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    Rund um die Rente

    Vorruhestand: So geht’s früher in Rente

    Inhalt:

    Bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten? Die meisten Erwerbstätigen in Deutschland würden gerne früher in Rente gehen. Wer 1964 oder danach geboren wurde, muss sich jedoch auf diesen späten Rentenbeginn einstellen. Doch wer genau rechnet und rechtzeitig für den Ruhestand vorsorgt, kann unter Umständen schon früher in Rente gehen.

    Die meisten Erwerbstätigen wünschen sich eine frühere Rente

    Fast zwei Drittel der Erwerbstätigen in Deutschland – insgesamt 63 Prozent – würden am liebsten nicht später als mit 63 Jahren in Rente gehen. Nur 16 Prozent können sich vorstellen, bis zum regulären Rentenalter von 67 oder länger zu arbeiten. Das ergab eine Umfrage, die „Das Demographie Netzwerk“ (ddn)  2023 in Auftrag gegeben hat.

    Besonders groß ist der Wunsch nach einem vorzeitigen Ruhestand bei den 40- bis 49-jährigen. Laut der Studie möchten rund 70 Prozent dieser Gruppe nicht länger als bis zum Alter von 63 arbeiten. Aber auch von den jüngeren Erwerbstätigen unter 30 Jahren können sich nur knapp 15 Prozent vorstellen, bis zum Renteneintrittsalter von 67 Jahren zu schuften.

    Doch auch wenn die Wünsche der Rentenversicherten und das reguläre Renteneintrittsalter weit auseinander zu liegen scheinen: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, früher in Rente zu gehen. Wichtig ist dabei vor allem eine gute Planung und Vorbereitung für den Vorruhestand.

    Reicht Ihnen die Hälfte Ihres jetzigen Einkommens zum Leben?

    Die Bundesregierung prognostiziert: Wer ab 2030 in Rente geht, hat nur rund 45 Prozent seines jetzigen Einkommens zur Verfügung. Und es ist noch weniger, wenn Sie vorzeitig in Rente gehen. Prüfen Sie es selbst: Berechnen Sie mit wenigen Angaben, wie groß Ihre Rentenlücke ausfällt.

    Es ist also sehr wahrscheinlich, dass Ihre gesetzliche Rente nicht ausreichen wird: Um Ihren gewohnten Lebensstandard auch im Alter halten zu können, müssen Sie privat vorsorgen

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    Gerne beraten die R+V-Versicherungsprofis Sie persönlich und finden gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, um Ihre Rente aufzustocken.

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    Vorgezogene Altersrente ab 63

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    Rente mit 63: Für wen gilt das?

    Das Alter für die Regelaltersrente wird derzeit schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Dieses Renteneintrittsalter gilt für alle 1964 oder später Geborenen.

    Besonders langjährig Versicherte – das sind Rentenversicherte mit mindestens 45 Jahren Versicherungszeit – können ihre Altersrente ungekürzt bereits ab 63 beziehen. Die Grenze für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird bis zum Geburtsjahrgang 1964 schrittweise auf 65 Jahre angehoben.

    So hoch sind die Rentenabschläge bei vorzeitiger Rente

    Auch langjährig Versicherte – das sind Rentenversicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren – können ihre Altersrente auf Wunsch vorzeitig ab 63 antreten, unabhängig von ihrem Geburtsjahr. Sie müssen dann aber teilweise kräftige Rentenabschläge in Kauf nehmen:

    Jeder Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme mindert die Höhe der Rente um 0,3 Prozent.

    Wer seine Rente beispielsweise vier Jahre (= 48 Monate) früher antritt, reduziert seine Rente damit um 14,4 Prozent (= 48 X 0,3). Diese Reduzierung gilt dann für den gesamten Ruhestand.

    Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre

    Auch bei der Altersrente für langjährig Versicherte wird das Eintrittsalter für die reguläre Altersrente stufenweise bis zum Geburtsjahrgang 1964 angehoben. Für 1964 oder später Geborene liegt sie wie bei der Regelaltersrente bei 67 Jahren.

