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    Rund um die Rente

    Den Ruhestand genießen: mit oder ohne Rentenabschläge?

    Viele Arbeitnehmer wünschen sich, vor dem regulären Renteneintrittsalter mit der Arbeit aufzuhören. Doch wer früher in Rente gehen will, zahlt dafür einen gewissen Preis. Für jeden vorgezogenen Monat wird die Rente um sogenannte Rentenabschläge reduziert. Hier erfahren Sie, mit welchen Rentenabschlägen Sie rechnen müssen und wie Sie diese ausgleichen können.

    Früher in Rente trotz Abschlägen

    Rentenabschläge werden nicht selten in Kauf genommen: 36,1 Prozent der 1.024 Mio Neurentner des Jahres 2021 haben ihre Rente vorgezogen, und zwar um durchschnittlich knapp 30 Monate, also 2 Jahre und 6 Monate früher als geplant. Dafür haben sie Rentenabschläge hingenommen. Durchschnittlich lag die Brutto-Altersrente mit Abschlägen im Jahr 2021 bei etwa 1.074 Euro.

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    Wann und für wen gelten Rentenabschläge?

    Das reguläre Renteneintrittsalter wird derzeit stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Wer bis zum regulären Renteneintrittsalter arbeitet, braucht sich über Rentenabschläge keine Gedanken machen. Wer darüber hinaus weiterarbeitet, kann seine Rentenbezüge sogar noch erhöhen.

    Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet verschiedene Varianten der Altersrente. Welches Eintrittsalter für die unterschiedlichen Formen der gesetzlichen Altersrente gilt und wann die jeweilige Rente frühestens bezogen werden kann, zeigt Ihnen unsere Übersicht.

    Rentenabschläge wirken sich während der gesamten Laufzeit der Rente aus.

    Jeder Monat zählt: So berechnen Sie Rentenabschläge

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    Jeder Monat, den Sie früher in Rente gehen, mindert Ihre Rentenbezüge um 0,3 Prozent. Die maximale Höhe der Rentenabschläge ist jedoch mit 14,4 Prozent gedeckelt. Was Sie dabei unbedingt berücksichtigen sollten: Die Rentenabschläge gelten für die gesamte Zeit, in der Sie Rente beziehen, also lebenslang.

     

    Ein Beispiel

    Thomas Menzel möchte mit dem 63. Lebensjahr - somit vier Jahre vor der für ihn geltenden Altersgrenze in Rente gehen. Seine reguläre Rente zum 63. Lebensjahr beträgt 1.000 Euro (brutto). Nun werden für vier Jahre Rentenabschläge fällig, also 0,3 Prozent mal 48 Monate. Das sind 14,4 Prozent oder 144 Euro, um die sich seine Rente dauerhaft reduziert. Deshalb ist im Vorfeld gut zu überlegen, ob die niedrigere Rente ein Leben lang ausreicht.

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    Mit einer betrieblichen oder privaten Altersvorsorge können Sie Ihre Vorsorge fürs Alter optimieren. Die Altersvorsorge der R+V bietet Ihnen die passende Lösung.

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    Können Sie sich Rentenabschläge leisten?

    Verschaffen Sie sich einen Überblick, wie hoch Ihre zu erwartende Rente ist und ob Sie auch mit dauerhaften Rentenabschlägen finanziell auskommen. Die Deutsche Rentenversicherung verschickt jährliche Renteninformationen. Diese halten Sie über die zu erwartende Rente auf dem Laufenden. Zudem können Sie auf deren Website Rentenbeginn und Rentenhöhe online berechnen.

     

    Wir berechnen gemeinsam mit Ihnen Ihre Rentenabschläge

    Die R+V-Beraterinnen und -Berater setzen sich gerne mit Ihnen zusammen und berechnen zusammen mit Ihnen Ihre Rentenabschläge. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir dann nach modernen und flexiblen Lösungen, um eine mögliche Versorgungslücke zu schließen.

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    Diese Faktoren bestimmen die Höhe der Rente

    Die Höhe der künftigen Rente hängt vor allem davon ab, wie lange und in welcher Höhe Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden. Verschiedene Werte fließen in die Berechnung der Rente ein.

