Gesellschafter-Geschäftsführer leben für ihr Unternehmen, um es erfolgreich zu führen und voranzubringen. Die eigene persönliche Absicherung haben sie daher oft gar nicht im Blick. Doch das birgt Risiken: Denn ohne Unternehmer gibt es kein Unternehmen. Und wenn der geschäftsführende Gesellschafter ausfällt, steht die Firma vielleicht still.
Bei der Gesellschafter Geschäftsführer Versorgung kommt noch dazu: als Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) haben Sie oft keine oder nur geringe Ansprüche an die gesetzliche Versorgung. Auch bei jahrelanger Beitragszahlung kann es passieren, dass Sie im Leistungsfall keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente oder Arbeitslosengeld haben. Versorgungslücken müssen Sie selbst mit einer privaten Absicherung schließen.
Das eröffnet Ihnen aber auch neue Chancen: Sie können Ihre Vorsorge frei gestalten und mit Vorteilen für das Unternehmen verbinden. Zum Beispiel dürfen Sie, als einzige innerhalb der Gruppe der Selbstständigen, Betriebsausgaben für Ihre Unternehmervorsorge abziehen.