    Die Höhe der Abschläge bei der vorgezogenen Altersrente hängt vom Geburtsjahr ab: Je später Versicherte geboren wurden, desto höher ist ihr reguläres Renteneintrittsalter – und umso höher fallen dann auch die Abschläge aus, wenn sie vorzeitig in Rente gehen.

    Das reguläre Renteneintrittsalter und die Höhe der Abschläge für die verschiedenen Jahrgänge können Sie unserer Checkliste „Ab wann können Sie Altersrente beziehen?“ entnehmen:

    Checkliste

    „Ab wann können Sie Altersrente beziehen“

    Checkliste Altersrente

    Beispiel für vorgezogene Altersrente: Marion K., geboren 1961

    • Marion Krämer wurde 1961 geboren und hat 35 Versicherungsjahre angesammelt. Das reguläre Renteneintrittsalter ihres Geburtsjahrgangs ist 66 Jahre und 6 Monate.
    • Marion möchte gerne bereits mit 65 Jahren in Rente gehen. Damit würde sie ihre Rente 18 Monate vor ihrem regulären Renteneintrittsalter antreten. Dafür müsste sie Rentenabschläge von 18 X 0,3 Prozent = 5,4 Prozent in Kauf nehmen.
    • Würde sie die vorgezogene Rente schon mit 63 Jahren antreten, wäre der Abstand zu ihrem regulären Renteneintrittsalter dreieinhalb Jahre (= 42 Monate). Dann würde sich ihre Rente dauerhaft um 42 X 0,3 Prozent = 12,6 Prozent reduzieren.

    Ist Ihre vorgezogene Altersrente geringer als erwartet?

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    Manche Rentenversicherte sind überrascht, dass ihre vorgezogene Rente nach Abzug der Abschläge geringer ausfällt, als sie vorausberechnet hatten.

    Der Grund: Die Prozente für den Abschlag werden nicht von der Rente abgezogen, die die Versicherten zu ihrem regulären Renteneintrittsalter erhalten würden, sondern von den Rentenansprüchen, die sie bis zum Zeitpunkt ihres vorgezogenen Rentenbeginns angesammelt haben. Diese können spürbar geringer ausfallen – und damit auch die von nun an bezogene Rente.

    Damit Sie solche unangenehmen Überraschungen nicht erleben, sollten Sie die Varianten für einen möglichen vorzeitigen Ruhestand mit der Unterstützung einer Expertin oder eines Experten durchrechnen.

    Wie Sie mit einer privaten Rentenversicherung mögliche Abschläge ausgleichen und zusätzlich für das Alter vorsorgen können? Das erläutern Ihnen unsere Ansprechpartner gerne in einem persönlichen Gespräch.

    Mit der Flexirente flexibel in die Rente starten

    Früher in Rente gehen und mögliche Rentenabschläge ausgleichen? Oder auf Wunsch länger arbeiten?

    Die vom Bund eingeführte Flexirente macht es Arbeitnehmern einfacher, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand individuell und auf ihre Lebenssituation zugeschnitten zu gestalten. Dazu gehören unter anderem:

    • Mögliche Sonderzahlungen, um Rentenabschläge auszugleichen
    • Regelungen zum Arbeiten über die reguläre Altersgrenze hinaus

    Freiwillige Zuzahlungen für mehr Rente

    Freiwillige Zuzahlungen für mehr Rente

    Die Abschläge bei einer vorgezogenen Altersrente können die Rente deutlich reduzieren. Wer plant, vor Erreichen der Regelaltersgrenze aus dem Berufsleben auszusteigen, kann jedoch ab einem Alter von 50 Jahren die Rentenabschläge mit Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgleichen. 

    Von der Deutschen Rentenversicherung können Versicherte dazu eine besondere Rentenauskunft  anfordern . Die Rentenversicherung informiert darin, welcher Betrag zum Ausgleich der Abschläge erforderlich ist. Überlegen die Versicherten es sich später anders und wollen doch bis zur Regelaltersgrenze weiterarbeiten, ist die Zuzahlung nicht verloren: In dem Fall erhöhen die Sonderzahlungen die monatliche Rente ab dem regulären Rentenbeginn. Der eingezahlte Betrag wird jedoch nicht zurückerstattet.