    Die Rentenformel lautet:
    Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor

    • Entgeltpunkte: Für die Rentenberechnung wird das Arbeitsentgelt jedes Jahr mit dem Durchschnittsverdienst aller gesetzlich Versicherten in Deutschland verglichen. Entspricht das Arbeitsentgelt des Versicherten in einem Jahr exakt dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten, wird dem Rentenkonto genau ein Entgeltpunkt gutgeschrieben.

    • Zugangsfaktor: Damit sind Zu- und Abschläge bei der Rentenberechnung gemeint. Rentenabschläge fallen bei vorzeitigem Bezug der Rente an. Zuschläge erhalten Arbeitnehmer, die über ihr reguläres Renteneintrittsalter hinaus weiterarbeiten, ohne einen Rentenantrag zu stellen, also Arbeitnehmer, die erst nach Erreichen der Altersgrenze ihre Rente beantragen.

    • Aktueller Rentenwert: Der aktuelle Rentenwert wird immer wieder der wirtschaftlichen Situation angepasst. Ab dem 1. Juli 2023 beträgt dieser sowohl für für die alten als auch für die neuen Bundesländer 37,60 Euro. So viel monatliche Rente gibt es dann für einen Entgeltpunkt.

    • Rentenartfaktor: Die Art der Rente bestimmt die Höhe dieses Wertes. Altersrenten, Erziehungsrenten und Renten wegen voller Erwerbsminderung haben den Wert 1,0, weil diese Rentenart das frühere Einkommen ersetzen soll. Für andere Rentenarten liegt der Rentenartfaktor darunter, zum Beispiel bei der Witwenrente bei 0,55 oder 0,6.

    • Anrechnungszeiten: Bestimmte Phasen im Leben wirken sich positiv auf die Rentenhöhe aus, selbst wenn in dieser Zeit keine Rentenbeiträge bezahlt wurden. Dazu zählen zum Beispiel Schul-, Fach- und Hochschulzeiten oder bestimmte Zeiten wegen des Bezuges von Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV). Wichtig ist, diese Zeiten zu dokumentieren.

    • Arbeitslosigkeit: Für Arbeitslose, die im Jahr vor Bezug des Arbeitslosengeldes pflichtversichert waren, besteht weiter Rentenversicherungspflicht, und die Agenturen für Arbeit übernehmen die Beitragszahlung. Deren Höhe wird jedoch nur auf der Grundlage von 80 Prozent des letzten Bruttoarbeitsentgelts berechnet. Damit fällt die Rente geringer aus. Bezieher von Arbeitslosengeld II sind seit 2011 nicht mehr versicherungspflichtig, und es werden keine Beiträge für sie gezahlt.

    Rentenabschlag durch Sonderzahlung ausgleichen

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    Früher in Rente zu gehen bedeutet Rentenabschläge. Diese Rentenminderung kann jedoch durch Beitragszahlungen ausgeglichen werden. Auch wenn Sie bereits eine vorzeitige Altersrente mit Rentenabschlägen beziehen, können noch so lange Beiträge zum Ausgleich der Rentenminderung entrichtet werden, bis Sie die Regelaltersgrenze erreichen.

    Wie hoch der Ausgleichsbetrag ist, lässt sich mithilfe der sogenannten besonderen Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung ermitteln. Diese können Sie ab einem Alter von 50 Jahren beantragen. Dazu ist ein Antragsformular einzureichen, das die Deutsche Rentenversicherung bereitstellt.

    Gut zu wissen

    • Die Sonderzahlungen können bereits ab dem 50. Lebensjahr geleistet werden.
    • Die errechneten Beiträge gelten, wenn sie innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der besonderen Rentenauskunft gezahlt werden.
    • Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente müssen erfüllt sein.
    • Sie können es sich auch anders überlegen: Selbst wenn Sie eine Ausgleichszahlung geleistet haben, können Sie bis zur Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Dann erhöhen sich die Rentenbezüge. Ausgleichszahlungen werden jedoch nicht zurückgezahlt.

    Rechnet sich eine Sonder­zahlung?

