Die Grundfähigkeitsversicherung sichert Sie ab, wenn diese Fähigkeiten beeinträchtigt sind. Sie erhalten die volle vereinbarte Rente bereits bei Verlust einer einzigen versicherten Fähigkeit, z.B. der Gebrauch einer Hand, Heben und Tragen, Knien und Bücken sowie Sehen und Sprechen. Sie versichert auch den Verlust der menschlichen Sinne wie Hören, Sehen, Schmecken, Riechen, Tasten, Fühlen und die Körperbalance. Es spielt im Leistungsfall keine Rolle, ob Sie Ihren Beruf weiterhin ausüben können.
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Attraktive Konditionen durch den exklusiven Mitarbeitertarif
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Voller Versicherungsschutz ab dem ersten Tag
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Schnelle Auszahlungen im Leistungsfall