamente sowie für die ambulante und zahnärztliche Versorgung zeigt sich ein deutlicher Anstieg. Der PKV-Verband meldet für das erste Halbjahr 2025 ein Plus von 7,5 % in der ambulanten Behandlung und 6,8 % im Zahnbereich.
Diese Kostensteigerungen betreffen sowohl die private als auch die gesetzliche Krankenversicherung.
Wir alle werden heutzutage älter, eine erfreuliche Entwicklung, die mit besserer Lebensqualität verbunden ist. Gleichzeitig bedeutet eine höhere Lebenserwartung, dass medizinische Versorgung über einen längeren Zeitraum benötigt wird. Mit zunehmendem Alter steigt zudem die Wahrscheinlichkeit, häufiger auf ärztliche und pflegerische Leistungen angewiesen zu sein.
In der PKV gilt ebenso wie in der GKV die Solidarität der Gesunden mit den Kranken.
Der Beitrag bei Versicherungsbeginn wird nach dem jeweils gewählten Leistungsumfang sowie nach dem Lebensalter und den zu diesem Zeitpunkt möglicherweise bereits bestehenden Vorerkrankungen festgelegt.
Nach Versicherungsbeginn gilt die solidarische Absicherung des Krankheitsrisikos aller Versicherten gleichen Alters innerhalb des gewählten Tarifs (Unisex-Tarife). Bei Bisex-Tarifen sind es die Versicherten gleichen Geschlechts und gleichen Alters. Das heißt, die Entwicklung des persönlichen Gesundheitszustands spielt bei der Berechnung des Beitrags dann keine direkte Rolle. Wer häufiger krank wird, der wird von den Beitragsgeldern jener mitgetragen, die das Glück haben, gesund zu bleiben. Die Belastungen im Krankheitsfall werden auf alle Versicherten des Tarifs mit gleichem Alter verteilt, sodass selbst bei schwersten Krankheiten niemand in einen finanziellen Notstand geraten kann. Dadurch wird sichergestellt, dass auch Sie im Fall der Fälle die beste medizinische Versorgung erhalten.