    Ein weiterer Vorteil der Sonderzahlungen: Sie lassen sich als Sonderausgaben von der Steuer absetzen, und zwar im Rahmen der Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen bis zum jährlichen Höchstwert (bei Ledigen 26.528 Euro  im Jahr 2023; Ehepaaren steht der doppelte Betrag zu).

    Freiwillige Zuzahlungen für mehr Rente

    Die Abschläge bei einer vorgezogenen Altersrente können die Rente deutlich reduzieren. Wer plant, vor Erreichen der Regelaltersgrenze aus dem Berufsleben auszusteigen, kann jedoch ab einem Alter von 50 Jahren die Rentenabschläge mit Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgleichen. 

    Von der Deutschen Rentenversicherung können Versicherte dazu eine besondere Rentenauskunft  anfordern . Die Rentenversicherung informiert darin, welcher Betrag zum Ausgleich der Abschläge erforderlich ist. Überlegen die Versicherten es sich später anders und wollen doch bis zur Regelaltersgrenze weiterarbeiten, ist die Zuzahlung nicht verloren: In dem Fall erhöhen die Sonderzahlungen die monatliche Rente ab dem regulären Rentenbeginn. Der eingezahlte Betrag wird jedoch nicht zurückerstattet.

    Ein weiterer Vorteil der Sonderzahlungen: Sie lassen sich als Sonderausgaben von der Steuer absetzen, und zwar im Rahmen der Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen bis zum jährlichen Höchstwert (bei Ledigen 26.528 Euro  im Jahr 2023; Ehepaaren steht der doppelte Betrag zu).

    Beispiel: Sonderzahlung statt Rentenabschlag

    Beispiel: Sonderzahlung statt Rentenabschlag

    Thomas M. aus Bremen möchte drei Jahre vor seiner Regelaltersgrenze in Rente gehen. Seine reguläre Rente zum Zeitpunkt des vorgezogenen Ruhestands würde monatlich 1.200 Euro betragen.

    Dieser Betrag verringert sich um den Abschlag von 10,8 Prozent (36 Monate X 0,3 Prozent), also um 129,60 Euro. Wenn Thomas diesen monatlichen Abschlag ausgleichen will, muss er eine Sonderzahlung von derzeit rund 31.000 Euro leisten (Stand 2. Halbjahr 2023 für die alten Bundesländer).

    Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

    Beispiel: Sonderzahlung statt Rentenabschlag

    Thomas M. aus Bremen möchte drei Jahre vor seiner Regelaltersgrenze in Rente gehen. Seine reguläre Rente zum Zeitpunkt des vorgezogenen Ruhestands würde monatlich 1.200 Euro betragen.

    Dieser Betrag verringert sich um den Abschlag von 10,8 Prozent (36 Monate X 0,3 Prozent), also um 129,60 Euro. Wenn Thomas diesen monatlichen Abschlag ausgleichen will, muss er eine Sonderzahlung von derzeit rund 31.000 Euro leisten (Stand 2. Halbjahr 2023 für die alten Bundesländer).

    Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

    Als Rentner hinzuverdienen

    Als Rentner hinzuverdienen

    Wer eine Altersrente bezieht – gleichgültig um welche Art von Altersrente es sich handelt –, kann unbegrenzt hinzuverdienen. Das gilt unabhängig davon, ob die Altersrente mit der Regelaltersgrenze oder vorzeitig beginnt. Die komplizierte Anrechnung von Hinzuverdienst bei vorgezogenen Altersrenten wurde zum 1. Januar 2023 gestrichen.

    Rentner sollten aber beachten, dass durch das insgesamt höhere Einkommen aus Rente und Hinzuverdienst Steuern für die Rente  fällig werden können. In dem Fall müssen sie mit einer Steuernachzahlung rechnen, da die Steuer nicht automatisch von der Rente abgezogen wird. Mehr dazu erfahren Sie im Ratgeber „Hinzuverdienst zur Rente: Wann sich ein Job für Rentner lohnt“.

