Die Berufsgenossenschaft leistet nur bei Arbeits- und Wegeunfällen - und das lediglich in Form einer Grundabsicherung. Viele Unternehmer sind zudem kein Mitglied in der Berufsgenossenschaft und erhalten diese Leistungen gar nicht. Nur die Unfallversicherung unterstützt Sie bei einem schweren Unfall z. B. mit einer hohen Kapitalzahlung.
Und selbst wenn der gesetzliche Schutz zum Tragen kommt, sind die Kosten oft nicht ausreichend abgedeckt. Nur die Unfallversicherung unterstützt Sie als versicherte Person bei einem schweren Unfall z. B. mit einer einmaligen Kapitalleistung oder einer Unfall-Rente.