
Rentenansprüche beim Arbeiten im Ausland erwerben
Für Beschäftigte, die im Ausland gearbeitet haben, ist wichtig, dass die in anderen Ländern erworbenen Leistungsansprüche nicht aus Unkenntnis verloren gehen, denn die Regelungen unterscheiden sich von Land zu Land.
Entscheidend ist, ob die Personen nach den dortigen Vorschriften gesetzlich rentenversichert sind. „Dies kann aus zwei Gründen der Fall sein: aufgrund einer in dem Land ausgeübten Erwerbstätigkeit oder aufgrund des Wohnsitzes in diesem Land, weil es alle Einwohner in der Rentenversicherung erfasst – unabhängig davon, ob sie erwerbstätig sind oder nicht. Solche Regelungen gelten etwa in Dänemark oder in der Schweiz“, erklärt Gundula Sennewald, Referentin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.