     

    Als Rentner hinzuverdienen

    Wer eine Altersrente bezieht – gleichgültig um welche Art von Altersrente es sich handelt –, kann unbegrenzt hinzuverdienen. Das gilt unabhängig davon, ob die Altersrente mit der Regelaltersgrenze oder vorzeitig beginnt. Die komplizierte Anrechnung von Hinzuverdienst bei vorgezogenen Altersrenten wurde zum 1. Januar 2023 gestrichen.

    Rentner sollten aber beachten, dass durch das insgesamt höhere Einkommen aus Rente und Hinzuverdienst Steuern für die Rente  fällig werden können. In dem Fall müssen sie mit einer Steuernachzahlung rechnen, da die Steuer nicht automatisch von der Rente abgezogen wird. Mehr dazu erfahren Sie im Ratgeber „Hinzuverdienst zur Rente: Wann sich ein Job für Rentner lohnt“.

     

    Teilrente und Hinzuverdienst

    Teilrente und Hinzuverdienst

    Bei der Teilrente verzichten Rentner für einige Zeit auf einen Teil der ihnen eigentlich bereits zustehenden Rente. Dafür dürfen sie aber in einem größeren Ausmaß hinzuverdienen, zum Beispiel bei ihrem bisherigen Arbeitgeber.

    Da für diesen Teilzeitjob neben der Rente weiterhin Rentenbeiträge gezahlt werden, erhöht sich die spätere volle Altersrente. Rentner können die Höhe der Teilrente und entsprechend auch ihre Hinzuverdienstgrenze selbst festlegen. Der Anteil der Teilrente muss aber mindestens 10 Prozent der Vollrente umfassen.

     

    Teilrente und Hinzuverdienst

    Bei der Teilrente verzichten Rentner für einige Zeit auf einen Teil der ihnen eigentlich bereits zustehenden Rente. Dafür dürfen sie aber in einem größeren Ausmaß hinzuverdienen, zum Beispiel bei ihrem bisherigen Arbeitgeber.

    Da für diesen Teilzeitjob neben der Rente weiterhin Rentenbeiträge gezahlt werden, erhöht sich die spätere volle Altersrente. Rentner können die Höhe der Teilrente und entsprechend auch ihre Hinzuverdienstgrenze selbst festlegen. Der Anteil der Teilrente muss aber mindestens 10 Prozent der Vollrente umfassen.

     

    Den gewohnten Lebensstandard im Alter halten: Geht das?

    Das ist nur möglich, wenn Sie privat vorsorgen und Ihre gesetzliche Rente aufstocken: Die staatliche Rente deckt in der Regel nur eine Grundversorgung ab. Rechnen Sie selbst nach.

    Damit Sie sich auch im Alter Ihren jetzigen Lebensstandard halten können, bietet Ihnen die R+V verschiedene Modelle der privaten Altersvorsorge.

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    Welches Modell zu Ihnen passt, besprechen wir gerne gemeinsam in einem persönlichen Gespräch.

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    Gleitend aus dem Berufsleben aussteigen

    Wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine entsprechende Vereinbarung treffen, können Sie gleitend aus dem Berufsleben aussteigen, zum Beispiel mit einem Lebensarbeitszeitkonto oder über eine Altersteilzeit.

    Früher in Rente mit dem Lebensarbeitszeitkonto

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    Eine Möglichkeit, früher in Rente zu gehen oder am Ende des Berufslebens weniger zu arbeiten, bietet das Lebensarbeitszeitkonto, auch Zeitwertkonto genannt. Dabei spart der Arbeitnehmer während des Berufslebens zunächst selbst Arbeitszeit und Arbeitsentgelt auf seinem Lebensarbeitszeitkonto an, zum Beispiel für seinen Vorruhestand.

