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R+V-Kapital-UnfallPolice – Ihre Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr
Die Kombination von Unfallschutz + Kapitalaufbau.
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Die Kombination von Unfallschutz + Kapitalaufbau.
Die R+V-Kapital-UnfallPolice ist eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr. Sie schützt Sie 24 Stunden am Tag vor den Folgen von Unfällen, also auch in der Freizeit oder im Urlaub wenn Sie keinen gesetzlichen Unfallschutz haben. Sie kann aber noch mehr: Denn mit ihr legen Sie gleichzeitig Geld an und können so Kapital für Ihre Zukunftspläne bilden.
Mit der R+V-Kapital-UnfallPolice sind wir im Ernstfall rund um die Uhr für Sie da. Wir unterstützen Sie mit finanziellen Leistungen und praktischer Hilfe, damit Ihr Alltag und Ihre Zukunftspläne sichergestellt sind. Als Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr ist sie Ihr Sicherheitsnetz und kombiniert einen Top-Unfallschutz mit der Möglichkeit Ersparnisse zu schützen und sicher anzulegen. Dabei sind Sie flexibel und entscheiden, ob Sie lieber monatliche Beiträge oder einen Einmalbeitrag leisten wollen.
Das besondere an der R+V-Kapital-UnfallPolice, Ihrer Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr: Ihr Beitrag wird nur zum Teil für Ihren individuellen Unfallschutz verwendet. Der größere Anteil wird als sichere Geldanlage angelegt und Sie erhalten eine garantierte Verzinsung.
So sichern Sie die finanziellen Folgen von Unfällen ab – gleichzeitig legen Sie Ihre Ersparnisse sicher an.
Eine runde Sache: Alltag und Vermögen schützen.
Beispielsweise kann ein komplizierter Bruch nach einem Fahrradunfall zu einem langen Krankenhausaufenthalt und dauerhaften Einschränkungen führen. Dann steht die ganze Familie vor großen Herausforderungen: wer kümmert sich um die Alltagsaufgaben wie Haushalt und Co, wer umsorgt die Kinder bzw. Haustiere?
Das Sicherheitsnetz der R+V fängt Sie mit finanziellen Leistungen bei Invalidität, mit Krankenhaustagegeld und Gipsgeld (PremiumPlus) auf und unterstützt bei der Bewältigung des Alltags (HilfePlus und KinderPlus).
Ein persönlicher Reha-Manager hilft, die für Sie beste Therapie zu organisieren, um trotz schwerer Verletzungsfolgen wieder in den Alltag zu finden.
Für stolze Eltern, Großeltern und Paten ist es das Größte, die Kleinen auf dem Weg zum Erwachsenwerden zu begleiten. Mit der wachsenden Selbstständigkeit wachsen aber manchmal auch die Sorgen. Kinder leben und erleben Ihre Welt aktiv – sie klettern, spielen, toben. Da kann schnell etwas passieren.
Im Kindergarten, der Schule und auf dem Schulweg sind die Kinder gesetzlich unfallversichert. Doch was ist in der restlichen Zeit? Eine private Unfallversicherung der R+V bietet weltweiten Versicherungsschutz rund um die Uhr.
Mit einer Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr wie der R+V-Kapital-UnfallPolice legen Sie zusätzlich Geld für die zukünftigen Wünsche und Träume des Kindes an. Nach der Laufzeit (12 bis 18 Jahre wählbar) wird der Sparbeitrag mit sicherer Verzinsung und Überschüssen zurückgezahlt. Die perfekte Geldspritze für den Führerschein, ein Auslandssemester oder alle anderen Ziele, die junge Erwachsene haben.
Damit haben Sie ein ganz besonderes Geschenk für Ihre lieben Kleinen – ob direkt zur Geburt, zur Taufe oder Einschulung. Wir beraten Sie gerne individuell über die Möglichkeiten.
Mit der R+V-Kapital-UnfallPolice kombinieren Sie den finanziellen Schutz vor Unfallfolgen mit einer renditestarken Geldanlage.
Das Gute daran: Kapitalleistungen, die aufgrund eines Unfalls erfolgen, werden steuerfrei ausgezahlt. Erhalten Sie also nach einem Unfall eine einmalige Invaliditätsleistung oder das Unfall-Krankenhaustagegeld, sind diese komplett steuerfrei. Unfall-Renten sind nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Eine Todesfallleistung nach einem Unfall wird ebenfalls steuerfrei an Ihre Hinterbliebenen ausgezahlt, unterliegt jedoch der Erbschaftsteuer.
Wie verhält es sich mit der garantierten Kapitalleistung, die Sie nach Vertragsablauf erhalten? Diese wird steuerlich gleich behandelt wie eine Lebensversicherung, und die Auszahlung erfolgt somit nicht steuerfrei.
Es gibt Ausnahmen, bei denen die Versicherung rechtlich als Teil der Altersvorsorge gehandhabt wird, sodass nur die Hälfte der erwirtschafteten Erträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern sind. Für Neuverträge gilt dieser Steuervorteil, wenn alle folgenden Voraussetzungen zutreffen:
Die Regeln werden vom Gesetzgeber immer wieder angepasst, entscheidend ist aber die Rechtslage bei Vertragsabschluss. Gerne beraten wir Sie zu den Details, und wie Sie diesen Steuervorteil jetzt realisieren können.