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    Angesichts einer dauerhaft höheren Rente kann sich die Ausgleichszahlung gegebenenfalls lohnen, auch wenn dafür erst einmal ein stattlicher Betrag fällig ist. Möglicherweise stehen Mittel aus Sparguthaben oder einer ausgezahlten Lebensversicherung zur Verfügung, die dafür eingesetzt werden können. Weiterhin kann ein Teil diese Sonderzahlung als „Vorsorgeaufwendungen“ im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Eine individuelle Beratung durch den Steuerberater ist hier zu empfehlen.

    In unserem Beispiel: Die reguläre Rente von Thomas Menzel zum 63. Lebensjahr beträgt 1.000 Euro (brutto). Um zum 63. Lebensjahr in Rente gehen zu können, müssen Rentenabschläge für  vier Jahre – somit 14,4 % - Rentenabschläge ausgeglichen werden. Um den monatlichen Abschlag von 144 EURO auszugleichen, muss er derzeit  37.476 € Euro* zahlen. Gleicht er die Abschläge nicht durch eine Sonderzahlung aus, werden monatliche Rentenabschläge von 144 Euro fällig.

    * In den alten Bundesländern, im zweiten Halbjahr 2023.

    Aufgepasst!

    Die ermittelte Sonderzahlung beruht auf den aktuellen Rechengrößen zum Einzahlungszeitpunkt. Diese können sich gegebenenfalls bis zum tatsächlichen Rentenbeginn u. a. aufgrund von Gehaltssteigerungen verändern. Erst kurz vor dem Rentenbeginn steht genau fest, mit welcher Beitragszahlung die Rentenminderung ausgeglichen werden kann.

    Abschlagsfrei früher in Rente gehen - für wen gilt das?

    Für die verschiedenen Formen der gesetzlichen Altersrente gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Diese hängen unter anderem vom Lebensalter und von der sogenannten Mindestversicherungszeit (Wartezeit) ab.

    Unsere Übersicht „Wann können Sie Altersrente beziehen?“ gibt Ihnen einen Überblick.

    Übersicht: „Wann können Sie Altersrente beziehen?“
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    Besonders langjährig Versicherte

    Versicherte, die 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren, können je nach Jahrgang bereits ab dem 63. Lebensjahr in Rente gehen, ohne Rentenabschläge hinnehmen zu müssen. Das gilt für vor 1953 Geborene. Die Altersgrenze für diese Rente wird schrittweise bis zu dem Geburtsjahrgang 1964 auf das 65. Lebensjahr angehoben.

     

    Wichtig

    Diese Altersrente kann nicht vorzeitig bezogen werden – auch nicht mit Abschlägen.

    Zu den 45 Versicherungsjahren zählen neben den Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung zum Beispiel auch Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen sowie Wehr- oder Zivildienst. Auch ein bestimmter Zeitraum der Arbeitslosigkeit wird berücksichtigt, jedoch keine Schul- und Hochschulzeiten sowie keine Zeiten des Bezugs von Bürgergeld, Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II.

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    Langjährig Versicherte

    Auch langjährig Versicherte, die mindestens 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, können mit 63 Jahren in Rente gehen, müssen dann aber Rentenabschläge in Kauf nehmen.

    Die reguläre Altersgrenze für die Altersrente für langjährig Versicherte hängt auch wieder vom Geburtsjahr ab. Bis zum Jahrgang 1964 wird die Altersgrenze stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Wer also aus dieser Altersgruppe die Rente ab 63 vorzeitig in Anspruch nimmt, zahlt 14,4 Prozent Rentenabschläge.

     

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    Früher in Rente mit dem Lebensarbeitszeitkonto

    Auch mit dem sogenannten Zeitwert- bzw. Lebensarbeitszeitkonto lassen sich Rentenabschläge „ausgleichen“. Mit dieser flexiblen Arbeitszeitgestaltung können Arbeitnehmer neben echter Arbeitszeit auch Arbeitsentgelt auf sogenannten Zeitwertkonten ansparen. Später finanzieren sie damit eine bezahlte Freistellung von der Arbeit.

    Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Produktinformation zum R+V-Lebensarbeitszeitkonto.

    Dann haben Sie sich sicher über viele Jahre hinweg etwas aufgebaut und genaue Vorstellungen, wie Sie Ihr Leben im Ruhestand gestalten möchten.

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    Broschüren der Deutschen Rentenversicherung

    Auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung finden Sie weitere Informationen zur Rente.

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