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    Rund um die Rente

    Altersvorsorge nicht vorzeitig kündigen

    Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, eine längere Krankheit, Scheidung, Familiennachwuchs – es gibt Situationen im Leben, in denen das Geld knapp werden kann. Um die laufenden Kosten zu senken, denken manche dann daran, ihre Versicherungen zur Altersvorsorge zu kündigen. Eine Beitragsbefreiung ist die bessere Alternative. Wir zeigen, wie das geht.

    Beitragsfreistellung besser als Kündigung

    Jeder kann mal in einen finanziellen Engpass geraten, sodass das monatliche Einkommen knapp wird. Dann heißt es, zu prüfen, wo gespart werden kann. Manche hinterfragen dann bei den laufenden Kosten ihre Beiträge für Versicherungen und insbesondere die Beiträge für die Versicherungen zur Altersvorsorge.

    Vorsicht: Kündigen Sie Ihre Lebens- und Rentenversicherungen und vor allem ihre Riester-Rentenversicherungen nicht vorschnell, denn dabei kann Ihnen viel Geld verloren gehen. Besser ist eine Beitragsfreistellung.

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    Riester-Vertrag vorzeitig kündigen: Das sind die Folgen

    Wenn Sie aufgrund eines finanziellen Engpasses eine Riester-Rente kündigen, geht Ihnen viel Geld verloren. Denn wenn Sie Ihren Riester-Vertrag vorzeitig kündigen, müssen Sie auch die staatliche Förderung, die Sie für diesen Vertrag in den letzten Jahren bereits erhalten haben, wieder an das Finanzamt zurückzahlen. Das sind pro Jahr bis zu 175 Euro Grundzulage sowie ggf. bis zu 300 Euro Kinderzulage.

    Die Alternative

    Stellen Sie den Vertrag beitragsfrei, dann bleibt der Vertrag bestehen. Ihr bisheriges Riester-Kapital wird weiter verzinst aber Sie zahlen nichts mehr in den Vertrag ein. Während der Beitragsfreistellung erhalten Sie dann aber natürlich keine staatlichen Zulagen mehr. Die Beitragsfreistellung verursacht bei der R+V keine Kosten.

    Ist der finanzielle Engpass vorüber, können Sie jederzeit wieder in Ihren Riester-Vertrag einzahlen. Ihnen entsteht hierdurch kein Nachteil. Die bereits vorher gezahlten Beiträge sind noch vorhanden.

    Lassen Sie sich beraten

    Mit dem Antrag auf Beitragsanpassung können Sie als Kunde der R+V den notwendigen Mindesteigenbeitrag berechnen und gleichzeitig auch die Anpassung beantragen.

    Login „Meine R+V“

    Servicetelefon für R+V-Kunden

    Als R+V-Kunde hilft Ihnen bei der Beantragung der Beitragsanpassung auch gerne unser kostenfreies Servicetelefon weiter: 0800 533-1171*

    * Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.

    Lebensversicherung oder Rentenversicherung vorzeitig kündigen: Das sind die Folgen

    Auch für die Lebensversicherung oder private Rentenversicherung gilt: wer seine Beiträge vorübergehend nicht mehr zahlen kann, sollte den Vertrag nicht gleich kündigen, da dies mit Nachteilen verbunden sein kann:

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    • Sie geben einen Teil Ihrer Versorgung für das Alter auf.

    • Ihre Angehörigen sind finanziell nicht mehr abgesichert, wenn Ihnen etwas passiert.

    • Wenn Sie den Vertrag vorzeitig kündigen, erhalten Sie den Rückkaufswert Ihrer Versicherung. Der Rückkaufswert ist in den ersten Jahren nach Vertragsbeginn meistens relativ gering, unter Umständen sogar unter der Summe der eingezahlten Beiträge. Das liegt daran, dass der Versicherer aus den Beiträgen auch seine mit Abschluss und Einrichtung des Vertrages verbundenen Kosten abdeckt.

    Alternativen zur Vertragskündigung

    Es gibt – je nach Vertragsart – verschiedene Alternativen, um Ihren Vertrag trotz finanzieller Engpässe fortzuführen bzw. die Aufwendungen für den Vertrag zu reduzieren:

    • Stundung der Beiträge: Für eine gewisse Zeit können Sie die Zahlung der Beiträge gegen Zahlung eines Stundungszinses aufschieben. Vorteil: Der Versicherungsschutz bleibt in voller Höhe erhalten.
    • Verlängerung der Vertragslaufzeit: Dies führt bei unveränderten Versicherungsleistungen zu einer Verringerung der Beiträge.
    • Reduzierung der Versicherungssumme: Dies führt ebenso zu einer Verringerung der Beiträge. Allerdings verringert sich dadurch auch der Versicherungsschutz.
    • Beitragsfreistellung: Der Vertrag bleibt bestehen. Das bis dahin angesammelte Kapital wird aber weiterhin vom Versicherer angelegt und somit verzinst. Die ausgezahlte Versicherungsleistung wird dann natürlich geringer sein.
    • Nach einer Reduzierung oder Beitragsfreistellung können Sie Ihren Vertrag innerhalb bestimmter Fristen auch wieder mit dem alten Beitrag fortführen.

    Weitere Fragen?

     Gerne beraten die R+V-Experten Sie auch persönlich.

    Bitte sprechen Sie zuerst mit den R+V-Experten für Altersvorsorge, bevor Sie einen Vertrag kündigen. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

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    Zuletzt aktualisiert: Dezember 2021

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