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Pflichtversicherter Rentner in der GKV |
Privatversicherter Renter bei R+V2
Mann, 76 Jahre, Versicherungsbeginn 1994 |
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Beitragssatz1 |
Beitrag |
Beitrag |
| Altersrente: 2.200 EUR |
21,1 % |
464,20 EUR |
Höhe der Rente und anderer Einkünfte hat keinen Einfluss auf den Beitrag |
| Betriebsrente: 800 EUR |
21,1 % |
134,19 EUR |
| Beitrag |
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598,39 EUR |
857,08 EUR |
| Zuschuss des Rentenversicherungsträgers |
8,75 % der Altersrente, max. Hälfte des KV-Beitrags |
-192,50 EUR |
-192,50 EUR |
| Verbleibender Beitrag |
405,89 EUR + ggf. Beitrag für Kranken-Zusatzversicherungen |
664,58 EUR |
¹︎Allgemeiner GKV-Beitragssatz: 14,6 % + durchschnittlicher Zusatzbeitrag: 2,9 % + SPV-Satz für Personen mit einem Kind unter 25 Jahren oder mit Elterneigenschaft:3,6 % (Stand 01.01.2026). Für Personen mit 2 oder mehr Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Prozentpunkte je Kind bis zum 5. Kind weiter abgesenkt. Nach der Erziehungsphase zahlen Eltern wieder den Beitragssatz von 3,6 Prozent. Der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung ist allein vom Rentner zu tragen. Kinderlose haben einen SPV-Satz von 4,2 %. Für Sachsen bestehen andere Beitragssätze. 2026 gilt ein monatlicher Freibetrag von 197,75 EUR. GKV-Beiträge sind erst für Betriebsrenten zu zahlen, die darüber liegen. Für die SPV gilt weiterhindie Freigrenze von 197,75 EUR.
²︎Tarif MP0 umfasst keinen Selbstbehalt.
Wie kann man bei der R+V steigende Beiträge im Alter abfedern?
Um die Beiträge im Alter zu reduzieren, bietet die R+V zur Krankheitskostenversicherung eine zusätzliche Beitragsentlastungskomponente an. Mit dem angesparten Guthaben können die Beiträge ab dem Alter von 65 um den vereinbarten Betrag gesenkt werden. Die Beiträge für die Beitragsentlastungskomponente sind im gleichen Maß wie die Krankheitskostenversicherung steuerlich abzugs- und arbeitgeberzuschussfähig.