    Dazu zählen etwa Überstunden oder nicht genommene Urlaubstage, die vergütet werden, und Gehaltsbestandteile wie Weihnachtsgeld oder Prämien. Die Einzahlungen sind steuer- und sozialversicherungsfrei, Höhe und Häufigkeit können flexibel gestaltet werden. Die eingezahlten Beträge sind ab Beginn garantiert. Das Lebensarbeitszeitkonto, auf dem das Wertguthaben angespart und verzinst wird, richtet Ihr Arbeitgeber für Sie ein.

    Der Vorteil während einer Freistellungszeit: Das Arbeitsverhältnis besteht fort, der Arbeitnehmer bleibt sozialversichert und erhält weiter sein laufendes Einkommen. Kommt es nicht zu einer Freistellungsphase, kann das Guthaben ausgezahlt werden, zum Beispiel bei einem Arbeitgeberwechsel oder beim Rentenbeginn.

    Mit dem Arbeitgeber Altersteilzeit vereinbaren

    Eine weitere Möglichkeit, Schritt für Schritt in Rente zu gehen, ist die Altersteilzeitarbeit. Bei der Altersteilzeit einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine auf 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit bei entsprechend niedrigerem Gehalt. Der Arbeitgeber stockt dabei das hälftige monatliche Arbeitsentgelt (sogenanntes Regelarbeitsentgelt) um mindestens 20 Prozent auf. Auch die Rentenversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber während der Altersteilzeit weiterbezahlt. Die Aufstockungsbeiträge sind grundsätzlich sozialversicherungs- und steuerfrei, werden allerdings bei der Steuererklärung für die Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt. Das heißt: Es kann passieren, dass sich der Steuersatz erhöht und Nachzahlungen fällig werden.

    Die staatliche Förderung für Arbeitgeber gibt es nicht mehr

    Die staatliche Förderung der Altersteilzeit für Arbeitgeber ist bereit 2009 vollständig ausgelaufen. Entscheidend für die Ansprüche auf Altersteilzeit sind seitdem ausschließlich die Tarifverträge oder betriebsinternen Vereinbarungen. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber.

    Dauer der Altersteilzeit

    Arbeitnehmer können ab Vollendung des 55. Lebensjahres in die Altersteilzeit eintreten. Diese endet zu dem Zeitpunkt, ab dem eine gesetzliche Altersrente in Anspruch genommen werden kann. Lassen Sie sich dabei von der Deutschen Rentenversicherung beraten, um sicherzustellen, dass der mögliche Rentenbeginn wirklich auf das im Vertrag vereinbarte Ende der Altersteilzeit folgen kann.

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    Variante 1: Altersteilzeit als Blockmodell

    In diesem am häufigsten angewandten Modell wird die Altersteilzeit in zwei Phasen aufgeteilt:

    • Der Arbeitnehmer arbeitet die erste Hälfte des vereinbarten Zeitraums im regulären Umfang weiter.
    • In der zweiten Hälfte arbeitet er dann gar nicht mehr, erhält aber weiter sein Gehalt.

    Einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber beispielsweise auf einen Zeitraum von drei Jahren für die Altersteilzeit, arbeitet der Beschäftigte die ersten eineinhalb Jahre wie gewohnt weiter und bleibt die nächsten eineinhalb Jahre zuhause.

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    Variante 2: Altersteilzeit als Gleichverteilungsmodell

    Bei diesem Modell arbeitet der Arbeitnehmer bis zum Bezug der gesetzlichen Rente nur noch die Hälfte seiner bisherigen Arbeitszeit. Durch die langfristige Reduzierung der Arbeitszeit ist der Ausstieg aus dem Arbeitsalltag weniger abrupt.

    Den Vorruhestand frühzeitig planen, lohnt sich

    Haben Sie ausreichend für das Alter vorgesorgt? Warten Sie nicht, bis es zu spät ist. Wir unterstützen Sie durch eine individuelle Versorgungsanalyse.

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    Unsere Ansprechpartner unterstützen Sie gerne mit weiteren Informationen und erstellen gemeinsam mit Ihnen ein Konzept für Ihren Vorruhestand.

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    Zuletzt aktualisiert: Januar 2024

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